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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1989 - 1 StR 580/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4969
BGH, 30.11.1989 - 1 StR 580/89 (https://dejure.org/1989,4969)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1989 - 1 StR 580/89 (https://dejure.org/1989,4969)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1989 - 1 StR 580/89 (https://dejure.org/1989,4969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Erörterung strafmildernder Gesichtspunkte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafbemessung: Jugendstrafe und minder schwerer Fall - Schmerzensgeld: Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.1953 - I ZR 61/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1989 - 1 StR 580/89
    Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, auf denen der Einwand unzulässiger Rechtsausübung beruht, wird dem Berechtigten nach dem Wegfall der die Arglist begründenden Umstände vielmehr eine Frist zur klageweisen Geltendmachung seiner Ansprüche zuerkannt, die sich nach den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs und den Umständen des Einzelfalles richtet (st. Rspr.: RGZ 115, 135, 139; 144, 378, 383 f.; BGHZ 9, 1, 6 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; BGH NJW 1976, 2344 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 15/74

    Elternteil - Minderjähriges Kind - Unerlaubte Handlung - Elterliche Sorge

    Auszug aus BGH, 30.11.1989 - 1 StR 580/89
    Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, auf denen der Einwand unzulässiger Rechtsausübung beruht, wird dem Berechtigten nach dem Wegfall der die Arglist begründenden Umstände vielmehr eine Frist zur klageweisen Geltendmachung seiner Ansprüche zuerkannt, die sich nach den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs und den Umständen des Einzelfalles richtet (st. Rspr.: RGZ 115, 135, 139; 144, 378, 383 f.; BGHZ 9, 1, 6 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; BGH NJW 1976, 2344 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82

    Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei …

    Auszug aus BGH, 30.11.1989 - 1 StR 580/89
    Daher ist auch bei der Bemessung von Jugendstrafe von Bedeutung, ob sich die Tat, wäre sie nach Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen, als minder schwerer Fall darstellen würde (BGH NStZ 1982, 466; BGH StV 1984, 254).
  • RG, 17.12.1926 - VI 446/26

    Arglisteinwand gegen Verjährungseinrede

    Auszug aus BGH, 30.11.1989 - 1 StR 580/89
    Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, auf denen der Einwand unzulässiger Rechtsausübung beruht, wird dem Berechtigten nach dem Wegfall der die Arglist begründenden Umstände vielmehr eine Frist zur klageweisen Geltendmachung seiner Ansprüche zuerkannt, die sich nach den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs und den Umständen des Einzelfalles richtet (st. Rspr.: RGZ 115, 135, 139; 144, 378, 383 f.; BGHZ 9, 1, 6 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; BGH NJW 1976, 2344 m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.01.1984 - 2 StR 820/83

    Gesonderte Prüfung eines besonders schweren Falls für Haupttäter und Gehilfe - …

    Auszug aus BGH, 30.11.1989 - 1 StR 580/89
    Daher ist auch bei der Bemessung von Jugendstrafe von Bedeutung, ob sich die Tat, wäre sie nach Erwachsenenstrafrecht zu beurteilen, als minder schwerer Fall darstellen würde (BGH NStZ 1982, 466; BGH StV 1984, 254).
  • RG, 02.06.1934 - V 10/34

    Zum Einwand gegenwärtiger Arglist gegenüber der Verjährungseinrede. Nach welchem …

    Auszug aus BGH, 30.11.1989 - 1 StR 580/89
    Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, auf denen der Einwand unzulässiger Rechtsausübung beruht, wird dem Berechtigten nach dem Wegfall der die Arglist begründenden Umstände vielmehr eine Frist zur klageweisen Geltendmachung seiner Ansprüche zuerkannt, die sich nach den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs und den Umständen des Einzelfalles richtet (st. Rspr.: RGZ 115, 135, 139; 144, 378, 383 f.; BGHZ 9, 1, 6 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]; BGH NJW 1976, 2344 m.w.Nachw.).
  • OLG München, 27.04.2026 - 19 U 3262/25

    Verjährung, Kaufpreisverrechnung, Gesellschaftsanteilskauf, Anspruchsfälligkeit, …

    Rn. 70 Die Dauer der angemessenen Frist zur eigenen Hemmung der Verjährung bestimmt sich nach den Anforderungen des anständigen Geschäftsverkehrs und den Umständen des Falles (so schon RG, Urteil vom 17. Dezember 1926 - VI 446/26 - RGZ 115, 135 ; s. bspw. auch BGH, Beschluss vom 30. November 1989 - 1 StR 580/89 - juris Rn. 6).

    Diese Frist kann aber in aller Regel nur kurz sein (BGH…, Urteil vom 7. Dezember 1976 - VI ZR 7/75 - juris Rn. 29;… Urteil vom 20. Januar 1976 - VI ZR 15/74 - juris Rn. 19) und wird normalerweise wenige Wochen nicht überschreiten dürfen (BGH, Beschluss vom 30. November 1989 - 1 StR 580/89 - juris Rn. 6).

  • KG, 29.10.2018 - 161 Ss 147/18

    Anwendbares Recht bei Nichtanordnung von Vermögensabschöpfung, …

    Vielmehr war (auch) insoweit die Zurückverweisung zu neuer Verhandlung und Entscheidung angezeigt (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11 - juris Rdn. 7; Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 177/17 -, NStZ-RR 2018, 24; Beschluss vom 30. November 1989 - 1 StR 580/89 - juris;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.).
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