Rechtsprechung
| BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Seelische Erschütterung als nicht ganz unerhebliche körperliche Beeinträchtigung zur Verwirklichung des Tatbestands einer gefährlichen Köperverletzung - Interesse der Allgemeinheit an der Strafvollstreckung - Einbeziehung des Vertreters der Jugendgerichtshilfe in die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- RG, 02.12.1929 - II 369/28
1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen, …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Das Landgericht durfte deshalb auch insoweit eine Körperverletzung annehmen (RGSt 64, 113, 119; zutreffend auch OLG Hamm MDR 1958, 939 [OLG Hamm 16.09.1958 - 3 Ss 783/58] Nr. 84). - RG, 18.06.1936 - 2 D 311/36
Wird ein Vater dadurch beleidigt, daß jemand an dessen minderjähriger Tochter, …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Das wäre rechtlich zu beanstanden, wenn das Landgericht nur die drohenden Worte und Gebärden der Angeklagten als Beleidigungshandlungen angesehen hätte; denn eine tätliche Beleidigung setzt die Berührung des Körpers voraus (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH Urteil vom 21. Oktober 1958 - 1 StR 412/58). - BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Das hier geschilderte Interesse der Allgemeinheit an der Straf verfolgung besteht bei allen Straftaten und ist deshalb nicht geeignet, bei der Frage der Straf vollstreckung ein Unterscheidungsmerkmal abzugeben, namentlich läßt aber das Urteil die bei Anwendung des § 23 Abs. 3 Nr. 1 StGB erforderliche umfassende und widerspruchsfreie Abwägung der Tat gegen die Täterpersönlichkeit vermissen (BGHSt 11, 393, 396 [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58]; 20, 138, 139) [BGH 22.12.1964 - 1 StR 403/64].
- BGH, 22.12.1964 - 1 StR 403/64
Versagung von Strafaussetzung bei öffentlichem Interesse an der Vollstreckung der …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Das hier geschilderte Interesse der Allgemeinheit an der Straf verfolgung besteht bei allen Straftaten und ist deshalb nicht geeignet, bei der Frage der Straf vollstreckung ein Unterscheidungsmerkmal abzugeben, namentlich läßt aber das Urteil die bei Anwendung des § 23 Abs. 3 Nr. 1 StGB erforderliche umfassende und widerspruchsfreie Abwägung der Tat gegen die Täterpersönlichkeit vermissen (BGHSt 11, 393, 396 [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58]; 20, 138, 139) [BGH 22.12.1964 - 1 StR 403/64]. - RG, 20.03.1933 - II 1509/32
Gehört zur tätlichen Beleidigung nach § 185 StGB. eine Berührung des Körpers des …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Das wäre rechtlich zu beanstanden, wenn das Landgericht nur die drohenden Worte und Gebärden der Angeklagten als Beleidigungshandlungen angesehen hätte; denn eine tätliche Beleidigung setzt die Berührung des Körpers voraus (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH Urteil vom 21. Oktober 1958 - 1 StR 412/58). - BGH, 13.03.1962 - 1 StR 56/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Hierauf kann das Urteil beruhen, weil nicht auszuschliessen ist, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe in Erfüllung der ihm durch § 38 Abs. 2 JGG zugewiesenen Aufgaben Umstände zur Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Angeklagten vorgebracht hätte, die die Entscheidung zu seinen Gunsten hätten beeinflussen können, wenn ihm der in der Hauptverhandlung festgestellte, von der Darstellung der Anklage abweichende und auch rechtlich anders gewürdigte Sachverhalt bekannt geworden wäre (BGH Urteil vom 13. März 1962 - 1 StR 56/62 = Recht der Jugend 1962, 316; die Entscheidung 5 StR 434/58 vom 4. November 1958 betrifft einen anderen Sachverhalt). - RG, 04.06.1916 - II 208/18
Keine Freisprechung, wenn im Eröffnungsbeschluß Verletzung zweier Strafgesetze …
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Für einen Freispruch war deshalb kein Raum (RGSt 52, 190). - BGH, 21.10.1958 - 1 StR 412/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Das wäre rechtlich zu beanstanden, wenn das Landgericht nur die drohenden Worte und Gebärden der Angeklagten als Beleidigungshandlungen angesehen hätte; denn eine tätliche Beleidigung setzt die Berührung des Körpers voraus (RGSt 67, 173; 70, 245, 250; BGH Urteil vom 21. Oktober 1958 - 1 StR 412/58). - BGH, 04.11.1958 - 5 StR 434/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.02.1966 - 1 StR 601/65
Hierauf kann das Urteil beruhen, weil nicht auszuschliessen ist, daß der Vertreter der Jugendgerichtshilfe in Erfüllung der ihm durch § 38 Abs. 2 JGG zugewiesenen Aufgaben Umstände zur Erforschung der Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt des Angeklagten vorgebracht hätte, die die Entscheidung zu seinen Gunsten hätten beeinflussen können, wenn ihm der in der Hauptverhandlung festgestellte, von der Darstellung der Anklage abweichende und auch rechtlich anders gewürdigte Sachverhalt bekannt geworden wäre (BGH Urteil vom 13. März 1962 - 1 StR 56/62 = Recht der Jugend 1962, 316; die Entscheidung 5 StR 434/58 vom 4. November 1958 betrifft einen anderen Sachverhalt).
- BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub - …
Der objektive Tatbestand der Körperverletzung ist damit erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1966 - 1 StR 601/65;Urteil vom 15. Oktober 1974 - 1 StR 303/74 - bei Dallinger WDR 1975, 22;Beschluß vom 18. Januar 1978 - 3 StR 536/77; RGSt 32, 113, 114; 64, 113, 119). - BGH, 26.02.1980 - 3 StR 23/80 Dieser Verfahrensfehler berührt allerdings nicht den Schuldspruch, sondern zwingt nur zur Aufhebung des Strafausspruches (vgl. BGH bei Dallinger MR 1956, 146;… BGH bei Herlan GA 61, 358; BGH, Urteil vom 24. Februar 1966 - 1 StR 601/65 -).
- BGH, 18.04.1979 - 2 StR 84/79
Rüge der Unterlassung der Heranziehung von Jugendgerichtshilfe - Wesentlicher …
Hat schon die Beteiligung der Gerichtshilfe meistens keine Bedeutung dafür, ob ein Tatbestand des allgemeinen Strafrechts erfüllt ist (vgl. BGHSt 6, 354; BGH, Urteil vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60 - und vom 24. Februar 1966 - 1 StR 601/65 - m.w.Nachw.; Beschl. vom 14. Juni 1977 - 4 StR 226/77 -), so kann hier überhaupt ausgeschlossen werden, daß die Jugendgerichtshilfe für Schuld- und Strafausspruch Wesentliches hätte beitragen können. - BGH, 26.02.1980 - 1 StR 6/80
Verdrängung des Verbots des Besitzes von Betäubungsmitteln durch das Verbot des …
Dieser Verfahrensfehler berührt allerdings nicht den Schuldspruch, sondern zwingt nur zur Aufhebung des Strafausspruches (vgl. BGH bei Dallinger in MDR 1956, 146;… BGH bei Herlan in GA 61, 358; BGH, Urteil vom 24. Februar 1966 - 1 StR 601/65 -).
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