Rechtsprechung
| BGH, 07.01.1975 - 1 StR 594/74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten - Zulässigkeit des Rechtsmittels der Revision in Abgrenzung zur Rechtsbeschwerde bei Verfahren betreffend Ordnungswidrigkeiten - Zulässigkeit der Vereidigung von Zeugen - Ordnungsgemäße Erfüllung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68
zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …
Auszug aus BGH, 07.01.1975 - 1 StR 594/74
Eine Tat ist anzunehmen, wenn das zu beurteilende geschichtliche Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet und wenn somit eine Trennung als unnatürliche Aufspaltung empfunden würde (BGHSt 23, 141, 145; 23, 270, 273). - BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70
Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und …
Auszug aus BGH, 07.01.1975 - 1 StR 594/74
Eine Tat ist anzunehmen, wenn das zu beurteilende geschichtliche Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet und wenn somit eine Trennung als unnatürliche Aufspaltung empfunden würde (BGHSt 23, 141, 145; 23, 270, 273). - OLG München, 03.11.1969 - Ws 641/69
Auszug aus BGH, 07.01.1975 - 1 StR 594/74
Ist eine Tat gegeben, so sind gegen das Urteil insgesamt die Rechtsmittel der Strafprozeßordnung statthaft, im anderen Falle ist die Verurteilung wegen der von vorneherein als Ordnungswidrigkeit angeklagten Zuwiderhandlung nur mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar (OLG München NJW 1970, 261 Nr. 20;… Göhler OWiG 3. Aufl. 1974 § 83 Anm. 3 A).
- BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87
Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren
Darüberhinaus hat der Senat im Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 594/74, das eine Steuerstraftat in Tatmehrheit mit einer Steuerordnungswidrigkeit betraf, im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung geäußert, gegen ein Urteil, das eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne zum Gegenstand habe, seien insgesamt nur die Rechtsmittel der Strafprozeßordnung statthaft, im anderen Fall sei die Verurteilung wegen der von vornherein als Ordnungswidrigkeit angeklagten Zuwiderhandlung nur mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.Das ist nur dann der Fall, wenn ein Verfahren Ordnungswidrigkeiten zum Gegenstand hat, die gegenüber den in demselben Verfahren abgeurteilten Straftaten selbständige prozessuale Taten darstellen, also in einem getrennten Verfahren hätten abgeurteilt werden können (BGHSt 23, 270; BGH, Urt. vom 7. Januar 1975 - 1 StR 594/74; BayObLG NJW 1971, 1326).
- BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90
Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der …
Dieses Vereidigungsverbot bestand auch, wenn einer Strafverfolgung des Zeugen das Verfahrenshindernis der Verjährung entgegenstand (vgl. BGH NJW 1952, 1146; BGH, Urt. v. 7. Januar 1975 - 1 StR 594/74). - BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79
Rechtswidriger Geschäftsverteilungsplan - Bewusste Manipulation der Zuständigkeit …
Der Revision ist zwar zuzugeben, daß § 60 Nr. 2 StPO auch für die Tatbeteiligten gilt, die wegen Verfolgungsverjährung zum Zeitpunkt der Vernehmung nicht mehr verfolgt werden können (BGH NJW 1952, 1146; BGH, Urteil vom 7. Januar 1975 - 1 StR 594/74), Der Tat- oder Beteiligungsverdacht muß jedoch konkretisiert sein.
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