Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1953 - 1 StR 585/52 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.04.1952 - 5 StR 43/52
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Auszug aus BGH, 10.03.1953 - 1 StR 585/52
Das drückte der Freiheitsentziehung, vom Standpunkt unseres Rechtsdenkens aus betrachtet, den Stempel der Widerrechtlichkeit auf (vgl. BGHSt 1, 391 ff; BGH 5 StR 129/52 vom 28. Februar 1952 und 5 StR 43/52 vom 24. April 1952).Durch diese Bestimmungen sollen nur die Belange der westlichen Alliierten, nicht aber auch die der sowjetischen Besatzungsmacht geschützt werden (vgl. die das Gesetz Nr. 7 der Alliierten Kommandantur von Berlin betreffende Entscheidung BGH 5 StR 43/52 vom 24. April 1952).
- BGH, 23.09.1952 - 1 StR 218/52
Grausame Tötung - Zufügung besonders starker Schmerzen oder Qualen körperlicher …
Auszug aus BGH, 10.03.1953 - 1 StR 585/52
Dass die Angeklagten nicht einschlägig vorbestraft sind, schliesst nicht aus, dass jeder von ihnen im vorliegenden Falle grausam gehandelt hat; denn für die Anwendung des § 9 Abs. 3 des Straffreiheitsgesetzes genügt es ebenso wie bei der grausamen Tötung im Sinne des § 211 StGB (vgl. BGHSt 3, 264), dass die gefühllose, unbarmherzige Gesinnung den Täter bei der Tat beherrscht, ohne dass sie eine allgemeine Tätereigenschaft zu sein braucht. - BGH, 06.11.1951 - 1 StR 27/50
Auszug aus BGH, 10.03.1953 - 1 StR 585/52
Das drückte der Freiheitsentziehung, vom Standpunkt unseres Rechtsdenkens aus betrachtet, den Stempel der Widerrechtlichkeit auf (vgl. BGHSt 1, 391 ff; BGH 5 StR 129/52 vom 28. Februar 1952 und 5 StR 43/52 vom 24. April 1952).
- BGH, 28.02.1952 - 5 StR 129/52
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Auszug aus BGH, 10.03.1953 - 1 StR 585/52
Das drückte der Freiheitsentziehung, vom Standpunkt unseres Rechtsdenkens aus betrachtet, den Stempel der Widerrechtlichkeit auf (vgl. BGHSt 1, 391 ff; BGH 5 StR 129/52 vom 28. Februar 1952 und 5 StR 43/52 vom 24. April 1952). - BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51
Beantragung von Schutzhaftbefehlen in fünf Fällen. Die Betroffenen wurden …
Auszug aus BGH, 10.03.1953 - 1 StR 585/52
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der auch der Bundesgerichtshof beigetreten ist (vgl. BGHSt 2, 20, 23 f), ist als Ursache eines strafrechtlichen Erfolgs jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. - RG, 17.03.1927 - III 62/27
1. Gehört zum Begriff der Freiheitsberaubung nach §§ 239, 341 StGB. das …
Auszug aus BGH, 10.03.1953 - 1 StR 585/52
Allerdings würde hierzu nicht die Tatsache für sich allein genügen, dass die drei Angeklagten Polizeibeamte waren; denn zum Tatbestand des § 341 StGB gehört, dass der Täter bei der Vornahme der unberechtigten Freiheitsentziehung seine Beamteneigenschaft geltend macht, d.h. seiner Handlung einen amtlichen Charakter beilegt (vgl. RGSt 27, 287 f; 61, 239 f). - RG, 11.06.1895 - 1864/95
Findet der § 341 St.G.B.'s nur Anwendung auf Beamte, welche an sich befugt sind, …
Auszug aus BGH, 10.03.1953 - 1 StR 585/52
Allerdings würde hierzu nicht die Tatsache für sich allein genügen, dass die drei Angeklagten Polizeibeamte waren; denn zum Tatbestand des § 341 StGB gehört, dass der Täter bei der Vornahme der unberechtigten Freiheitsentziehung seine Beamteneigenschaft geltend macht, d.h. seiner Handlung einen amtlichen Charakter beilegt (vgl. RGSt 27, 287 f; 61, 239 f).
- BGH, 09.02.1954 - 1 StR 408/53
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Diese Entscheidung würde dem Schwurgericht übrigens - entgegen der Ansicht der Revision - zugestanden haben; der hierfür in Betracht kommende Art. 3 Abs. 2 des AHKGes Nr. 13 betrifft nur Maßnahmen der westlichen Besatzungsmächte, die das Gesetz erlassen haben (BGH 5 StR 43/52 vom 24.4.1952; 1 StR 585/52 vom 10.3.1953).
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