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| BGH, 09.01.1973 - 1 StR 601/72 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückrechnung des Blutalkoholgehaltes zugunsten des Angeklagten - Annahme des höchstmöglichen Alkoholabbauwertes zugunsten des Angeklagten - Annahme verminderter Zurechnungsfähigkeit bei Rückrechnung des Blutalkoholwertes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62
Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens - …
Auszug aus BGH, 09.01.1973 - 1 StR 601/72
Es hätte jedoch zugunsten des Angeklagten der höchstmögliche stündliche Abbau von 0, 28 bis 0, 29 %o in Betracht gezogen werden müssen (BGH VRS 23, 209, 211).
- BGH, 16.09.1975 - 1 StR 374/75
Ausschluss der Zurechnungsunfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit trotz …
Der theoretisch mögliche höchste stündliche Abbauwert beträgt zwar 0, 28 bis 0, 29 %o (BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Urteil vom 9. Januar 1973 - 1 StR 601/72). - BGH, 03.12.1980 - 2 StR 257/80
Abbaugeschwindigkeit der Blutalkoholkonzentration innerhalb kurzer Zeiträume - …
Denn es ist sich bewußt gewesen, daß theoretisch stündliche Abbauwerte von bis zu 0, 3 %0 möglich sind (BGH VRS 23, 209; BGH NJW 1969, 1581; BGH, Urteil vom 9. Januar 1973 - 1 StR 601/72), um sodann - sachverständig beraten - darzulegen, daß eine derart hohe Abbaugeschwindigkeit nur für kurze Zeiträume, keinesfalls aber für drei Stunden und mehr, in Betracht komme.
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