Rechtsprechung
| BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 212 Abs. 1 StGB; § 213 StGB
Minderschwerer Fall des Totschlags (vorhergehende Ohrfeigen als Misshandlung des Täters) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Minder schwerer Fall des Totschlags: Misshandlung durch Verabreichung von zwei Ohrfeigen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 213 Abs 1 Alt 1 StGB
Minder schwerer Fall des Totschlags: Misshandlung durch Verabreichung von zwei Ohrfeigen - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 213 StGB, § 213 Alt. 1 StGB, § 223 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags; Beruhen des Strafausspruchs auf einem Rechtsfehler
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revisionsgerichtliche Prüfung der Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags; Beruhen des Strafausspruchs auf einem Rechtsfehler
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 30.07.2015 - 2 Ks 127 Js 100485/15
- BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.02.2015 - 1 StR 574/14
Minderschwerer Fall des Totschlags (Voraussetzungen einer Affekttat: …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15
Danach kann der Senat nicht ausschließen, dass es sich bei den zwei Ohrfeigen lediglich um nicht geringfügige Eingriffe in die körperliche oder seelische Unversehrtheit des Täters handelte und diese die für eine Misshandlung im Sinne des § 223 StGB erforderliche Erheblichkeit erreicht haben (dazu näher Senat, Urteil vom 26. Februar 2015 - 1 StR 574/14, NStZ 2015, 582 f.). - BGH, 22.11.1991 - 2 StR 225/91
Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung - …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15
Ohrfeigen sind regelmäßig mit der Zufügung von Schmerzen verbunden (BGH, Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, NJW 1990, 315 und vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91, MDR 1992, 320). - BGH, 08.03.1990 - 2 StR 615/89
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15
Ohrfeigen sind regelmäßig mit der Zufügung von Schmerzen verbunden (BGH, Urteile vom 8. März 1990 - 2 StR 615/89, NJW 1990, 315 und vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91, MDR 1992, 320).
- BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17
Minderschwerer Fall des Totschlags (auf der Stelle zur Tat Hingerissen-Sein: …
Vielmehr kommt es darauf an, ob der durch eine schwere Provokation, die in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls auch in Ohrfeigen liegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167), hervorgerufene Zorn noch angehalten und als nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung fortgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2007 - 5 StR 134/07, NStZ-RR 2007, 200 und vom 28. September 2010 - 5 StR 358/10, NStZ-RR 2011, 10). - BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung bei Handeln nicht ohne …
Sie griff nicht lediglich nur geringfügig in die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten ein, sondern erreichte wegen der erlittenen Schmerzen die erforderliche Erheblichkeit für eine Misshandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21; vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167). - BGH, 10.02.2022 - 1 StR 508/21
Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff des auf der Stelle zur Tat …
Vielmehr kommt es darauf an, ob der durch eine schwere Provokation, die in Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls auch bereits in Ohrfeigen liegen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 ? 1 StR 581/15 Rn. 4), hervorgerufene Zorn noch angehalten und als nicht durch rationale Abwägung unterbrochene Gefühlsaufwallung fortgewirkt hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 2007 ? 5 StR 134/07 Rn. 7 …und vom 28. September 2010 ? 5 StR 358/10 Rn. 7).
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