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| BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Materielle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Möglichkeit der Anordnung einer Sicherungsverwahrung bei Gefahr einer Schädigung von Eigentum oder Vermögen - Bestimmung des Vorliegens eines schweren wirtschaftlichen Schadens
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StGB § 66 Abs. 1; StGB Abs. 2; StGB § 263
Sicherungsverwahrung bei Wirtschaftsstraftaten
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71
Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der …
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80
Die in der Regel zum Bereich der mittleren Kriminalität gehörenden Eigentums- und Vermögensdelikte kommen als Grundlage der Maßregel jedoch nur dann in Betracht, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 163; BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]).Bei Diebstählen und Betrügereien, die planmäßig auf Wiederholung angelegt waren oder infolge des Hanges in rascher Folge begangen wurden, ist die Höhe des durch die Taten insgesamt verursachten Schadens maßgebend (BGHSt 24, 153, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 345, 347).
Unter diesen Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof Schadensbeträge von 4.000,00 DM (BGH bei Holtz MDR 1976, 986), 6.400,00 DM (BGHSt 24, 160, 163) und 9.000,00 DM (BGHSt 24, 153, 158) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] als schweren wirtschaftlichen Schaden angesehen.
- BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71
Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung …
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80
Die in der Regel zum Bereich der mittleren Kriminalität gehörenden Eigentums- und Vermögensdelikte kommen als Grundlage der Maßregel jedoch nur dann in Betracht, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 163; BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]).Da es indessen einen absoluten Wertmaßstab nicht gibt, hat sich eine sachgerechte Schadensbetrachtung an der materiellen Lebenshaltung des Durchschnittsbürgers auszurichten, auf dessen Schutz die Maßregel der Sicherungsverwahrung abzielt (BGHSt 24, 160, 163; BGH bei Holtz MDR 1976, 986).
Unter diesen Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof Schadensbeträge von 4.000,00 DM (BGH bei Holtz MDR 1976, 986), 6.400,00 DM (BGHSt 24, 160, 163) und 9.000,00 DM (BGHSt 24, 153, 158) [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] als schweren wirtschaftlichen Schaden angesehen.
- BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79
Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit …
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80
Die in der Regel zum Bereich der mittleren Kriminalität gehörenden Eigentums- und Vermögensdelikte kommen als Grundlage der Maßregel jedoch nur dann in Betracht, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 163; BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]).Denn es läßt sich nicht ausschließen, daß die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (BGH NJW 1968, 997, 998;… BGH GA 1974, 175, 177; BGH NJW 1980, 1055, 1056) [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79].
- BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72
Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches …
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80
Bei Diebstählen und Betrügereien, die planmäßig auf Wiederholung angelegt waren oder infolge des Hanges in rascher Folge begangen wurden, ist die Höhe des durch die Taten insgesamt verursachten Schadens maßgebend (BGHSt 24, 153, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 345, 347).Falls die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht erfüllt sind, muß das Landgericht prüfen, ob die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Abs. 2 der Vorschrift geboten ist, und gegebenenfalls darlegen, daß die drei schwersten Einzelstrafen allein zu einer - hypothetischen - Gesamtfreiheitsstrafe von min destens drei Jahren geführt hätten (BGHSt 24, 345, 348 Dreher/Tröndle StGB, 39. Aufl. § 66 Rdn. 10).
- BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80
Denn es läßt sich nicht ausschließen, daß die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (BGH NJW 1968, 997, 998;… BGH GA 1974, 175, 177; BGH NJW 1980, 1055, 1056) [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]. - BGH, 08.02.1972 - 1 StR 346/71
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80
Bei der Prüfung der formellen Voraussetzungen des § 66 StGB wird der neue Tatrichter folgendes zu beachten haben: Bei Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe kann die Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB nur dann angeordnet werden, wenn eine der Einzelstrafen die Höhe von mindestens zwei Jahren erreicht (BGH NJW 1972, 834; BGH bei Holtz MDR 1980, 272).
- BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87
Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung …
Es läßt sich nicht ausschließen, daß die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (vgl. BGH NJW 1968, 997, 998;… BGH GA 1974, 175, 177; BGH NJW 1980, 1055, 1056 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]; BGH, Urteil vom 18. November 1980 - 1 StR 554/80). - BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83
Umfassende Gesamtwürdigung eines Täters und seiner Taten vor Anordnung einer …
Da es indessen einen absoluten Wertmaßstab nicht gibt, hat sich eine sachgerechte Schadensbetrachtung an der materiellen Lebenshaltung des Durchschnittsbürgers auszurichten, auf dessen Schutz die Maßregel der Sicherungsverwahrung abzielt (BGHSt 24, 160, 163; BGH bei Holtz 1976, 986; BGH, Urteil vom 18. November 1980 - 1 StR 554/80 - bei Mösl NStZ 1981, 428).
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