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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1975 - 1 StR 583/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2238
BGH, 07.01.1975 - 1 StR 583/74 (https://dejure.org/1975,2238)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1975 - 1 StR 583/74 (https://dejure.org/1975,2238)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1975 - 1 StR 583/74 (https://dejure.org/1975,2238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen der Einsicht in das Unrecht der Tat - Unstimmigkeiten im Urteil bezüglich des Konkurrenzverhältnisses von zwei versuchten Rauben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …

    Auszug aus BGH, 07.01.1975 - 1 StR 583/74
    Die Strafkammer könnte damit den in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz verkannt haben, daß die gleichzeitige Anwendung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 StGB nicht möglich ist, weil es bei Anwendung der Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut zunächst darauf ankommt, ob die bei dem Täter festgestellte verminderte Einsichtsfähigkeit tatsächlich auch das Fehlen der Einsicht in das Unrecht der Tat zur Folge hatte (BGHSt 21, 27;… BGH GA 1971, 365), und weil nur bei Bejahung des Unrechtsbewußtseins weiterhin darauf abgestellt werden kann, ob der Täter in der Lage war, sich durch Einschalten entsprechender Hemmungen gemäß der vorhandenen Einsicht zu verhalten, oder ob seine dahin gehende Fähigkeit erheblich vermindert war (…BGH GA 1968, 279; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1974 - 1 StR 543/74).
  • BGH, 17.12.1974 - 1 StR 543/74

    Einsicht in das Unrecht einer Tötungshandlung bei einem stark angetrunkenen Täter …

    Auszug aus BGH, 07.01.1975 - 1 StR 583/74
    Die Strafkammer könnte damit den in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatz verkannt haben, daß die gleichzeitige Anwendung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 StGB nicht möglich ist, weil es bei Anwendung der Vorschrift entgegen ihrem Wortlaut zunächst darauf ankommt, ob die bei dem Täter festgestellte verminderte Einsichtsfähigkeit tatsächlich auch das Fehlen der Einsicht in das Unrecht der Tat zur Folge hatte (BGHSt 21, 27;… BGH GA 1971, 365), und weil nur bei Bejahung des Unrechtsbewußtseins weiterhin darauf abgestellt werden kann, ob der Täter in der Lage war, sich durch Einschalten entsprechender Hemmungen gemäß der vorhandenen Einsicht zu verhalten, oder ob seine dahin gehende Fähigkeit erheblich vermindert war (…BGH GA 1968, 279; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1974 - 1 StR 543/74).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75

    Ausschluss der Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit trotz …

    Darin kann eine Verkennung der von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze liegen, die besagen, daß die gleichzeitige Bejahung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 StGB a.F. nicht möglich ist (BGHSt 21, 27; BGH, Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 583/74).
  • BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75

    Anforderungen an die Annahme eines Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen des …

    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Tatrichter im Falle abermaliger Zubilligung verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB 1975) vermeiden sollte, beschränkte Einsichtsfähigkeit und beschränktes Hemmungsvermögen nebeneinander anzunehmen (vgl. BGHSt 21, 27;… BGH GA 1968, 279; 1971, 365; BGH, Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 583/74).
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