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| BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung eines Angeklagten wegen der Begehung dreier Einzelfälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Begriff des Handeltreibens - Begriff der natürlichen Handlungseinheit - Eigenständiger Unrechtsgehalt hinsichtlich des Verbringens von Haschisch über die ...
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Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (10)
- BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58
Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz …
Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
Die Annahme, daß der Strafkammer gegenüber dem zugezogenen Sachverständigen die bessere Sachkunde (vgl. dazu BGHSt 12, 18, 20 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 211/58] ; BGH, Urteile vom 26. Juni 1962 - 1 StR 174/62 - undvom 29. Mai 1970 - 3 StR 60/70 -, wiedergegeben bei Dallinger MDR 1970, 732) gefehlt hat, um ohne Anhörung eines weiteren Sachverständigen die Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten entscheiden zu können, erscheint nicht ungerechtfertigt. - BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52
Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger …
Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
Natürliche Handlungseinheit würde einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Begehungsformen voraussetzen (BGHSt 4, 219, 221 [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52] ; 10, 230, 231 [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56] ; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 519/71 -). - BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56
Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl …
Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
Natürliche Handlungseinheit würde einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Begehungsformen voraussetzen (BGHSt 4, 219, 221 [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52] ; 10, 230, 231 [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56] ; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 519/71 -).
- BGH, 29.05.1970 - 3 StR 60/70
Heranziehung eines Sachverständigen bei fehlender Sachkenntnis des Tatrichters - …
Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
Die Annahme, daß der Strafkammer gegenüber dem zugezogenen Sachverständigen die bessere Sachkunde (vgl. dazu BGHSt 12, 18, 20 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 211/58] ; BGH, Urteile vom 26. Juni 1962 - 1 StR 174/62 - undvom 29. Mai 1970 - 3 StR 60/70 -, wiedergegeben bei Dallinger MDR 1970, 732) gefehlt hat, um ohne Anhörung eines weiteren Sachverständigen die Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten entscheiden zu können, erscheint nicht ungerechtfertigt. - BGH, 14.01.1954 - 3 StR 642/53
Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
Sie nach der das gesamte Tun des Angeklagten bestimmenden Begehungsform des Handeltreibens zu charakterisieren, wie es die Strafkammer getan hat, begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. RGSt 38, 71, 74; BGHSt 5, 381, 383) [BGH 14.01.1954 - 3 StR 642/53] . - RG, 18.01.1918 - IV 701/17
Gehört zu den Personen, die nach der RKVO. über den Handel mit Lebens- und …
- BGH, 09.11.1971 - 1 StR 519/71
Gesetzeseinheit zwischen Erwerb von Betäunungsmitteln und Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
Natürliche Handlungseinheit würde einen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen den einzelnen Begehungsformen voraussetzen (BGHSt 4, 219, 221 [BGH 27.03.1953 - 2 StR 801/52] ; 10, 230, 231 [BGH 23.01.1957 - 2 StR 565/56] ; BGH, Urteil vom 9. November 1971 - 1 StR 519/71 -). - BGH, 26.06.1962 - 1 StR 174/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
Die Annahme, daß der Strafkammer gegenüber dem zugezogenen Sachverständigen die bessere Sachkunde (vgl. dazu BGHSt 12, 18, 20 [BGH 10.07.1958 - 4 StR 211/58] ; BGH, Urteile vom 26. Juni 1962 - 1 StR 174/62 - undvom 29. Mai 1970 - 3 StR 60/70 -, wiedergegeben bei Dallinger MDR 1970, 732) gefehlt hat, um ohne Anhörung eines weiteren Sachverständigen die Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten entscheiden zu können, erscheint nicht ungerechtfertigt. - RG, 23.01.1920 - II 930/19
Zur Anwendung der RKVO. über Wein vom 31. August 1917 (RGBl. S. 751) -- WeinVO. …
Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
Unter den Begriff des Handeltreibens fällt jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit, jedenfalls also auch der Kauf zum Zwecke des Weiterverkaufs und die der Zweckerreichung dienende Veräußerung (RGSt 51, 379, 380; 54, 94; 58, 157, 158). - RG, 03.06.1905 - 6723/04
Kann der Verleger einer unzüchtigen Schrift, der diese im einheitlichen …
Auszug aus BGH, 10.04.1973 - 1 StR 619/72
Sie nach der das gesamte Tun des Angeklagten bestimmenden Begehungsform des Handeltreibens zu charakterisieren, wie es die Strafkammer getan hat, begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. RGSt 38, 71, 74; BGHSt 5, 381, 383) [BGH 14.01.1954 - 3 StR 642/53] .
- BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
Ausgehend von dem weiten, alle eigennützigen, auf Güterumsatz gerichteten Tätigkeiten umfassenden Begriff des unerlaubten Handeltreibens hat der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang entschieden, daß zu den wesentlichen Grundzügen der künftigen Gestaltung der Teilakte beim unerlaubten Handeltreiben mit Rauschgift nicht gehört, daß sich der Täter darüber im klaren ist, bei welchem ganz bestimmten Händler er das Haschisch erwerben will und an wen im einzelnen er es abgeben wird (BGH, Urteil vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 -). - BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/73
Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts als …
Diese rechtliche Würdigung trifft jedoch nicht zu: Wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73 - und auch schon in dem Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 - zu § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetmG entschieden hat, ist der Täter dann, wenn die Veräußerung lediglich ein Teilakt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist, nur wegen unerlaubten Handeltreibens schuldig zu sprechen, da die Veräußerung dann in dem umfassenderen Begriff des Handeltreibens aufgeht, aus ihrem Unrechtsgehalt auch der Unrechtsgehalt des sie umfassenden Handeltreibens resultiert und ihr ein darüber hinausgehender zusätzlicher Unrechtsgehalt nicht zukommt.Im übrigen bestehen gegen den Schuldspruch keine Bedenken: Auch wenn eine Einfuhr von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handeltreibens vorgenommen worden ist, ist es wegen des eigenständigen Unrechtsgehalts dieser Tat im Verhältnis zum Handeltreiben nicht ausgeschlossen, die Einfuhr - wie es die Strafkammer getan hat - selbständig zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 - S. 5).
