Rechtsprechung
| BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- junsv.nl
Teilnahme eines Schutzhaftlagerführers an der Erhängung von Häftlingen auf dem Appellplatz sowie an der Einzelexekution von insgesamt mindestens 100 Personen, die auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamts im Industriehof durch Genickschuss oder durch Erhängen getötet ...
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 13.10.1954 - 566 Ks 3/54
- BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …
Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55
Der Senat hat das auch für einen Geheimerlaß des Reichssicherheitshauptamtes vom 5. November 1942 ausgesprochen, der u.a. gegen Angehörige der Ostvölker, die "Kurzbehandlung" (Durchführung der Prügelstrafe) und die "Sonderbehandlung" (Hinrichtung durch den Strang auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamts) vorsah (BGH 1 StR 791/51 vom 14. Oktober 1952, zum Teil abgedruckt BGHSt 3, 271 ff).Es hätte darüber hinaus der Erörterung bedurft, ob nicht alle diese vom Reichssicherheitshauptamt befohlenen Tötungen schon deswegen aus niedrigen Beweggründen geschahen und nach § 211 StGB als Morde zu beurteilen waren, weil sie aus einer Gesinnung angeordnet wurden, die politisch mißliebigen oder rassisch mißachteten Personen überhaupt jeden Menschenwert und jede Menschenwürde absprach und ihnen deshalb erbarmungslos diejenigen rechtlichen Sicherungen versagte, die nach der übereinstimmenden Rechtsüberzeugung aller Kulturvölker selbst dem gebühren, der eine schwere strafbare Handlung begangen hat (vgl BGH 1 StR 791/51 vom 14. Oktober 1952).
Das Schwurgericht hat sie mit Recht deswegen verneint, weil der Angeklagte den rechtswidrigen Befehlen "als williger Untergebener" Folge geleistet hat, der Gehorsam ihm daher nicht durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben abgenötigt worden ist (BGHSt 3, 271, 275) [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52].
- BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52
Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'
Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55
Der Täter tötet grausam, wenn er dem Opfer besonders starke oder länger dauernde körperliche Schmerzen oder seelische Qualen zufügt, die nicht erforderlich sind, um den Tod herbeizuführen, und wenn dieses Verhalten nach der inneren Tatseite der Lust am Leiden des Opfers oder aus einer besonders gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung entspringt (BGHSt 3, 180, 264). - BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52
Nachweis des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit; Bewusstsein der Rechtswidrigkeit …
Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55
Der erkennende Senat hat schon mehrfach entschieden und im einzelnen dargelegt (BGHSt 2, 173, 177, 234, 237 ff [BGH 12.02.1952 - 1 StR 658/51]; 3, 357, 362 f [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]), daß obrigkeitliche Anordnungen, die die Gerechtigkeit nicht einmal anstreben, den Gedanken der Gleichheit bewußt verleugnen und die allen Kulturvölkern gemeinsamen Rechtsüberzeugungen von Wert und Würde der menschlichen Persönlichkeit gröblich mißachten, kein Recht schaffen, sondern Unrecht bleiben.
- BGH, 12.02.1952 - 1 StR 658/51
Walter Huppenkothen
Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55
Der erkennende Senat hat schon mehrfach entschieden und im einzelnen dargelegt (BGHSt 2, 173, 177, 234, 237 ff [BGH 12.02.1952 - 1 StR 658/51]; 3, 357, 362 f [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]), daß obrigkeitliche Anordnungen, die die Gerechtigkeit nicht einmal anstreben, den Gedanken der Gleichheit bewußt verleugnen und die allen Kulturvölkern gemeinsamen Rechtsüberzeugungen von Wert und Würde der menschlichen Persönlichkeit gröblich mißachten, kein Recht schaffen, sondern Unrecht bleiben. - BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52
Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher …
Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55
Verordnung über, eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und für die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz vom 17. Oktober 1939 (RGBl I S 2107) in Verbindung mit den Erlassen des damaligen Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 9. April 1940 und vom 8. August 1942 (vgl Sommer, DJ 1944, 51, 56) zur Tatzeit unbeschränkt auch für die SS-Angehörigen (vgl BGHSt 5, 239, 240 ff) [BGH 19.03.1953 - 3 StR 765/52]. - BGH, 10.06.1955 - 1 StR 558/54
Theodor Tolsdorff
Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55
Die allgemeinen Grundsätze über den Verbotsirrtum sind im Rahmen des § 47 MilStGB angesichts der ausdrücklichen Regelung wegen der Eigenart des militärischen Befehlsverhältnisses unanwendbar (…BGH a.a.O. S 244; BGH 1 StR 558/54 vom 10. Juni 1955). - BGH, 10.07.1951 - 1 StR 207/51
Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55
Es kommt, wie das Schwurgericht zutreffend angenommen hat, auf die gesamten Tatumstände an (BGH NJW 1951, 666 Nr. 25; OGHSt 2, 179, 181). - BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55
Das Schwurgericht hat sie mit Recht deswegen verneint, weil der Angeklagte den rechtswidrigen Befehlen "als williger Untergebener" Folge geleistet hat, der Gehorsam ihm daher nicht durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben abgenötigt worden ist (BGHSt 3, 271, 275) [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]. - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 03.10.1949 - StS 180/49
Auszug aus BGH, 24.06.1955 - 1 StR 55/55
Es kommt, wie das Schwurgericht zutreffend angenommen hat, auf die gesamten Tatumstände an (BGH NJW 1951, 666 Nr. 25; OGHSt 2, 179, 181).
