Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aussage eines Kindes vor einem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters - Unmöglichkeit einer rechtswirksamen Nachholung der Zustimmung - Verhinderung der Aussageverwertung durch eine nachfolgende Zeugnisverweigerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 23, 221
- NJW 1970, 766
- MDR 1970, 432
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67
Belehrung eines Kindes
Auszug aus BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69
Hat ein Kind vor dem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters ausgesagt, so kann diese Zustimmung nicht mehr rechtswirksam nachgeholt werden, wenn das Kind nunmehr die Aussage verweigert (im Anschluß an BGHSt 21, 303).Der Senat schließt sich der Entscheidung des 5. Strafsenats BGHSt 21, 303, 306 [BGH 19.09.1967 - 5 StR 456/67] an.
Das Landgericht ist deshalb insoweit zutreffend von den in BGHSt 21, 303, 306 [BGH 19.09.1967 - 5 StR 456/67] vertretenen Grundsätzen ausgegangen und hat folgerichtig von einer Vernehmung Barbaras abgesehen (UA S. 6).
In der Regel wird der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung vorher erteilen; die Belehrung des Kindes hat sich dann auch darauf zu erstrecken, daß es dennoch nicht auszusagen brauche (BGHSt 21, 303, 306) [BGH 19.09.1967 - 5 StR 456/67].
Wie der 5. Strafsenat in der angeführten Entscheidung BGHSt 21, 303 f dargelegt hat, lassen sich die zu jener Vorschrift ausgesprochenen Rechtsgrundsätze nicht uneingeschränkt auf das Zeugnisverweigerungsrecht übertragen.
- BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60
Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen
Auszug aus BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69
Da es jedoch an der Genehmigung des Amtsvormunds als des gesetzlichen Vertreters fehlte (BGHSt 14, 159, 160) [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60], hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf (für den Rechtszustand vom 1. Juli 1970 ab vgl. § 1705 BGB in der Fassung des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 - BGBl I 1243).Angesichts der Bedeutung dieser Entscheidung muß er jedoch die erforderliche geistige Reife besitzen, um den Widerstreit zwischen der Pflicht zu wahrheitsgemäßer Aussage und den familiären Rücksichten verstandesmäßig erfassen zu können (BGHSt 14, 159, 161) [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60].
- BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58
Geistig unreife Beweispersonen
Auszug aus BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69
Zu Unrecht beruft sich das Landgericht auf die Entscheidung des Großen Strafsenats BGHSt 12, 235.Der erkennende Senat sieht sich daher durch die Entscheidung BGHSt 12, 235, 242 [BGH 08.12.1958 - GSSt - 3/58] nicht gehindert, für den Bereich der Zeugenaussage der nachträglich erteilten Zustimmung des gesetzlichen Vertreters die vom Landgericht angenommene "Rückwirkung" zu versagen.
- BGH, 09.08.1963 - 4 StR 188/63
Auszug aus BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69
Auch wenn es zweifelhaft ist, ob diese Verstandesreife gegeben ist, "muß der kindliche Zeuge vor einer Aussagebereitschaft geschützt werden, deren mögliche Folge er vielleicht nicht erkennen und beurteilen kann" (BGHSt 19, 85, 86) [BGH 09.08.1963 - 4 StR 188/63].Soweit sich den Urteilen des 4. Strafsenats (BGHSt 19, 85, 86) [BGH 09.08.1963 - 4 StR 188/63] und auch des erkennenden Senats (NJW 1967, 360 Nr. 11) die Auffassung entnehmen ließe, der gesetzliche Vertreter entscheide an Stelle des Kindes, es komme also allein auf seinen Willen an, kann der Senat dem nicht folgen; die genannten Entscheidungen beruhen nicht auf jener Rechtsansicht.
- BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
Auszug aus BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69
Zwar darf über die Bekundung eines nunmehr die Aussage verweigernden Zeugen der Vernehmungsrichter gehört werden, wenn der Zeuge nach Belehrung über sein Verweigerungsrecht in Kenntnis der Tragweite seines Verzichts und in freier Entschließung ausgesagt hat (BGHSt 2, 99, 106) [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]; hierunter fallen auch Bekundungen in einer früheren Hauptverhandlung (BGHSt 13, 394, 398) [BGH 14.10.1959 - 2 StR 249/59]. - BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
Auszug aus BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69
Zwar darf über die Bekundung eines nunmehr die Aussage verweigernden Zeugen der Vernehmungsrichter gehört werden, wenn der Zeuge nach Belehrung über sein Verweigerungsrecht in Kenntnis der Tragweite seines Verzichts und in freier Entschließung ausgesagt hat (BGHSt 2, 99, 106) [BGH 15.01.1952 - 1 StR 341/51]; hierunter fallen auch Bekundungen in einer früheren Hauptverhandlung (BGHSt 13, 394, 398) [BGH 14.10.1959 - 2 StR 249/59]. - BGH, 06.12.1966 - 1 StR 561/66
Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts einer an mittleren Schwachsinn …
Auszug aus BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69
Soweit sich den Urteilen des 4. Strafsenats (BGHSt 19, 85, 86) [BGH 09.08.1963 - 4 StR 188/63] und auch des erkennenden Senats (NJW 1967, 360 Nr. 11) die Auffassung entnehmen ließe, der gesetzliche Vertreter entscheide an Stelle des Kindes, es komme also allein auf seinen Willen an, kann der Senat dem nicht folgen; die genannten Entscheidungen beruhen nicht auf jener Rechtsansicht.
- BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03
Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung …
Der gesetzliche Vertreter eines im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO verstandesunreifen Zeugen entscheidet nicht an dessen Stelle über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts, was mit der höchstpersönlichen Natur dieses Rechts unvereinbar wäre; er hat vielmehr lediglich darüber zu befinden, ob er einer Vernehmung des Zeugen zustimmt oder nicht (BGHSt 21, 303, 305 f.; 23, 221, 222).Der kindliche Zeuge soll damit vor einer Aussagebereitschaft geschützt werden, deren mögliche Folgen er vielleicht nicht erkennen oder beurteilen kann (BGHSt 19, 85, 86; 23, 221, 222).
Dem Zustimmungserfordernis kommt daher eine ausschließlich negative Bedeutung zu: Versagt der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung, darf das Kind auch dann nicht vernommen werden, wenn es zur Aussage bereit wäre; stimmt der gesetzliche Vertreter einer Vernehmung zu, kann das Kind dennoch das Zeugnis rechtswirksam verweigern (BGHSt 23, 221, 222).
- BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02
Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt …
Ist eine Belehrung nicht erfolgt (vgl. BGHSt 14, 159, 160; 23, 221, 223;… Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. Rdn. 32;… Senge in KK 4. Aufl. Rdn. 39 jeweils zu § 52 StPO) oder ist das ein Zeugnisverweigerungsrecht begründende Rechtsverhältnis erst später entstanden (vgl. BGHSt 27, 231 ff.), darf auch die Bekundung vor einem Richter nicht in das Verfahren eingeführt und verwertet werden. - OLG Hamburg, 26.03.2013 - 13 UF 81/12
Anhörung der Kindeseltern und des Kindes vor Bestellung eines Ergänzungspflegers …
Im Zweifel ist nach dem BGH vom Fehlen der notwendigen Verstandesreife auszugehen (BGHSt 19, 85; 23, 221).
- BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94
Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht …
Zwar ist ein verstandesunreifes Kind auch darüber zu belehren, daß es trotz der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters zu seiner Vernehmung nicht aussagen muß (BGHSt 21, 303, 306; 23, 221, 223; BGH NStZ 1994, 43; BGH NStZ 1991, 295 f.). - OLG Hamburg, 08.05.2019 - 2 WF 31/19
Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen …
Im Zweifel ist nach der Rechtsprechung des BGH vom Fehlen der notwendigen Verstandesreife auszugehen (BGHSt 19, 85; 23, 221). - BGH, 21.04.2026 - 5 StR 73/26
StPO: Vernehmung des geschädigten Kindes, Ausreichend Belehrung über …
Rn. 10 Der Senat kann offenlassen, ob er der darauf aufbauenden Rechtsprechung folgen könnte, wonach auch ohne jeden tatsächlichen Hinweis auf eine irrtümliche Annahme eines nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO belehrten Kindes, es werde eine Aussage von ihm erwartet, über die gesetzlich normierten Anforderungen hinaus stets derart belehrt werden muss (in diesem Sinne wohl BGH, Beschlüsse vom 19. August 1983 - 1 StR 445/83, NStZ 1984, 43;… vom 8. November 1995 - 2 StR 531/95, BGHR StPO § 252 Verwertungsverbot 11; Urteile vom 27. Januar 1970 - 1 StR 591/69, BGHSt 23, 221, 223; vom 14. Dezember 2022 - 6 StR 340/21, NStZ 2024, 56, 57). - OLG Hamburg, 13.08.2019 - 2 WF 102/19
Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen …
Im Zweifel ist nach der Rechtsprechung des BGH vom Fehlen der notwendigen Verstandesreife auszugehen (BGHSt 19, 85; 23, 221). - OLG Karlsruhe, 10.04.2025 - 2 WF 33/25
Ergänzungspflegeschaft und Verfahrensbeistand für minderjähriges Kind in einem …
Im Zweifel ist nach der Rechtsprechung des BGH vom Fehlen der notwendigen Verstandesreife auszugehen (BGHSt 19, 85; 23, 221). - BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90
Verwertung der Angaben eines Angehörigen bei unterbliebener Belehrung über das …
Der Revision ist einzuräumen, daß ein solcher Verstoß gegen § 52 Abs. 2 und 3 StPO in der Regel zur Unverwertbarkeit der kindlichen Zeugenaussage führt (BGHSt 14, 159, 160 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60]; 23, 221, 223 [BGH 27.01.1970 - 1 StR 591/69]; BGH StV 1981, 4). - BGH, 07.02.2006 - 1 StR 584/05
Aktualität der fehlenden Bereitschaft eines Kindes des Angeklagten zu einer …
Danach gab es keinen Anlass zu der Annahme, dass die knapp elf Jahre alte Tochter bei einer nun dennoch erfolgten Zeugenladung eine andere Entscheidung treffen würde, sofern diese überhaupt für eine eigenständige Entscheidung die notwendige Verstandesreife gehabt hätte (vgl. hierzu BGHSt 19, 85, 86; 23, 221, 222). - BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89
Zeugnisverweigerungsrecht einer Stieftochter
- BGH, 16.04.1991 - 5 StR 158/91
Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen: Belehrung eines Kindes
- BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78
Verwertbarkeit der Bekundungen eines Ermittlungsrichters über den Inhalt der …
- BGH, 24.07.1979 - 1 StR 157/79
Zulässigkeit des Hörens des Vernehmungsrichters über frühere Bekundungen eines in …
- BGH, 19.08.1983 - 1 StR 445/83
Beweiserhebung einer Vernehmung, die ohne Zeugenbelehrung stattfand - …
- BGH, 29.01.1980 - 1 StR 773/79
Verwertung eines Vernehmungsergebnisses des Ermittlungsverfahrens im Urteil - …
- BGH, 04.07.1972 - 5 StR 282/72
Wiederherstellung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Vernehmung eines die zum …
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