Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1968 - 1 StR 595/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls im Rückfall und wegen Verabredung einer solchen Straftat - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
Auszug aus BGH, 06.02.1968 - 1 StR 595/67
Ein enger sachlicher Zusammenhang verbindet mehrere Handlungen, verfahrensrechtlich gesehen, zu einer Tat, wenn diese unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59];… Schwarz/Kleinknecht, StPO, 27. Aufl, § 264, Anm. 1). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
Auszug aus BGH, 06.02.1968 - 1 StR 595/67
Der Tatidentität steht nicht entgegen, daß das Landgericht zwei Straftaten im sachlichrechtlichen Sinne angenommen hat (BGHSt 16, 200, 202 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 83/61]; Urteil vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 -). - BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67
Strafklageverbrauch hinsichtlich der Anstiftung zum schweren Diebstahl durch …
Auszug aus BGH, 06.02.1968 - 1 StR 595/67
Der Tatidentität steht nicht entgegen, daß das Landgericht zwei Straftaten im sachlichrechtlichen Sinne angenommen hat (BGHSt 16, 200, 202 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 83/61]; Urteil vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 -). - BGH, 04.04.1957 - 4 StR 103/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.02.1968 - 1 StR 595/67
Der Bundesgerichtshof hat eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne sogar dann für gegeben erachtet, wenn die Straftat sich auf Grund eines neuen Entschlusses gegen ein anderes Opfer richtete, als im Eröffnungsbeschluß angenommen (Urteil vom 4. April 1957 - 4 StR 103/57 -, mitgeteilt von Dallinger MDR 1957, 395, 397) [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56].
- BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68
zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …
Während die Urteile vom 3. November 1959 - 1 StR 425/59 - (BGHSt 13, 320, 322) [BGH 03.11.1959 - 1 StR 425/59] und vom 20. Dezember 1968 - 1 StR 508/67 -, das erste unter ausdrücklicher Bezugnahme auf BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59], die herkömmliche Begriffsbestimmung verwenden, ziehen die Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67 - und vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67 - aus der in BGHSt 13, 21, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59] gewählten Formulierung nicht die nach Ansicht des vorlegenden Oberlandesgerichts aus ihr folgenden Schlüsse. - BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe", …
Es genügt nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGHSt 13, 21, 26; BGH, Urteil vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67). - BGH, 09.01.1979 - 1 StR 551/78
Fortgesetztes verbotenes Tragen von Uniformen - Verbrauch der Strafklage - …
Dabei gibt es keine Begriffsbestimmung für die Tat im Sinne des § 264 StPO, die eine zweifelsfreie Anwendung in jedem Falle ermöglichte, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an; es genügt nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGH NJW 1959, 823, 824; BGH, Urteile vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67 - und vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vgl. auch BVerfG NJW 1978, 414). - BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77
Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines …
Dabei gibt es keine Begriffsbestimmung für die Tat im Sinne des § 264 StPO, die eine zweifelsfreie Anwendung in jedem Falle ermöglichte, sondern es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an; es genügt nicht allein ein persönlicher Zusammenhang oder das Bestehen eines Gesamtplanes, sondern die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen oder Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben (BGH NJW 1959, 823, 824; BGH, Urteil vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67). - BGH, 20.09.1977 - 1 StR 513/77
Fortgesetzte Handlung als Gegenstand der Anklage - Möglichkeit des Vorliegens …
Daß die Strafkammer im Verlaufe der Verhandlung zu dem Ergebnis gelangte, es könnten zwei Straftaten im sachlich-rechtlichen Sinne anzunehmen sein, berührte die Tatidentität nach § 264 StPO nicht (BGHSt 16, 200, 202; BGH, Urteil vom 6. Februar 1968 - 1 StR 595/67; vom 2. April 1968 - 1 StR 99/68).
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