Rechtsprechung
| BGH, 17.02.1976 - 1 StR 614/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Widerstandslose Wegnahme einer Tasche aufgrund eines Überraschens - Raub durch widerstandslose Wegnahme oder unter Anwendung von Gewalt - Mildere Umstände bei Panik des Täters
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.06.1964 - 5 StR 182/64
Auszug aus BGH, 17.02.1976 - 1 StR 614/75
Das gilt auch für die innere Tatseite des Vorwurfs der lebensgefährdenden Behandlung; hierfür reicht es aus, daß der Angeklagte - wie die Strafkammer ausdrücklich feststellt - alle Tatumstände kannte, aus denen sich die besondere Gefährlichkeit seines Tuns ergab (BGHSt 19, 352, 353).
- BGH, 21.04.1978 - 2 StR 686/77
Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kinde sowie wegen vollendeter und versuchter …
Das reicht für die äußere und innere Tatseite aus (BGHSt 19, 352 m.w.Hinw.; BGH, Urt. v. 17. Februar 1976 - 1 StR 614/75 -). - BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76
Freiwilligkeit des Rücktritts - Unfähigkeit des Täters mzur Vollendung der Tat …
Einen derartigen Schock hat die Rechtsprechung angenommen, wenn den Täter der brechende Blick des Opfers in Angst versetzte (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1957 - 1 StR 332/57, bei Dallinger MDR 1958, 12); wenn ihn beim Anblick des blutüberströmten Opfers ein solches Entsetzen packte, daß er in einem dadurch ausgelösten Schock eilends davonlief (BGH, Urteil vom 11. April 1958 - 5 StR 49/58); wenn das laute Schreien des Opfers ihn in Panik versetzte (BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 1 StR 614/75).
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