Rechtsprechung
| BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Notzucht und Vergewaltigung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65
Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die …
Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74
Hinweise auf teilweise abweichende oder fehlende Angaben der Sitzungsniederschrift reichen hierfür nicht aus (vgl. BGH NJW 1966, 63 = JR 1966, 305 mit Anm. Lackner). - BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65
Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten …
Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74
Die verspätete Absetzung des Urteils vermag die Revision nach dem noch geltenden Recht in aller Regel nicht zu begründen (BGHSt 21, 4). - BGH, 13.08.1963 - 2 ARs 172/63
Verbindung von Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens - Gestattung einer …
Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74
Die Verbindung der Berufungssache mit der vor der Strafkammer angeklagten erstinstanzlichen Sache war nach § 237 StPO zulässig (BGHSt 19, 177, 182; vgl. auch RGSt 48, 119); sie ist auch ordnungsgemäß durch zugestellten und zu Beginn der Hauptverhandlung nochmals mitgeteilten Beschluß vollzogen worden, wobei die erstinstanzliche Sache ausdrücklich als führend bezeichnet wurde.
- BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51
Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung
Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74
Der Fall BGHSt 1, 137 betrifft einen anderen Sachverhalt. - BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74
Für die Wahrunterstellung reicht es daher aus, wenn die vorgebrachte Tatsache die Entscheidung in irgendeiner Weise zu beeinflussen vermag (RGSt 65, 322, 330; BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70). - RG, 07.07.1927 - II 504/27
1. Wann hat die Schwangere die Tötung der Leibesfrucht zugelassen? 2. Ist ein …
Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74
Das Urteil läßt auch nicht erkennen, daß sich das Gericht zuungunsten des Angeklagten mit seinem Ablehnungsbeschluß in Widerspruch gesetzt hat (vgl. RGSt 61, 360). - BGH, 21.04.1953 - 2 StR 82/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74
Im Falle Melter reichen die der Annahme des Tatbestandsmerkmals der Gewaltanwendung zugrunde gelegten Feststellungen auch zur inneren Tatseite aus (vgl. BGH NJW 1953, 1070). - RG, 24.06.1931 - II 636/30
1. Ist es zulässig, daß der Vorsitzende in dem der Vorbereitung der …
Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74
Für die Wahrunterstellung reicht es daher aus, wenn die vorgebrachte Tatsache die Entscheidung in irgendeiner Weise zu beeinflussen vermag (RGSt 65, 322, 330; BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - 1 StR 362/70). - RG, 28.01.1914 - II 281/14
Verbindung von Strafsachen, die in verschiedenen Instanzen anhängig sind, und die …
Auszug aus BGH, 14.01.1975 - 1 StR 625/74
Die Verbindung der Berufungssache mit der vor der Strafkammer angeklagten erstinstanzlichen Sache war nach § 237 StPO zulässig (BGHSt 19, 177, 182; vgl. auch RGSt 48, 119); sie ist auch ordnungsgemäß durch zugestellten und zu Beginn der Hauptverhandlung nochmals mitgeteilten Beschluß vollzogen worden, wobei die erstinstanzliche Sache ausdrücklich als führend bezeichnet wurde.
- BGH, 07.08.1979 - 1 StR 176/79
Hehlerei in der Form der Absatzhilfe - Unterstützen der Absatzbemühungen eines …
Der Tatrichter war nicht verpflichtet, aus den als wahr unterstellten Tatsachen die gleichen Schlüsse wie die Verteidigung zu ziehen, nämlich daß die Lage des Wissenschaftlers so ernst gewesen sei, daß zur Ermöglichung seiner Flucht der Ankauf von 90 gestohlenen Reisepaßformularen und einer gestohlenen Reisepaßschreibmaschine gerechtfertigt werden könnte (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1968 - 1 StR 659/67 - und vom 14. Januar 1974 - 1 StR 625/74 -). - BGH, 03.02.1976 - 1 StR 694/75
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich fortgesetzten Beziehens, Vorrätighaltens und …
So ist auch in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß vor der großen Strafkammer des Landgerichts anhängige erstinstanzliche Strafsachen nach § 237 StPO mit Verfahren verbunden werden können, in denen dieselbe oder eine andere große Strafkammer des Landgerichts über die gegen ein Schöffengerichtsurteil eingelegte Berufung zu entscheiden hat (BGHSt 19, 177; BGH, Urteil vom 14. Januar 1975 - 1 StR 625/74). - BGH, 03.07.1979 - 1 StR 238/79
Zulässigkeit der Aburteilung der in einer Auslieferungsbewilligung genannten Tat …
Der Tatrichter ist nicht verpflichtet, aus einer von ihm als wahr unterstellten Tatsache die gleichen Schlüsse zu ziehen wie der sie behauptende Verfahrensbeteiligte (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1956 - 4 StR 365/56 -, bei Martin DAR 1957, 68; Urteile vom 13. Februar 1968 - 1 StR 659/67 - und vom 14. Januar 1975 - 1 StR 625/74).
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