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| BGH, 23.01.1968 - 1 StR 577/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen vollendeten schweren Diebstahls im Rückfall - Anforderungen an die Vollendung der Wegnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Auszug aus BGH, 23.01.1968 - 1 StR 577/67
An der Vollendung des Diebstahls ändert sie nichts (BGHSt 16, 271, 274 f [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61]; BGH Urteil vom 12. September 1967 - 1 StR 356/67 -).Daß der Angeklagte - weil die Mesnerin ihn beobachtet und Hilfe herbeigeholt hatte - noch auf Kirchengrund gestellt wurde und er deshalb das Geld wieder herausgeben mußte, ändert hieran nichts (vgl. BGHSt 16, 271).
- BGH, 12.09.1967 - 1 StR 356/67
Gewahrsamswechsel bei handlichen und leicht beweglichen Gegenständen
Auszug aus BGH, 23.01.1968 - 1 StR 577/67
An der Vollendung des Diebstahls ändert sie nichts (BGHSt 16, 271, 274 f [BGH 06.10.1961 - 2 StR 289/61]; BGH Urteil vom 12. September 1967 - 1 StR 356/67 -).
- BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74
Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB: …
Wie auch die Revision nicht verkennt, setzt die Wegnahme nicht voraus, daß der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt (BGH vom 21. Juni 1967 - 4 StR 475/66 - bei Dallinger, MDR 1967, 896; BGH vom 4. Februar 1969 - 5 StR 711/68 - und vom 23. Januar 1968 - 1 StR 577/67 -, beide bei Dallinger, MDR 1969, 359; BGHSt 16, 271, 275; 23, 254).
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