Rechtsprechung
| BGH, 11.10.1984 - 1 StR 585/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Änderung eines Schuldspruchs mangels Vorliegen von einer wirksamen Anstiftung - Rechtsfolgen einer Änderung eines Schuldspruchs auf die Verurteilung von Straftaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62
Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im …
Auszug aus BGH, 11.10.1984 - 1 StR 585/84
Nach der feststehenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beurteilt sich die Frage, ob das Verhalten eines Tatbeteiligten eine Einheit oder eine Mehrheit von Handlungen bildet, nicht nach der Haupttat, sondern allein nach dem Tatbeitrag, den der Beteiligte geleistet hat (BGH bei Dallinger MDR 1976, 14; BGH bei Holtz MDR 1980, 272; BGH NStZ 1981, 352, 353).
- BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93
Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden …
Deshalb sind die drei Vertragsabschlüsse in der Person der Angeklagten zur Tateinheit zusammgefaßt (so BGH bei Dallinger MDR 1976, 14 für den Fall der mittelbaren Täterschaft; vgl. ferner BGH bei Dallinger MDR 1968, 551 und BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1984 - 1 StR 585/84). - BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt …
Denn die Frage, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, beurteilt sich bei jedem Beteiligten nach der Art seines Tatbeitrages (BGH bei Holtz MDR 1980, 272; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1984 -1 StR 585/84).
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