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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.1977 - 1 StR 570/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,5157
BGH, 03.11.1977 - 1 StR 570/77 (https://dejure.org/1977,5157)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1977 - 1 StR 570/77 (https://dejure.org/1977,5157)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1977 - 1 StR 570/77 (https://dejure.org/1977,5157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgabe von gezielten Schüssen in Verletzungsabsicht zur Verpassung eines Denkzettels - Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit bei unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

    Tatbestandshandlungen des Angeklagten als natürliche Handlungseinheit - …

    Auszug aus BGH, 03.11.1977 - 1 StR 570/77
    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als gleichartige Tateinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne erscheinen läßt, setzt einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen voraus (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 1 StR 658/74; vom 26. Juli 1977 - 1 StR 348/77).

    Eine Mehrheit von Tathandlungen kann die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit begründen, wenn sie auf einer einzigen Entschließung beruht (RGSt 44, 223, 227; BGH, Urteil vom 26. Juli 1977 - 1 StR 348/77).

  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger …

    Auszug aus BGH, 03.11.1977 - 1 StR 570/77
    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als gleichartige Tateinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne erscheinen läßt, setzt einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen voraus (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 1 StR 658/74; vom 26. Juli 1977 - 1 StR 348/77).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl …

    Auszug aus BGH, 03.11.1977 - 1 StR 570/77
    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als gleichartige Tateinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne erscheinen läßt, setzt einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen voraus (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 1 StR 658/74; vom 26. Juli 1977 - 1 StR 348/77).
  • RG, 07.01.1911 - IV 1257/10

    Ist es rechtlich denkbar, daß eine und dieselbe Handlung im Sinne des § 73 …

    Auszug aus BGH, 03.11.1977 - 1 StR 570/77
    Eine Mehrheit von Tathandlungen kann die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit begründen, wenn sie auf einer einzigen Entschließung beruht (RGSt 44, 223, 227; BGH, Urteil vom 26. Juli 1977 - 1 StR 348/77).
  • BGH, 27.05.1975 - 1 StR 658/74

    Strafbarkeit wegen Totschlags und wegen versuchten Totschlags - Anforderungen an …

    Auszug aus BGH, 03.11.1977 - 1 StR 570/77
    Natürliche Handlungseinheit, die das Tatgeschehen als gleichartige Tateinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne erscheinen läßt, setzt einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen voraus (BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; BGH, Urteile vom 27. Mai 1975 - 1 StR 658/74; vom 26. Juli 1977 - 1 StR 348/77).
  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Wenn somit die beiden Taten auch einen historischen Vorgang im prozessualen Sinne darstellen, so fehlt es doch an den für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit erforderlichen Voraussetzungen; weder ist ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den beiden strafrechtlichen erheblichen Verhaltensweisen gegeben (vgl. BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231, BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 570/77), noch liegt eine einzige Entschließung vor (BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 570/77; RGSt 44, 223, 227).
  • BGH, 19.02.1981 - 1 StR 638/80

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit

    Tateinheit wegen natürlicher Handlungseinheit ist anzunehmen, wenn ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den strafrechtlich erheblichen Verhaltensweisen festgestellt wird und wenn sie auf einer einzigen Willensentschließung beruhen (RGSt 44, 223, 227; BGHSt 4, 219, 220; 10, 230, 231; 16, 397; BGH NJW 1977, 2321; BGH, Urteil vom 3. November 1977 - 1 StR 570/77).
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