- LG Düsseldorf, 15.10.1960 - 8 Ks 2/59
Exekution von mindestens 200 Häftlingen im Rahmen der 'Sonderbehandlung' …
Es bedarf keiner besonderen Erörterung, dass den Erschiessungen rechtskräftige gerichtliche Urteile nicht zugrunde gelegen haben, dass ohne solche Urteile die die Erschiessungen anordnenden Führungsstellen der SS und der oberen Kommandobehörden der Wehrmacht zur rechtmässigen Anordnung der Tötung der sowjetischen Kriegsgefangenen nicht legitimiert waren (vgl. BGH, Urteil vom 24.6.1955 - 1 StR 55/55 - mit weiteren Nachweisen) und dass ihnen hinsichtlich der befohlenen Erschiessungen keine allgemeinen oder besonderen Rechtfertigungsgründe zur Seite gestanden haben.Das zeigt aber, dass dem Angeklagten seine Mitwirkung an der Russenerschiessungsaktion nicht abgenötigt worden ist, der Fall des Notstandes mithin für ihn nicht vorgelegen hat (BGHSt 3, 271, 275; BGH, Urteil vom 24.6.1955 - 1 StR 55/55 ).
Ihre Tötungsbefehle, denen keinerlei gerichtliches Verfahren zugrunde lag, die die betroffenen Häftlinge, auch wenn diese bei ihren Vernehmungen Gelegenheit gehabt haben mögen, sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen zu äussern und gegebenenfalls ihre Unschuld unter Beweis zu stellen, den Rechtsgarantien eines ordnungsgemässen strafgerichtlichen Verfahrens und dem Urteil von bindenden politischen Anweisungen nicht ausgesetzten, unabhängigen Richtern entzogen, die Befehle, durch welche mithin eine Verwaltungsstelle willkürlich über Leben und Tod von Menschen, die ihrer unbeschränkten Gewalt ausgeliefert waren, entschied, waren rechtswidrig, mögen sie als "Exekutionsbefehle" gekennzeichnet und als "Massnahmen der Lagerdisziplin" vor der Lageröffentlichkeit oder als Vernichtungsmassnahmen geheim durchgeführt worden sein (BGH, Urteil vom 24.6.1955, 1 StR 55/55 ).
Indessen kann diese seelische Marterung des Häftlings, die gerade und allein im Hinblick auf die demnächst bevorstehende Tötung ihren Inhalt und ihre Kennzeichnung findet, von dem Vorgang nicht getrennt werden; sie und die nachfolgende Strangulation stellen sich bei natürlicher Betrachtung vielmehr als ein einheitlicher Tathergang dar, so dass die Tötung selbst durch die ihr unmittelbar vorhergegangene, die Leiden des Delinquenten unnötig verschärfende Behandlung des Häftlings das Merkmal der Grausamkeit im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB empfängt (vgl. OGHSt. 2, 179 (181); BGH, Urteil vom 24.6.1955 - 1 StR 55/55 ).
Der Zeuge, der zur Zeit der Tätigkeit des Angeklagten Höhn im Konzentrationslager Sachsenhausen selbst mit dem Dienstgrad eines SS-Obersturmführers, gegen Ende des Krieges sogar eines SS-Hauptsturmführers dort als 1. Schutzhaftlagerführer eingesetzt und in dieser Dienststellung unmittelbarer Vorgesetzter des Angeklagten Höhn war, ist durch das Urteil des Schwurgerichts in Nürnberg-Fürth vom 13.Oktober 1954 - 566 Ks 3/54 - unter anderem wegen Beihilfe zum Mord, begangen an dem ukrainischen Häftling Wassilenko, zu einer Gesamtstrafe von 4 Jahren, 3 Monaten Zuchthaus verurteilt worden; seine Revision hat der Bundesgerichtshof durch das schon mehrfach erwähnte Urteil vom 24.Juni 1955 - 1 StR 55/55 - verworfen.
Ihr lagen keine im ordentlichen Verfahren ergangene gerichtliche Urteile zugrunde, und weder den die Tötung sämtlicher Häftlinge anordnenden, namentlich nicht festgestellten SS-Führern des Reichssicherheitshauptamtes noch dem Angeklagten Böhm, auf dessen (weitere) eigenmächtige Veranlassung die (mindestens) zwei Häftlinge noch nach Einstellung der Erschiessungsaktion exekutiert wurden, standen bei diesen Anordnungen irgendwelche allgemeinen oder besonderen Rechtfertigungsgründe zur Seite (BGH, Urteil vom 24.6.1955, 1 StR 55/55 ).
Die Anordnung der Tötung der jüdischen Häftlinge beruhte auf niedrigen Beweggründen, und die Tötungen sind heimtückisch durchgeführt worden: Sie wurden aus einer Gesinnung angeordnet, die den keiner Straftat schuldigen, lediglich wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judentum rassisch missachteten Häftlingen überhaupt jeden Menschenwert und jede Menschenwürde absprach und ihnen deshalb erbarmungslos diejenigen rechtlichen Sicherungen versagte, die nach der übereinstimmenden Rechtsüberzeugung aller Kulturvölker selbst dem gebühren, der eine schwere strafbare Handlung begangen hat (BGH, Urteil vom 24.6.1955 - 1 StR 55/55 ).
- LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67
Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen …
Der Befehl zur Tötung geschah aus niedrigen Beweggründen und ist als Mord nach § 211 StGB zu bewerten, weil er aus einer Gesinnung angeordnet wurde, die den politisch als missliebig und ideologisch als minderwertig bezeichneten Kommunisten, den rassisch missachteten und für minderwertig erklärten andersrassigen Juden, den Zigeunern und den Asiaten sowie sonst "missliebigen Elementen" überhaupt jeden Menschenwert und jede Menschenwürde absprach und ihnen deshalb erbarmungslos diejenigen rechtlichen Sicherungen versagte, die nach der übereinstimmenden Rechtsüberzeugung aller Kulturvölker selbst dem gebühren, der eine schwere strafbare Handlung begangen hat (BGH, Urteil vom 14.10.1951 - 1 StR 791/51 ; BGH, Urteil vom 24.6.1955 - 1 StR 55/55 -).bb) "Grausam" tötet im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB n.F., wer dem Opfer besonders starke und länger dauernde körperliche Schmerzen oder seelische Qualen zufügt, die nicht erforderlich sind, um den Tod herbeizuführen, und wenn dieses Verhalten nach der inneren Tatseite der Lust am Leiden der Opfer oder aus einer besonders gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung entspringt (BGHSt 3, 180; 264, BGH, Urteil vom 24.6.1955 - 1 StR 55/55 ).
Es kann auch nicht sicher festgestellt werden, dass die Exekution "grausam" im Sinne des § 211 StGB n.F. erfolgte, d.h. den Opfern besonders starke und länger dauernde körperliche 6Schmerzen oder seelische Qualen zugefügt wurden, die nicht erforderlich waren, den Tod herbeizuführen (BGH vom 24.Juni 1955 1 StR 55/55 .).
- LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65
Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von …
Alle derartigen oder vergleichbar sich abwickelnden Massentötungen waren grausam (BGH Urteil vom 10.Januar 1952 - 3 StR 672/51 - vom 30.April 1952 - 5 StR 21/52 - vom 24.Juni 1955 - 1 StR 55/55 - vom 8.November 1956 - 4 StR 359/56 -).Ein Gerichtsverfahren fand nicht statt, dadurch wurde ihnen jede rechtliche Sicherung und Verteidigungsmöglichkeit versagt, "die nach der übereinstimmenden Rechtsüberzeugung aller Kulturvölker selbst dem gebührt, der eine schwere strafbare Handlung begangen hat (vgl. BGH Urteil vom 24.Juni 1955 - 1 StR 55/55 - vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 - vom 27.März 1956 - 2 StR 455/55 - vom 19.Juni 1956 - 1 StR 50/56 -).
- LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69
Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem …
Denn dieses braucht nicht (nur) in der Ausführungshandlung im engeren Sinne und in dem durch sie verursachten Leiden zu liegen, sondern es genügt auch, dass es sich - wie hier - aus den Umständen ergibt, unter denen die Tötung eingeleitet und vollzogen wurde (so der BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa 4 StR 510/72 vom 20.03.1973, 5 StR 60/72 vom 28.03.1972, 1 StR 110/70 vom 18.05.1971, 4 StR 386/70 vom 04.03.1971, 5 StR 308/69 vom 07.04.1970, 4 StR 359/56 vom 08.11.1956, 1 StR 55/55 vom 24.06.1955, 5 StR 21/52 vom 30.04.1952 sowie BGH NJW 1951, 666); dabei fällt nicht ins Gewicht, dass die für den Abtransport ausgewählten Juden in Lodz überwiegend noch nicht gewusst haben mögen, wo und auf welche Weise im einzelnen sie getötet werden sollten, sondern entscheidend ist, dass sie sich schon dort unmittelbar an der Schwelle des Todes sahen und deshalb starke seelische Qualen erlitten. - LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Otto Bradfisch
Weder gegen die Rechtsgültigkeit dieser vom Ministerrat für die Reichsverteidigung aufgrund einer Ermächtigung Hitlers vom 30.8.1939 erlassenen Verordnung vom 17.10.1939 noch gegen die Verbindlichkeit des Erlasses Himmlers vom 9.4.1940 bestehen rechtliche Bedenken (vgl. auch BGH 3 StR 765/52 vom 19.3.1953 = NJW 1954, 401; 1 StR 55/55 vom 24.6.1955 ; 2 StR 594/62 vom 20.5.1963). - LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82
Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle …
Grausam tötet, wer seinen Opfern aus gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung besondere Schmerzen oder Qualen zufügt, die nicht erforderlich sind, um den Tod herbeizuführen, und wenn dieses Verhalten nach der inneren Tatseite der Lust am Leiden der Opfer oder aus einer besonders gefühllosen und unbarmherzigen Gesinnung entspringt (vgl. BGHSt 3, 180 und 264; BGH, Urteil vom 24.06.1955 - 1 StR 55/55 -). - LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64
Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter …
Obrigkeitliche Anordnungen nämlich, die Gerechtigkeit nicht einmal anstreben, sondern die gemeinsamen Überzeugungen aller Kulturvölker von Wert und Würde der menschlichen Persönlichkeit gröblich missachten, können kein Recht schaffen (…vgl. Radbruch, Rechtsphilosophie, 5.Aufl. 1956, Anhang S.336; BGHSt 2, 173, 177, 234, 237; 3, 357, 362; BGH vom 24.6.1955 - 1 StR 55/55 ). - LG Mannheim, 12.04.1965 - 1 Ks 1/64
Erschiessung von insgesamt mindestens 150 polnischen Zivilisten in drei Aktionen …
"Obrigkeitliche Anordnungen, die die Gerechtigkeit nicht einmal anstreben, den Gedanken der Gleichheit bewusst verleugnen und die allen Kulturvölkern gemeinsamen Rechtsüberzeugungen von Wert und Würde der menschlichen Persönlichkeit gröblich missachten" (BGH 1 StR 55/55, Urteil vom 24.6.1955 , können kein Recht schaffen, sie bleiben Unrecht. - LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63
Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus …
Wer sich aus einer solchen Einstellung zur Tötung von Menschen bestimmen lässt, handelt aus niedrigen Beweggründen (ständige Rechtsprechung, vgl. OGHBZ in OGHSt. Bd.2, 180; BGH Urt. vom 24.6.1955 - 1 StR 55/55 , BGHSt 2, 63, 3, 133). - LG Traunstein, 13.03.1974 - Ks 9/73
Vernichtung des Dorfes Tupice und Erschiessung sämtlicher Einwohner des Ortes im …
§ 47 MStGB galt nach § 3 VO über die Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS- und Polizeiverbände bei besonderem Einsatz vom 17.Oktober 1939 (RGBl. I 2107) in Verbindung mit dem Erlass des Reichsführers der SS vom 9.April 1940 unbeschränkt für jeden Angehörigen der Waffen-SS (BGH Urteil vom 24.Juni 1955 - 1 StR 55/55 - ). - LG Bochum, 12.09.1974 - 16 Ks 1/68
Deportation von Juden aus dem Ghetto Tarnow ins KL Belzec sowie Erschiessungen im …
- LG Mönchengladbach, 28.01.1972 - 8 Ks 5/71
Abriegelung des Warschauer Ghettos nach der Niederschlagung des Ghettoaufstandes …
- LG München II, 22.12.1969 - 1 Ks 1/69
Erschiessung sowjetischer Kriegsgefangener in der Genickschussanlage des KL …
- LG München I, 18.04.1967 - 116 Ks 1/67
Erschiessung einer Gruppe von 6 aus dem KL entlassenen Juden, einer Gruppe von 4 …
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