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| BGH, 19.01.1954 - 1 StR 579/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- RG, 20.10.1931 - I 426/31
1. a) Zum Begriff der "Beschimpfung in Beziehung auf das Amt" im Sinn des § 5 Nr. …
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - 1 StR 579/53
Bei gewagten Geschäften kann zwar unter besonderen Umständen die Erwartung künftiger Vorteile einen Nachteil schon bei seiner Entstehung ausgleichen und wirtschaftlich aufheben; dann ist ein Vermögensschaden im Ergebnis zu verneinen (vgl RGSt 65, 422, 430; RG JW 1934, 2923 29 ; 1936, 882 27 ). - RG, 02.06.1932 - II 336/32
1. Ist die in Kapitel I § 1 Abs. 1 und § 19 des sechsten Teils der dritten …
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - 1 StR 579/53
Denn sie ergeben die Überzeugung des Landgerichts, der Angeklagte habe nicht allein den in der Hingabe des Geldes als solcher liegenden Schaden der Genossenschaft erkannt und gewollt, sondern auch die Möglichkeit sich vorgestellt und gebilligt, dass dieser Schaden nicht durch eine begründete Erwartung künftiger Vorteile - Abdeckung der früheren und der neuen Kredite - wirtschaftlich bereits ausgeglichen sei (vgl RGSt 61, 211; 66, 255, 261 f) Es ist indes nicht völlig auszuschliessen, dass diese Überzeugung des Tatrichters durch eine lückenhafte Feststellung und Würdigung des Sachverhalts beeinflusst ist. - RG, 22.02.1927 - I 22/27
Kann Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. vorliegen, wenn ein Bevollmächtigter …
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - 1 StR 579/53
Denn sie ergeben die Überzeugung des Landgerichts, der Angeklagte habe nicht allein den in der Hingabe des Geldes als solcher liegenden Schaden der Genossenschaft erkannt und gewollt, sondern auch die Möglichkeit sich vorgestellt und gebilligt, dass dieser Schaden nicht durch eine begründete Erwartung künftiger Vorteile - Abdeckung der früheren und der neuen Kredite - wirtschaftlich bereits ausgeglichen sei (vgl RGSt 61, 211; 66, 255, 261 f) Es ist indes nicht völlig auszuschliessen, dass diese Überzeugung des Tatrichters durch eine lückenhafte Feststellung und Würdigung des Sachverhalts beeinflusst ist.
- BGH, 12.10.2016 - 5 StR 134/15
Freisprüche der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der …
Die Transaktion stellte sich wegen ihres (aufsichts-)rechtlich nicht garantierten, sondern nur faktisch erzielbaren wirtschaftlichen Erfolgs als ein "Risikogeschäft' dar, bei dem unter besonderen Umständen die Erwartung künftiger Vorteile einen Nachteil schon bei seiner Entstehung ausgleichen und wirtschaftlich aufheben kann (BGH, Urteile vom 19. Januar 1954 - 1 StR 579/53, und vom 6. Oktober 1959 - 1 StR 203/59; so bereits RG JW 1934, 2923, Nr. 29; 1936, 882, Nr. 27).
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