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| BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fortgesetztes verbotenes Tragen von Uniformen - Verbrauch der Strafklage - Begriff "derselben Tat" - Tat als Ganzes, nach der Auffassung des Lebens eine Einheit bildende geschichtlichen Vorgang - Zusammenfassung eines Gesamtgeschehens zu einem einheitlichen Lebensvorgang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68
zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Das bedeutet, daß auch mehrere Handlungen im Sinne des § 53 StGB als eine Tat im Sinne des § 264 StPO zu werten sind, wenn zwischen ihnen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; dieser ist aber in der Regel nur gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 - und vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74).Es liegt hier ähnlich wie in dem Falle, in dem der erkennende Senat die Tatidentität zwischen fortgesetztem Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehreren Diebstählen verneint hat, die zeitlich und örtlich zwischen den Teilakten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis lagen; denn entscheidend ist dort wie hier das Argument, daß maßgebend sein müsse "die natürliche Betrachtung und der Grundsatz gerechter Gesetzesanwendung" (BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 - unter Hinweis auf BGHSt 23, 141, 150).
- BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Das bedeutet, daß auch mehrere Handlungen im Sinne des § 53 StGB als eine Tat im Sinne des § 264 StPO zu werten sind, wenn zwischen ihnen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; dieser ist aber in der Regel nur gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 - und vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74).Dabei gibt es keine Begriffsbestimmung für die Tat im Sinne des § 264 StPO, die eine zweifelsfreie Anwendung in jedem Falle ermöglichte, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an; es genügt nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGH NJW 1959, 823, 824; BGH, Urteile vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67 - und vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vgl. auch BVerfG NJW 1978, 414).
- BVerfG, 07.09.1977 - 2 BvR 674/77
RAF
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Dabei gibt es keine Begriffsbestimmung für die Tat im Sinne des § 264 StPO, die eine zweifelsfreie Anwendung in jedem Falle ermöglichte, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an; es genügt nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGH NJW 1959, 823, 824; BGH, Urteile vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67 - und vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vgl. auch BVerfG NJW 1978, 414).
- BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Dabei hat er für diese strafbaren Handlungen selbständig , also unabhängig von den Feststellungen und Auffassungen des rechtskräftigen Urteils, zu prüfen und zu entscheiden, ob bei ihnen alle äußeren und inneren Voraussetzungen gegeben sind, die nach sachlichem Strafrecht vorliegen müssen, um die Auffassung zu rechtfertigen, daß sie Einzelakte einer fortgesetzten Straftat waren, die bereits rechtskräftig abgeurteilt worden ist (BGHSt 15, 268, 270). - BGH, 24.07.1973 - 1 StR 83/73
Strafbarkeit wegen unbefugter Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs und wegen …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Es liegt hier ähnlich wie in dem Falle, in dem der erkennende Senat die Tatidentität zwischen fortgesetztem Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehreren Diebstählen verneint hat, die zeitlich und örtlich zwischen den Teilakten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis lagen; denn entscheidend ist dort wie hier das Argument, daß maßgebend sein müsse "die natürliche Betrachtung und der Grundsatz gerechter Gesetzesanwendung" (BGH, Urteil vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 - unter Hinweis auf BGHSt 23, 141, 150). - BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77
Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Dabei gibt es keine Begriffsbestimmung für die Tat im Sinne des § 264 StPO, die eine zweifelsfreie Anwendung in jedem Falle ermöglichte, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an; es genügt nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGH NJW 1959, 823, 824; BGH, Urteile vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67 - und vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vgl. auch BVerfG NJW 1978, 414). - BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67
Strafklageverbrauch hinsichtlich der Anstiftung zum schweren Diebstahl durch …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Das bedeutet, daß auch mehrere Handlungen im Sinne des § 53 StGB als eine Tat im Sinne des § 264 StPO zu werten sind, wenn zwischen ihnen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; dieser ist aber in der Regel nur gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 - und vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74). - BGH, 10.12.1974 - 5 StR 578/74
Beschränkung der staatsanwaltlichen Anklage auf den Vorwurf des Mords - …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Das bedeutet, daß auch mehrere Handlungen im Sinne des § 53 StGB als eine Tat im Sinne des § 264 StPO zu werten sind, wenn zwischen ihnen ein enger sachlicher Zusammenhang besteht; dieser ist aber in der Regel nur gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 - und vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74). - BGH, 06.02.1968 - 1 StR 595/67
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall und …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Dabei gibt es keine Begriffsbestimmung für die Tat im Sinne des § 264 StPO, die eine zweifelsfreie Anwendung in jedem Falle ermöglichte, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an; es genügt nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGH NJW 1959, 823, 824; BGH, Urteile vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67 - und vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vgl. auch BVerfG NJW 1978, 414). - BayObLG, 28.06.1971 - RReg. 2 St 553/71
Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und …
Auszug aus BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Die von der Revision angeführten Entscheidungen des Bayer. Obersten Landesgerichts (BayObLGSt 1965, 46, 48; 1971, 106) besagen nichts für den vorliegenden Fall, da es sich dort jeweils um innerlich eng zusammenhängende Vorgänge im Rahmen des Straßenverkehrs handelt.
- BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …
Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an; es genügt nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59];Urteil vom 9. Januar 1979 - 1 StR 551/78). - BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80
Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer …
Diese besonderen Voraussetzungen der inneren Verknüpfung der Tat miteinander sind zwischen Begehungsakten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahls- und Betrugshandlungen in aller Regel nicht gegeben (…BGH GA 1961, 346, 347; BGH, Urteile vom 24. Juli 1973 - 1 StR 83-84/73 - und vom 9. Januar 1979 - 1 StR 551/78 -). - BGH, 20.03.1979 - 1 StR 743/78
Anstiftung zum Verrat eines Unternehmensgeheimnisses - Planung und Herstellung …
Vielmehr müssen die mehreren Ereignisse unmittelbar durch die ihnen zugrunde liegenden Handlungen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung dergestalt innerlich verknüpft sein, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; BGH, Urteile vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - und vom 9. Januar 1975 - 1 StR 551/78).
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