Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1962 - 1 StR 56/62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
Auszug aus BGH, 13.03.1962 - 1 StR 56/62
Diese Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes sind auch anzuwenden, wenn der Angeklagte wie hier zur Zeit der Hauptverhandlung nicht mehr Heranwachsender ist (BGHSt 6, 354 und BGH Urt. v. 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 bei Dallinger, MDR 1956, 146).Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, dem nach § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG in der Hauptverhandlung auf Verlangen das Wort zu erteilen war, in der Erfüllung der ihm durch § 38 Abs. 2 JGG zugewiesene Aufgaben weitere bisher unbekannt gebliebene Umstände, vor allein zur Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Täters vorgebracht hätte, die die Entscheidung des Landgerichts zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können (BGHSt 6, 354;… BGH Urt. v. 5. Oktober 1955 - 6 StR 89/55 bei Dallinger MDR 1956, 12 undv. 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60; Ullrich und Berg, Recht der Jugend 1959 S. 275 bzw. 1960 S. 88).
- BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem …
Auszug aus BGH, 13.03.1962 - 1 StR 56/62
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, dem nach § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG in der Hauptverhandlung auf Verlangen das Wort zu erteilen war, in der Erfüllung der ihm durch § 38 Abs. 2 JGG zugewiesene Aufgaben weitere bisher unbekannt gebliebene Umstände, vor allein zur Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Täters vorgebracht hätte, die die Entscheidung des Landgerichts zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können (BGHSt 6, 354; BGH Urt. v. 5. Oktober 1955 - 6 StR 89/55 bei Dallinger MDR 1956, 12 undv. 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60; Ullrich und Berg, Recht der Jugend 1959 S. 275 bzw. 1960 S. 88).In einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden kann aber durch die Nichtbeteiligung (oder nicht genügende Heranziehung) der Jugendgerichtshilfe nur der Strafausspruch, nicht auch der Schuldspruch berührt werden (BGH Urt. v. 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 bei Dallinger MDR 1956, 146 undv. 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60).
- BGH, 26.10.1955 - 6 StR 87/55
Auszug aus BGH, 13.03.1962 - 1 StR 56/62
Diese Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes sind auch anzuwenden, wenn der Angeklagte wie hier zur Zeit der Hauptverhandlung nicht mehr Heranwachsender ist (BGHSt 6, 354 und BGH Urt. v. 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 bei Dallinger, MDR 1956, 146).In einem Verfahren gegen einen Heranwachsenden kann aber durch die Nichtbeteiligung (oder nicht genügende Heranziehung) der Jugendgerichtshilfe nur der Strafausspruch, nicht auch der Schuldspruch berührt werden (BGH Urt. v. 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 bei Dallinger MDR 1956, 146 undv. 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60).
- BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 13.03.1962 - 1 StR 56/62
Eine Verdeckungsabsicht liegt auch dann vor, wenn der Täter der Festnahme entgehen will, von der er die Aufklärung früher von ihm begangener Straftaten befürchtet (BGHSt 15, 291, 295) [BGH 02.12.1960 - 4 StR 453/60]. - BGH, 05.10.1955 - 6 StR 89/55
Auszug aus BGH, 13.03.1962 - 1 StR 56/62
Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, dem nach § 50 Abs. 3 Satz 2 JGG in der Hauptverhandlung auf Verlangen das Wort zu erteilen war, in der Erfüllung der ihm durch § 38 Abs. 2 JGG zugewiesene Aufgaben weitere bisher unbekannt gebliebene Umstände, vor allein zur Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Täters vorgebracht hätte, die die Entscheidung des Landgerichts zugunsten des Angeklagten hätten beeinflussen können (BGHSt 6, 354; BGH Urt. v. 5. Oktober 1955 - 6 StR 89/55 bei Dallinger MDR 1956, 12 undv. 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60; Ullrich und Berg, Recht der Jugend 1959 S. 275 bzw. 1960 S. 88).
- BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Seelische Erschütterung als nicht ganz unerhebliche körperliche Beeinträchtigung …
Hierauf kann das Urteil beruhen, weil nicht auszuschliessen ist, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe in Erfüllung der ihm durch § 38 Abs. 2 JGG zugewiesenen Aufgaben Umstände zur Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Angeklagten vorgebracht hätte, die die Entscheidung zu seinen Gunsten hätten beeinflussen können, wenn ihm der in der Hauptverhandlung festgestellte, von der Darstellung der Anklage abweichende und auch rechtlich anders gewürdigte Sachverhalt bekannt geworden wäre (BGH Urteil vom 13. März 1962 - 1 StR 56/62 = Recht der Jugend 1962, 316; die Entscheidung 5 StR 434/58 vom 4. November 1958 betrifft einen anderen Sachverhalt). - BGH, 17.05.1977 - 1 StR 224/77
Erfordernis der Heranziehung der Jugendgerichtshilfe während des gesamten …
Damit sind zwingende verfahrensrechtliche Vorschriften unbeachtet geblieben (vgl. BGHSt 6, 354; BGH bei Dallinger MDR 1956, 12; 1956, 146; BGH, Urteil vom 13. März 1962 - 1 StR 56/62; BGH, Beschluß vom 13. August 1968 - 1 StR 267/68).
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