Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1993 - 1 StR 576/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsatz "in dubio pro reo" gilt nicht für den Gesamtvorsatz - Im Zweifel über das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes ist Tatmehrheit anzunehmen - Verklammerung der Straftaten wegen sexuellem Missbrauch von Kindern mittels fahrlässiger Körperverletzung - Fünfjährige ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins
Auszug aus BGH, 28.09.1993 - 1 StR 576/93
Das Verfahrenshindernis der Verjährung hätte es dem Landgericht nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Urteile vom 8. Februar 1984 - 3 StR 550/83 -, vom 21. April 1987 - 1 StR 100/87 - und vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87). - BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83
Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der …
Auszug aus BGH, 28.09.1993 - 1 StR 576/93
Das Verfahrenshindernis der Verjährung hätte es dem Landgericht nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Urteile vom 8. Februar 1984 - 3 StR 550/83 -, vom 21. April 1987 - 1 StR 100/87 - und vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87). - BGH, 21.04.1987 - 1 StR 100/87
Entgegenstehen des Verfahrenshindernisses der Verjährung bei der Verfolgung des …
Auszug aus BGH, 28.09.1993 - 1 StR 576/93
Das Verfahrenshindernis der Verjährung hätte es dem Landgericht nicht verwehrt, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten des Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (BGH bei Holtz MDR 1977, 809; BGH, Urteile vom 8. Februar 1984 - 3 StR 550/83 -, vom 21. April 1987 - 1 StR 100/87 - und vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87).
- LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16
Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft
Soweit in einigen Fällen dabei eine anale Vergewaltigung in Form des Eindringens festgestellt wurde, wäre zudem ein unbenannter besonders schwerer Fall im Sinne von § 176 Abs. 3 StGB in der Fassung vom 10.03.1987 durch den Haupttäter verwirklicht, weil die vorgenommene anale Penetration als ebenso schwerwiegende sexuelle Handlung zu werten ist wie der in § 176 Abs. 3 StGB a.F. genannte Vollzug des Beischlafs mit dem Kind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 1993 - 1 StR 576/93 -, Rn. 5, juris). - BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99
Revisionsbegründung bei Verfahrensfehlern; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Durch das 6. StrRG ist der sexuelle Mißbrauch eines Kindes in der Begehungsform des Analverkehrs von einem unbenannten schweren Fall (§ 176 Abs. 3 StGB a.F.; vgl. BGH…, Urt. vom 11. August 1993 - 3 StR 325/93 - und Beschl. vom 28. September 1993 - 1 StR 576/93) zu einer eigenständigen Qualifikation des schweren sexuellen Mißbrauchs (§ 176 a Abs. 1 Nr. 1 StGB n.F.) gemacht worden. - BGH, 23.10.2007 - 4 StR 419/07
Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Kindern (Berücksichtigung verjährter …
Rn. 5 Zudem hindert das Verfahrenshindernis der Verjährung den Tatrichter nicht, das im Urteil festgestellte Gesamtverhalten eines Angeklagten zu berücksichtigen und die zu verhängende Strafe dem so ermittelten Unrechtsgehalt anzupassen (vgl. BGH, (Beschluss) vom 28. September 1993 - 1 StR 576/93; BGH, (Beschluss) vom 21. November 1996 - 1 StR 613/96).
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