Rechtsprechung
| BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Auswirkungen einer ausgebliebenen Vereidigung trotz unterbliebener Verzichtserklärung - Zornaffekt zur Annahme eines minder schweren Falls des Totschlags bei fortdauernder, sich steigernder Kränkungen
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 525/65
Ausscheiden der Anwendbarkeit des Strafmilderungsgrundes der "Reizung zum Zorn" …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78
Mit diesen Erwägungen ist der Tatrichter offenbar dem Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 2. Februar 1966 (BGHSt 21, 14) gefolgt. - BGH, 14.07.1977 - 4 StR 291/77
Wirksamkeit einer Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne Beschwerdepunkte - …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78
Daß er daneben möglicherweise auch aus Wut über die frühere Beschuldigung gehandelt hat, sich der Tochter Y. unsittlich genähert zu haben, stünde der Annahme des § 213 StGB dann nicht entgegen, wenn daneben der durch die Beleidigung ausgelöste Zornaffekt seine Bedeutung beibehalten hat; denn der Täter muß beim Entschluß zur Tat und bei deren Verwirklichung noch entscheidend und bestimmend unter dem Einfluß der schweren Kränkung gestanden haben (BGH, Urteile vom 13. September 1977 - 1 StR 415/77 - und vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77). - BGH, 26.09.1961 - 1 StR 354/61
Hingerissensein zur Tötung der Ehefrau durch deren Beleidigungen und …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78
Die Reizung zum Zorn kann im Sinne des § 213 StGB auch dann gegeben sein, wenn der Täter auf fortdauernde, sich steigernde Kränkung reagiert, wenn also das jetzige Verhalten des Tatopfers gleichsam "nur der Tropfen ist, der das Faß zum Überlaufen bringt" (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 667/72; BGH MDR 1961, 1027; RG HRR 1932, 1176).
- BGH, 16.10.1973 - 1 StR 667/72
Strafbarkeit wegen Totschlags, Zuhälterei und Fahnenflucht - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78
Die Reizung zum Zorn kann im Sinne des § 213 StGB auch dann gegeben sein, wenn der Täter auf fortdauernde, sich steigernde Kränkung reagiert, wenn also das jetzige Verhalten des Tatopfers gleichsam "nur der Tropfen ist, der das Faß zum Überlaufen bringt" (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1973 - 1 StR 667/72; BGH MDR 1961, 1027; RG HRR 1932, 1176). - BGH, 13.09.1977 - 1 StR 415/77
Minder schwerer Fall bei Totschlag unter dem unmittelbaren Eindruck einer …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78
Daß er daneben möglicherweise auch aus Wut über die frühere Beschuldigung gehandelt hat, sich der Tochter Y. unsittlich genähert zu haben, stünde der Annahme des § 213 StGB dann nicht entgegen, wenn daneben der durch die Beleidigung ausgelöste Zornaffekt seine Bedeutung beibehalten hat; denn der Täter muß beim Entschluß zur Tat und bei deren Verwirklichung noch entscheidend und bestimmend unter dem Einfluß der schweren Kränkung gestanden haben (BGH, Urteile vom 13. September 1977 - 1 StR 415/77 - und vom 14. Juli 1977 - 4 StR 291/77). - BGH, 03.12.1975 - 2 StR 414/75
Strafbarkeit wegen Betrugs, Diebstahls, wegen Unterschlagung in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - 1 StR 58/78
Das wird schließlich auch durch das Stillschweigen des rechtskundigen Verteidigers jeweils nach der Verkündung der Verfügung des Vorsitzenden über die Nichtvereidigung bestätigt (ebenso BGH, Urteil vom 3. Dezember 1975 - 2 StR 414/75 - in GA 1976, 115; die gegen dieses Urteil vorgetragenen Bedenken der Revision sind nicht begründet).
- BGH, 22.09.1981 - 1 StR 508/81
Revisionsgrund der Nichteinhaltung der für den Ausschluss der Öffentlichkeit …
Dem Landgericht ist aber darin zuzustimmen, daß die Ankündigung des abrupten Auszugs zum Liebhaber unter Mitnahme der Kinder und die Bezeichnung des Ehemannes als "Krüppel", nach allem, was vorhergegangen war, gleichsam "der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte" (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1978 - 1 StR 58/78; Urteil vom 31. Januar 1979 - 2 StR 522/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 456). - BGH, 28.11.1978 - 1 StR 553/78
Pflicht zur Einholung eines psychiatrischen und psychologischen Gutachtens zu den …
Auch wenn das Verhalten Tratschkes am Tattage nach den jahrelangen Auseinandersetzungen gleichsam nur der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 723; BGH, Urteil vom 11. April 1978 - 1 StR 58/78), war der Tatrichter berechtigt, den Streitigkeiten der Beteiligten die Anerkennung als Strafmilderungsgrund im Sinne des § 213 StGB aus den von ihm hervorgehobenen Gründen zu versagen. - BGH, 08.03.1984 - 2 StR 89/84
Totschlag - Minder schwerer Fall - Steuerungsfähigkeit - Starker Affekt - …
Unter diesen Umständen drängte sich die Erörterung der Frage auf, ob das Verhalten des Opfers am Tattag "der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte" (vgl. BGH, Urteil vom 11. April 1978 - 1 StR 58/78). - BGH, 31.01.1979 - 2 StR 522/78
Wut als Milderungsgrund im Sinne des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) - Ausschluss …
Es hätte vielmehr die gesamte Entwicklung des Verhältnisses der Eheleute zueinander in seine Überlegungen einbeziehen müssen und erst auf Grund dieser Gesamtbetrachtung über die Anwendbarkeit des § 213 StGB entscheiden dürfen; denn die Voraussetzungen dieser Vorschrift können auch dann erfüllt sein, wenn zwar das Verhalten der Ehefrau unmittelbar vor der Tat für sich allein betrachtet keine schwere Beleidigung war, dennoch aber den Angeklagten zum Zorn reizte und auf der Stelle zur Tat hinriß, weil es nach einer ganzen Reihe von Kränkungen gleichsam nur noch "der Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte" (ständige Rechtsprechung, z.B.BGH, Urt. vom 11. April 1978 - 1 StR 58/78 - m.w.Nachw.; BGH…, Urt. vom 1. August 1967 - 1 StR 274/67 -). - BGH, 18.07.1978 - 1 StR 231/78
Vornahme rechtlicher Wertungen als Aufgabe des Tatrichters - Aufklärung durch …
Die Feststellungen ergeben jedoch nicht eindeutig, ob er von vorneherein endgültig zur Tat entschlossen war und ob deren Ausführung dann nur noch von Ereignissen abhing, auf die er selbst keinen Einfluß hatte (dazu BGHSt 21, 14, 17; BGH, Urteil vom 11. April 1978 - 1 StR 58/78), oder ob der Angeklagte den endgültigen Tötungsvorsatz erst unter dem Eindruck des Angriffs seines Bruders und damit möglicherweise unter dem Einfluß einer schweren Kränkung faßte.
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