Ebenfalls ist nicht zu beanstanden, daß das Landgericht den Angeklagten im Fall B XIII wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilt hat; zwar geht auch das Besitzen von Betäubungsmitteln, wenn es nur ein Teilakt des Handeltreibens ist, in diesem auf (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 - und vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73 -), aber da die Strafkammer nicht ausdrücklich festgestellt hat, daß der Angeklagte das bei ihm vorgefundene Haschisch auch zum Zweck des Handeltreibens besessen hat, bestehen gegen den Schuldspruch insoweit keine Bedenken, zumal eine solche Beurteilung für den Angeklagten günstiger erscheint.
- BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Führt der Erwerb des Haschisch zum Zweck des Weiterverkaufs auch dazu, daß der Täter das Betäubungsmittel vorübergehend besitzt, so ist auch dieses Besitzen als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung ebenfalls nur ein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens (BGH, Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72).
- BGH, 20.10.1977 - 4 StR 488/77
Erwerb und Einfuhr von Haschisch - Weiterveräußerung von Haschisch im Inland
In diesen Fällen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 -, vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 -, vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 -, vom 15. November 1974 - 2 StR 167/75 -, zitiert von Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 11 BetMG Anm. 2 und 6; vgl. auch BGHSt 25, 290) der Erwerb und die Einfuhr nur als rechtlich unselbständige, im Handeltreiben aufgehende Teilakte des Gesamtgeschehens anzusehen.Der Strafausspruch wird von der Änderung nicht berührt, denn die Strafkammer war nicht gehindert, auch den besonderen Unrechtsgehalt des Verbringens des Betäubungsmittels über die Grenze im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 -).
- BGH, 11.08.1977 - 4 StR 224/77
Tatsächliches Absetzen von Betäubungsmitteln als Voraussetzung für den Begriff …
In diesen Fällen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 -, vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73 -, vom 12. November 1974 - 1 StR 538/74 -, vom 15. November 1974 - 2 StR 167/75 -, zitiert von Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 11 BetMG Anm. 2 und 6; vgl. auch BGHSt 25, 290) die Einfuhr und der Besitz nur als rechtlich unselbständige, im Handeltreiben aufgehende Teilakte des Gesamtgeschehens anzusehen.Der Strafausspruch wird von der Änderung nicht berührt, denn die Strafkammer war nicht gehindert, auch den besonderen Unrechtsgehalt des Verbringens des Betäubungsmittels über die Grenze im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 -).
- BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79
Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende …
Handeltreiben im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG ist seinem Wesen nach (auf Güterumsatz gerichtetes) eigennütziges Verhalten (BGHSt 25, 290, 291; BGH, Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72; vgl. auch BGH NJW 1979, 1259). - BGH, 16.08.1973 - 4 StR 345/73
Strafbarkeit wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz - …
Von diesem Urteil ist aber der 1. Strafsenat in seinem späteren Urteil vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72 - in dem gerade hier bedeutsamen Punkt aus billigenswerten Erwägungen abgerückt. - BGH, 19.08.1982 - 1 StR 87/82
Besitz von Betäubungsmitteln in den Begehungsformen der Abgabe und des …
Er wird von der Abgabe und dem Handeltreiben nicht umfaßt, da diese Begehungsarten sich nicht auf das Haschischpulver bezogen, so daß ein zusätzlich zu erfassender und im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringender Unrechtsgehalt vorliegt (BGH, Urt. v. 10.4.1973 - 1 StR 619/72). - BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund …
Führt der Erwerb von Betäubungsmitteln auch dazu, daß der Täter das Rauschgift vorübergehend besitzt, so ist dieses Besitzen als Folge des Erwerbs und der Vorbereitung der Veräußerung nur ein unselbständiges, im Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens ohne eigenständigen Unrechtsgehalt (BGH, Urteile vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72, vom 21. Februar 1974 - 1 StR 588/73, zum Abdruck in BGHSt bestimmt - und vom 26. März 1974 - 1 StR 49/74). - BGH, 12.11.1974 - 1 StR 538/74
Versuchte unerlaubte Einfuhr und Besitz von Betäubungsmitteln und fortgesetztes …
Jedoch haben die in dem genannten Urteil angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats (vom 10. April 1973 - 1 StR 619/72) und des 4. Strafsenats (vom 16. August 1973 - 4 StR 345/73) bereits klargestellt, daß Ein- und Ausfuhr auch als Begehungsformen des Handeltreibens angesehen werden können. - BGH, 26.03.1974 - 1 StR 49/74
Handeltreiben - Güterumsatz - Erwerb von Drogen - Veräußerung von …
- BGH, 09.04.1974 - 1 StR 549/73
Begriff des Handeltreibens - Besitz von Haschisch als Folge des Erwerbs und der …
- BGH, 17.09.1974 - 1 StR 425/74
Tateinheit zwischen dem Besitz und dem Vertrieb von Betäubungsmitteln - Bestehen …
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