Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1977 - 1 StR 607/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz - Tötungsvorsatz bei Hammerschlägen auf den Kopf des Opfers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 03.11.1977 - 1 StR 607/77
So kommt bedingter Tötungsvorsätz auch dann in Betracht, wenn eine bewußt vorgenommene Verletzungshandlung so gefährlich ist, daß die Rettung des Opfers vom bloßen Zufall abhängt und wenn der Täter das erkennt; unter solchen Umständen würde selbst die - vage - Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich wider Erwarten nicht verwirklichen, das geforderte Einverständnis mit dem als möglich oder sogar wahrscheinlich vorhergesehenen tödlichen Ausgang nicht ausschließen (BGH, Urteile vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - und vom 14. Dezember 1971 - 1 StR 589/71), zumal eine Billigung im Rechtssinn auch möglich ist, wenn der Erfolg dem Täter an sich unerwünscht ist und er ihn lieber vermieden hätte (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteile vom 2. März 1971 - 1 StR 616/70 und 691/70). - BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71
Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz - Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 03.11.1977 - 1 StR 607/77
So kommt bedingter Tötungsvorsätz auch dann in Betracht, wenn eine bewußt vorgenommene Verletzungshandlung so gefährlich ist, daß die Rettung des Opfers vom bloßen Zufall abhängt und wenn der Täter das erkennt; unter solchen Umständen würde selbst die - vage - Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich wider Erwarten nicht verwirklichen, das geforderte Einverständnis mit dem als möglich oder sogar wahrscheinlich vorhergesehenen tödlichen Ausgang nicht ausschließen (BGH, Urteile vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - und vom 14. Dezember 1971 - 1 StR 589/71), zumal eine Billigung im Rechtssinn auch möglich ist, wenn der Erfolg dem Täter an sich unerwünscht ist und er ihn lieber vermieden hätte (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteile vom 2. März 1971 - 1 StR 616/70 und 691/70). - BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71
Vornahme einer Tötungshandlung durch den Angeklagten zur Befriedigung seines …
Auszug aus BGH, 03.11.1977 - 1 StR 607/77
So kommt bedingter Tötungsvorsätz auch dann in Betracht, wenn eine bewußt vorgenommene Verletzungshandlung so gefährlich ist, daß die Rettung des Opfers vom bloßen Zufall abhängt und wenn der Täter das erkennt; unter solchen Umständen würde selbst die - vage - Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich wider Erwarten nicht verwirklichen, das geforderte Einverständnis mit dem als möglich oder sogar wahrscheinlich vorhergesehenen tödlichen Ausgang nicht ausschließen (BGH, Urteile vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - und vom 14. Dezember 1971 - 1 StR 589/71), zumal eine Billigung im Rechtssinn auch möglich ist, wenn der Erfolg dem Täter an sich unerwünscht ist und er ihn lieber vermieden hätte (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteile vom 2. März 1971 - 1 StR 616/70 und 691/70). - BGH, 18.03.1975 - 1 StR 53/75
Anforderungen an die Annahme eines Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen des …
Auszug aus BGH, 03.11.1977 - 1 StR 607/77
Auch ein beim Täter festgestellter starker Erregungszustand stände dann der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht entgegen (BGH, Urteil vom 18. März 1975 - 1 StR 53/75).
- BGH, 06.05.1980 - 4 StR 87/80
Versuchter Mord in Tateinheit mit Diebstahl - Gefährlicher Eingriff in den …
Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es allerdings nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 3. November 1977 - 1 StR 607/77). - BGH, 10.05.1979 - 4 StR 116/79
Umfang der Feststellungspflicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes …
Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen, wozu ein längeres intensives Würgen gehört, liegt es allerdings nahe, daß der Täter auch mit der Möglichkeit, daß das Opfer dabei zu Tode kommen könne, rechnet und, weil er gleichwohl in seinem gefährlichen Handeln fortfährt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Juli 1969 - 4 StR 232/69 -, vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 - und vom 3. November 1977 - 1 StR 607/77). - BGH, 07.09.1978 - 4 StR 459/78
Mangelhafte Erkenntnisfähigkeit eines Angeklagten hinsichtlich der Gefahr des …
Gerade auch in den von ihr angeführten Entscheidungen (BGHSt 7, 363, 370; BGH 1 StR 607/77 vom 3. November 1977; BGH 1 StR 507/55 vom 6. Dezember 1955 = LM Nr. 5 zu § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB; BGH NJW 1960, 1821) wird für die Annahme des bedingten Vorsatzes die Kenntnis von der Möglichkeit des Erfolgseintritts vorausgesetzt.
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