Rechtsprechung
| BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Untreue - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des förmlichen und des sachlichen Rechts - Anforderungen an die Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.11.1958 - 4 StR 368/58
Auszug aus BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75
Beweisanträge sind jedoch auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidend ist; das gilt auch bei Wahrunterstellung (BGH NJW 1959, 396).Für eine freie Beweiswürdigung (§ 261 StPO) war daher kein Raum, da die Beweisbehauptung nicht im vollen Umfang so behandelt worden ist, als wäre sie wahr (BGH NJW 1959, 396).
- BGH, 13.12.1967 - 2 StR 619/67
Auszug aus BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (RG JW 1929, 114; 1932, 3101; BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 13. Mai 1970 - 1 StR 624/69); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64). - BGH, 26.07.1960 - 1 StR 248/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75
Selbst wenn B. erklären wollte, der Angeklagte habe im Innenverhältnis freie Hand, käme zudem in Betracht, daß die nachträgliche Genehmigung eines treuwidrigen Geschäfts den Betreuer nicht zu entlasten braucht, weil Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit sich nach dem Zeitpunkt der Tat bestimmen (BGH, Urteil vom 26. Juli 1960 - 1 StR 248/60), ferner daß die Zustimmung des wirtschaftlich unerfahrenen Geschäftsherrn strafrechtlich unerheblich sein kann, wenn sich der Untreuevorwurf mit auf die Ausnutzung dieser Unerfahrenheit gründet (BGH, Urteil vom 6. Juni 1961 - 1 StR 92/61;… vgl. zum Ganzen Hübner a.a.O. Rdn. 49).
- BGH, 05.06.1964 - 2 StR 159/64
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (RG JW 1929, 114; 1932, 3101; BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 13. Mai 1970 - 1 StR 624/69); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64). - BGH, 13.05.1970 - 1 StR 624/69
Schwerer Diebstahl im Rückfall - Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen …
Auszug aus BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (RG JW 1929, 114; 1932, 3101; BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 13. Mai 1970 - 1 StR 624/69); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64). - BGH, 06.06.1961 - 1 StR 92/61
Treubruchstatbestand bei Veranlassung des Geschäftsherrn zu nachteiligen …
Auszug aus BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75
Selbst wenn B. erklären wollte, der Angeklagte habe im Innenverhältnis freie Hand, käme zudem in Betracht, daß die nachträgliche Genehmigung eines treuwidrigen Geschäfts den Betreuer nicht zu entlasten braucht, weil Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit sich nach dem Zeitpunkt der Tat bestimmen (BGH, Urteil vom 26. Juli 1960 - 1 StR 248/60), ferner daß die Zustimmung des wirtschaftlich unerfahrenen Geschäftsherrn strafrechtlich unerheblich sein kann, wenn sich der Untreuevorwurf mit auf die Ausnutzung dieser Unerfahrenheit gründet (BGH, Urteil vom 6. Juni 1961 - 1 StR 92/61;… vgl. zum Ganzen Hübner a.a.O. Rdn. 49).
- BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79
Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der …
Das Tatgericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisantrag nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das als wahr unterstellte Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (RG HRR 1939, 216; BGH bei Martin DAR 1957, 68; BGH NJW 1959, 396 und 1968, 1293; BGH bei Holtz MDR 1978, 112; BGH, Urt. vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75). - BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80
Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64). - BGH, 03.08.1979 - 5 StR 360/79
Ablehnung eines Beweisantrags zur Existenz, Ausstellung und Einlösung eines …
Tut sie das nicht, ist der Beweisantrag nicht erledigt (BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75). - BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78
Anforderungen an die als wahr unterstellten Tatsachen - Ablehnung eines …
Eine Wahrunterstellung muß die behauptete Tatsache in ihrem vollen Inhalt ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfassen (BGH NJW 1968, 1293; BGH, Urteil vom 18. November 1975 - 1 StR 588/75 -); das Gericht darf insbesondere nicht von irgendwelchen im Beweisbegehren nicht erwähnten Möglichkeiten ausgehen, durch die das Beweisvorbringen seiner Bedeutung entkleidet wird (BGH, Urteil vom 5. Juni 1964 - 2 StR 159/64 -).
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