Rechtsprechung
| BGH, 06.11.1984 - 1 StR 588/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Mittätereigenschaft auf Grund innerer, an Hand Indizien feststellbarer Willensrichtung der Beteiligten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 165
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78
Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium …
Auszug aus BGH, 06.11.1984 - 1 StR 588/84
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 28, 346, 348 [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]/349;… BGH GA 1977, 306; BGH StrVert 1982, 517, 518 m. Anm. Rudolphi; 1983, 501; BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.).
- BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96
Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung …
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Gesamtwürdigung sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1985, 165;… BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11, 12, 13, 16, 18, 26; Tatherrschaft 2).Läßt das angefochtene Urteil erkennen, daß der Tatrichter die genannten Maßstäbe erkannt und vollständig gewürdigt hat, so kann das gefundene Ergebnis vom Revisionsgericht auch dann nicht als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, wenn eine andere tatrichterliche Beurteilung möglich gewesen wäre (BGH NStZ 1985, 165; 1984, 413, 414).
- BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86
Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung
Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH NStZ 1985, 165 m. w. Nachw.). - LG Aschaffenburg, 12.05.2016 - Ks 104 Js 5210/15
Hochschwangere getötet: Rebeccas Mörder muss lebenslang in Haft
Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, an der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (BGH, Urteil vom 06.11.1984 - 1 StR 588/84 -, NStZ 1985, 165; BGH, Urteil vom 17.10.2002 - 3 StR 153/02 -, NStZ 2003, 253; BGH…, Beschluss vom 23.12.2009, BeckRS 2009, 89440, Rn. 24; BGH, Beschluss vom 13.01.2010 - 5 StR 506/09 -, NStZ-RR 2010, 139).
- BGH, 14.08.2002 - 2 StR 249/02
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei unerlaubter Einfuhr von …
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können das eigene Interesse am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein (…vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 5; BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165; BGHSt 28, 346, 348 f.;… Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Vor § 25 Rdn. 2 a jew. m.w.N.). - BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88
Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung - …
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1985, 165; 1987, 224). - BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86
Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25 …
Es geht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar zutreffend davon aus, daß es für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe grundsätzlich auf eine wertende Gesamtschau ankommt, deren Ergebnis unter anderem von dem Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, dem Umfang der Tatbeteiligung sowie der Tatherrschaft oder wenigstens dem Willen zur Tatherrschaft abhängt (BGH NStZ 1984, 413; 1985, 165). - BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96
Anforderungen an die Annahme eines in Tatmehrheit zu einer gemeinschädlichen …
Eine Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen Betruges kommt jedoch nach den von der Rechtsprechung zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe aufgestellten Grundsätzen (BGHSt 28, 346, 348 f. [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGH NStZ 1985, 165;… vgl. auch Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. vor § 25 Rdn. 2 mit zahlreichen Nachweisen) nicht in Betracht. - BGH, 19.02.1997 - 2 StR 519/96
Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Abgrenzung von Beihilfe …
Wesentliche Anhaltspunkte für die Annahme von Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr. vgl. BGH NStZ 1995, 285; 1985, 165 jeweils m.w.N.). - BGH, 20.02.1997 - 4 StR 641/96
Voraussetzungen des strafbefreienden Rückritts von der versuchten Anstiftung - …
Dafür maßgeblich sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder der Wille zu ihr (vgl. auch BGH NStZ 1985, 165;… BGHR a.a.O. Tatinteresse 2). - BGH, 30.03.1988 - 2 StR 63/88
Beteiligung des Angeklagten an der Abwicklung des beabsichtigten …
Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1985, 165; 1987, 224; speziell zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: BGH NStZ 1982, 243;… Körner, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 137 f, 141 ff). - BGH, 11.09.1990 - 1 StR 390/90
Sexuelle Nötigung - Oralverkehr - Mittäterschaft - Fortwirkende Gefahr
- BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87
Erfüllung des Tatbestands der Verbrechensverabredung zur Zusage der Beteiligung …
- AG Köln, 01.06.2021 - 582 Ls 42/21
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