Rechtsprechung
| BGH, 30.04.1975 - 1 StR 554/74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Baugefährdung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Anforderungen an die Beweiswürdigung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58
Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels
Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 554/74
Für die Voraussehbarkeit im Rahmen der strafrechtlichen Haftung für fahrlässige Tatbegehung genügt es grundsätzlich, daß der Täter den rechtswidrigen Erfolg als Ergebnis seines Handelns oder Unterlassens hätte voraussehen müssen, ohne daß es auf die mögliche Kenntnis der einzelnen Zwischenglieder der Ursachenkette ankommt (RGSt 35, 131; 73, 370, 372; BGHSt 12, 75, 77;… BGH GA 1969, 246, 247); alle erst nachträglich gewonnenen Kenntnisse scheiden dabei für die Beurteilung aus (BGH VRS 5, 368); tritt der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, dann müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (BGH, Urteil vom 18. Mai 1954 - 2 StR 139/54). - RG, 03.11.1939 - 4 D 575/39
Zum Erfordernisse der Voraussehbarkeit des Erfolges bei fahrlässiger Tötung und …
Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 554/74
Für die Voraussehbarkeit im Rahmen der strafrechtlichen Haftung für fahrlässige Tatbegehung genügt es grundsätzlich, daß der Täter den rechtswidrigen Erfolg als Ergebnis seines Handelns oder Unterlassens hätte voraussehen müssen, ohne daß es auf die mögliche Kenntnis der einzelnen Zwischenglieder der Ursachenkette ankommt (RGSt 35, 131; 73, 370, 372; BGHSt 12, 75, 77;… BGH GA 1969, 246, 247); alle erst nachträglich gewonnenen Kenntnisse scheiden dabei für die Beurteilung aus (BGH VRS 5, 368); tritt der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, dann müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (BGH, Urteil vom 18. Mai 1954 - 2 StR 139/54). - BGH, 09.12.1968 - 2 StR 354/68
Baugefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung und fahrlässiger …
Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 554/74
Die Auswertung dieser Grundsätze auf die Durchführung von Bauarbeiten ergibt, daß schon das bloße Risiko verborgener Mängel nicht hingenommen werden darf, sondern daß es darauf ankommt, ob Anhaltspunkte für ein solches Risiko vorhanden sind (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1968 - 2 StR 354/68). - RG, 20.02.1902 - 5155/01
1. Unter welchen Umständen kommt für den Thatbestand der fahrlässigen Tötung …
Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 554/74
Für die Voraussehbarkeit im Rahmen der strafrechtlichen Haftung für fahrlässige Tatbegehung genügt es grundsätzlich, daß der Täter den rechtswidrigen Erfolg als Ergebnis seines Handelns oder Unterlassens hätte voraussehen müssen, ohne daß es auf die mögliche Kenntnis der einzelnen Zwischenglieder der Ursachenkette ankommt (RGSt 35, 131; 73, 370, 372; BGHSt 12, 75, 77;… BGH GA 1969, 246, 247); alle erst nachträglich gewonnenen Kenntnisse scheiden dabei für die Beurteilung aus (BGH VRS 5, 368); tritt der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, dann müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (BGH, Urteil vom 18. Mai 1954 - 2 StR 139/54). - BGH, 18.05.1954 - 2 StR 139/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.04.1975 - 1 StR 554/74
Für die Voraussehbarkeit im Rahmen der strafrechtlichen Haftung für fahrlässige Tatbegehung genügt es grundsätzlich, daß der Täter den rechtswidrigen Erfolg als Ergebnis seines Handelns oder Unterlassens hätte voraussehen müssen, ohne daß es auf die mögliche Kenntnis der einzelnen Zwischenglieder der Ursachenkette ankommt (RGSt 35, 131; 73, 370, 372; BGHSt 12, 75, 77;… BGH GA 1969, 246, 247); alle erst nachträglich gewonnenen Kenntnisse scheiden dabei für die Beurteilung aus (BGH VRS 5, 368); tritt der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, dann müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (BGH, Urteil vom 18. Mai 1954 - 2 StR 139/54).
- BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79
Annahme der Eigennützigkeit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schon bei …
"Tritt der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, dann müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn vorhersehbar ist" (BGH, Urteil vom 18. Mai 1954 - 2 StR 139/54; ebenso Urteile vom 27. Oktober 1970 - 1 StR 267/70 -, vom 29. April 1975 - 1 StR 554/74 - und vom 31. Januar 1978 - 1 StR 379/77). - BGH, 31.01.1978 - 1 StR 379/77
Ordnungsgemäße Feststellung der Verhinderung eines Richters - Verhinderung …
Denn wenn der strafbare Erfolg nur durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände eintritt, müssen alle diese Umstände dem Täter erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn vorauszusehen ist (BGH, Urteile vom 18. Mai 1954 - 2 StR 139/54 -, vom 27. Oktober 1970 - 1 StR 267/70 - und vom 29. April 1975 - 1 StR 554/74).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".