Rechtsprechung
| BGH, 31.10.1989 - 1 StR 563/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung des Ausspruchs der Gesamtfreiheitsstrafe trotz Entfallen einer Einzelstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 31.10.1989 - 1 StR 563/89
- BGH, 11.12.1989 - 1 StR 563/89
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …
Auszug aus BGH, 31.10.1989 - 1 StR 563/89
Das fortgesetzte Fahren ohne Fahrerlaubnis stand daher jeweils mit den anderen Taten in Tateinheit, ohne diese andererseits zu einer Handlung zusammenzufassen (BGHSt 29, 288, 291).
- BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96
Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit
Bei dieser Sachlage sind der Diebstahl und das Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht - wie das Landgericht angenommen hat - tatmehrheitlich begangen; vielmehr bilden sie rechtlich eine Tat (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 20; BGH, Beschluß vom 7. Januar 1993 - 4 StR 592/92). - BGH, 23.03.2021 - 1 StR 53/21
Fahren ohne Fahrerlaubnis (Tateinheit mit Diebstahl bei Diebesfahrten und bei nur …
In diesen Fällen stehen die Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit der Tat des Diebstahls in Tateinheit (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 4 StR 264/96 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 563/89 Rn. 1 …und vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 529/87 Rn. 2). - BGH, 27.11.2019 - 2 StR 609/18
Rücktritt bei mehreren Beteiligten (fehlgeschlagener Versuch; …
Fährt ein Täter, der nicht im Besitz der Fahrerlaubnis ist, mit dem Auto zum Tatort eines Diebstahls, wartet er im Fahrzeug sitzend auf die plangemäße Tatausführung durch Mittäter und verwendet er das Fahrzeug anschließend zum Abtransport der Beute, so steht das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit den ihm zuzurechnenden Diebstählen in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 563/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung dieselbe 20). - BGH, 15.08.1991 - 4 StR 328/91
Vorliegen von Tateinheit
Das (fortgesetzte) Fahren ohne Fahrerlaubnis stand damit jeweils mit den anderen Taten in Tateinheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 20), ohne diese andererseits zu einer Handlung zusammenzufassen (BGHSt 18, 66, 69; 29, 288, 291).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 11.12.1989 - 1 StR 563/89 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Beschlusses
Verfahrensgang
- BGH, 31.10.1989 - 1 StR 563/89
- BGH, 11.12.1989 - 1 StR 563/89
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".