Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,34
BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62 (https://dejure.org/1963,34)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1963 - 1 StR 561/62 (https://dejure.org/1963,34)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1963 - 1 StR 561/62 (https://dejure.org/1963,34)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,34) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines Rechtsmittelverzichts in der Sitzungsniederschrift - Offensichtlich übereilt und nicht geprüft erklärter Rechtsmittelverzicht - Zweck des Formzwangs eines Rechtsmittelverzichts - Aussetzung einer Strafe zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 257
  • NJW 1963, 963
  • MDR 1963, 613
  • JR 1963, 269
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (126)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
    Verhielt es sich aber so, dann hätte S. seinerseits nicht, wie es das Landgericht allein annimmt, mit L. im Sinne einer Erregung der eigenen Geschlechtslust, sondern allenfalls, wozu das Landgericht jedoch keine Feststellung getroffen hat und was in einem Falle wie den vorliegenden, im Schuldumfang geringer wäre, zur Erregung der Geschlechtslust des L. Unzucht getrieben (vgl. BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]).

    In diesem Sinne könnte die Übermüdung des Angeklagten und eine sich daraus möglicherweise ergebende Schlaftrunkenheit von wesentlicher Bedeutung für die Beurteilung der Unzuchtshandlung als einer besonders verwerflichen sein, wie sie der Tatbestand des § 175 StGB voraussetzt (vgl. BGHSt 1, 293 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]).

  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 13/52

    Zulässigkeit einer nachträglichen sachlichen Berichtigung urteilsbegründender …

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
    Aus den Urteilsgründen, die allein Grundlage der Sachrüge sein können (BGHSt 2, 248, 249) [BGH 01.04.1952 - 2 StR 13/52], ergibt sich darüber nichts.
  • BGH, 15.02.1955 - 1 StR 701/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
    Indessen war die Revision der Staatsanwaltschaft nach den vom Senat in seiner Entscheidung 1 StR 701/54 vom 15. Februar 1955 (angeführt bei Dallinger MDR 1955, 394) näher dargelegten Gesichtspunkten nicht auf die Entscheidung zu § 23 StGB beschränkbar, sondern auf den Strafausspruch im ganzen zu beziehen.
  • RG, 05.05.1930 - II 1028/29

    1. Bedarf der Verteidiger zum Verzicht auf ein Rechtsmittel einer ausdrücklich …

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
    Der Rechtsmittelverzicht ist, wie die Rechtsprechung stets trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung dieser Art gefordert hat (RGSt 32, 277, 279; 64, 164, 167),grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels gebunden.
  • RG, 05.10.1899 - 2897/99

    1. Welche Wirkung hat die Erklärung eines Angeklagten in der Hauptverhandlung, …

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62
    Der Rechtsmittelverzicht ist, wie die Rechtsprechung stets trotz Fehlens einer ausdrücklichen Bestimmung dieser Art gefordert hat (RGSt 32, 277, 279; 64, 164, 167),grundsätzlich an die gleiche Form wie die Einlegung des Rechtsmittels gebunden.
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Nur in besonderen Ausnahmefällen versagt der Bundesgerichtshof dem Rechtsmittelverzicht (und der Rechtsmittelrücknahme) die Wirksamkeit, so in Fällen schwerwiegender Willensmängel bei der Erklärung des Rechtsmittelverzichts oder wegen der Art und Weise seines Zustandekommens (vgl. BGHSt 18, 257; 19, 101; 45, 51; 46, 257; 47, 238;… BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 14, 25, 26; BGH StV 2001, 556; NStZ 2004, 636).
  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …

    Das traf zwar nicht zu, insofern der Verteidiger, wie seinen Worten zu entnehmen war, die Frage des Rechtsmittelverzichts noch mit dem Angeklagten besprechen wollte (BGHSt 18, 257).

    Daß der in die Sitzungsniederschrift aufgenommene Vermerk über den angeblichen Rechtsmittelverzicht des Angeklagten nicht an der Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO teilnimmt, hat der Senat schon in BGHSt 18, 257 entschieden.

  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 617/01

    Notwendige Verteidigung; Scheinverteidiger; absoluter Revisionsgrund; …

    Hiermit wollte das Landgericht der gebotenen Einhaltung der Verfahrensregeln vor Herbeiführung eines wirksamen Rechtsmittelverzichts (vgl. BGHSt 18, 257, 260; 19, 101, 104; 45, 51, 57) Rechnung tragen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht