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| BGH, 14.11.1978 - 1 StR 592/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unterscheidung zwischen Erwerb und Besitz nicht geringer Mengen Betäubungsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73
Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung - …
Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 592/78
Die Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG stellt jedoch auch bei verbotenem Erwerb von Betäubungsmitteln allein auf den Besitz und nicht auf den Erwerb einer nicht geringen Menge ab (BGH, Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73). - BGH, 22.12.1976 - 2 StR 645/76
Fortgesetzter Erwerb und fortgesetzter Besitz von Rauschmitteln - Besitz einer …
Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 592/78
Besitz einer nicht geringen Menge i.S. von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG liegt vielmehr nur dann vor, wenn der Täter in irgendeinem Zeitpunkt einen Vorrat in solchem Umfang besitzt (BGH, Urteile vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 - und vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 645/76). - BGH, 09.11.1976 - 1 StR 649/76
Keine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 14.11.1978 - 1 StR 592/78
Besitz einer nicht geringen Menge i.S. von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG liegt vielmehr nur dann vor, wenn der Täter in irgendeinem Zeitpunkt einen Vorrat in solchem Umfang besitzt (BGH, Urteile vom 9. November 1976 - 1 StR 649/76 - und vom 22. Dezember 1976 - 2 StR 645/76).
- BGH, 28.04.1981 - 1 StR 121/81
Annahme fahrlässiger Tötung bei Verursachung des Todes eines Heroinabhängigen …
Bei einem Vergehen des fortgesetzten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kann ein besonders schwerer Fall auch dann vorliegen, wenn die Zusammenrechnung der in den Einzelfällen abgegebenen Mengen eine "nicht geringe Menge" im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG ergibt (BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 592/78 -). - BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb …
Der Tatrichter muß also prüfen, welche Mengen die Angeklagten gleichzeitig besessen haben, insbesondere ob Teilmengen zusammengeflossen sind und, falls dies nicht der Fall ist, ob schon Teilmengen für sich die Voraussetzungen der nicht geringen Menge erfüllen (BGH, Urteile v. 12.2.1974 - 1 StR 502/73; 9.11.1976 - 1 StR 649/76; 22.12.1976 - 2 StR 645/76; Beschlüsse v. 22.2.1978 - 4 StR 52/78; 14.11.1978 - 1 StR 592/78; 29.9.1981 - 1 StR 815/80). - OLG Stuttgart, 02.02.1981 - 3 Ss (23) 953/80
Maßgeblichkeit des Gesamtumsatzes bei Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte; …
Entgegen der Meinung des Revisionsführers ist bei Annahme einer fortgesetzten Handlung im Falle der Abgabe von Betäubungsmitteln an Dritte nicht auf die abgegebenen Einzelmengen, sondern auf den Gesamtumsatz abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1974 - 1 StR 502/73 , das unter Nr. 2 b das Gegenteil des ihm vom Beweisführer beigelegten Inhalts ausführt, und Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 592/78 ; Senatsurteil vom 22. Oktober 1979 - 3 Ss (23) 620/79).
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