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| BGH, 08.10.1981 - 1 StR 571/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schlechterstellung bei der Bildung zweier neuer Gesamtstrafen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55
Auszug aus BGH, 08.10.1981 - 1 StR 571/81
Die Jugendkammer hätte daher eine Gesamtstrafe aus den Einzelstrafen der Vorverurteilung durch das Amtsgericht Hof vom 22. Februar 1978 und den Strafen unter II 1 bis 3 des Urteils (UA S. 7/8) bilden müssen und eine weitere Gesamtstrafe aus den Strafen II 4 bis 36. Durch die Bildung zweier neuer Gesamtstrafen darf jedoch keine Schlechterstellung des Beschwerdeführers eintreten, da nur er Revision eingelegt hat (BGHSt 8, 203, 204 f).".
- BGH, 09.12.1982 - 2 StR 621/82
Anforderungen an die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe
Durch die Bildung einer neuen Gesamtstrafe dürfte er ohnehin nicht schlechter gestellt werden, da er allein Revision eingelegt hat (BGHSt 8, 203, 204 f; BGH, Beschluß vom 25. August 1981 - 1 StR 364/81; vom 8. Oktober 1981 - 1 StR 571/81).
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