Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beurteilung der Notwendigkeit eines Verteidigungsmittels nach "Kampflage" - Erforderlichkeit der Androhung des Gebrauchs eines Messer - Irrtum um einen Tatumstand bei einem Irrtum über das Ausreichen eines weniger gefährlichen Mittels
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.07.1971 - 1 StR 76/71
"Erforderlichkeit" eines Notwehrmittels zur Abwehr eines Angriffs bei …
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71
Stärke und Hartnäckigkeit des Angriffs, die zur Verfügung stehenden Abwehrmittel und das Maß der Verteidigung, das aufgewendet werden muß, um den Angriff schnell und wirksam zu beenden, bestimmen die Art der Abwehr (BGH, Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71).Das gilt auch bei körperlicher Unterlegenheit des Angreifers (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1962 - 5 StR 304/62; vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71).
Ein Irrtum darüber, daß auch ein weniger gefährliches Mittel ausgereicht hätte, ist ein Irrtum über einen Tatumstand im Sinne des § 59 StGB und nicht, wie das Schwurgericht annimmt, ein Verbotsirrtum (…BGH GA 1969, 23, 24; Urteil vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71).
- BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52
Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71
Ein solcher Irrtum schließt den Vorsatz aus und kann bei etwaiger Vermeidbarkeit nur zu einer Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung führen (BGHSt 3, 194, 196) [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52], sofern ein Strafantrag rechtzeitig gestellt ist. - BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71
Der Angegriffene darf das Verteidigungsmittel wählen, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (BGH GA 1956, 49, 50; 1969, 23, 24).
- BGH, 02.04.1963 - 1 StR 545/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71
Die Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (BGH, Urteil vom 2. April 1963 - 1 StR 545/62; vom 7. Juli 1970 - 1 StR 178/70). - BGH, 07.07.1970 - 1 StR 178/70
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71
Die Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (BGH, Urteil vom 2. April 1963 - 1 StR 545/62; vom 7. Juli 1970 - 1 StR 178/70). - BGH, 16.10.1962 - 5 StR 304/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71
Das gilt auch bei körperlicher Unterlegenheit des Angreifers (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1962 - 5 StR 304/62; vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71). - BGH, 27.01.1970 - 1 StR 577/69
Androhung des Gebrauchens eines Messers zur Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs
Auszug aus BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71
Der Androhung des Gebrauchs eines Messers bedarf es nicht schlechthin (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1970 - 1 StR 577/69).
- BGH, 27.05.1975 - 1 StR 219/75
Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Totschlags …
Die Notwendigkeit einer bestimmten Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (BGH, Urteil vom 2. April 1963 - 1 StR 545/62; vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71).Das gilt selbst bei körperlicher Unterlegenheit des Angreifers (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1962 - 5 StR 304/62; vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71), erst recht aber bei einem zu Ungunsten des Angegriffenen bestehenden Kräfteverhältnis.
Ein Irrtum darüber, daß auch ein weniger gefährliches Mittel genügt hätte, ist ein Irrtum über einen Tatumstand im Sinne des § 16 Abs. 1 StGB (…BGH GA 1969, 23, 24; Urteil vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71).
- BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen versuchten Raubes - Notwehrrecht bei erst …
Dafür sind folgende Gesichtspunkte maßgebend: Die Notwendigkeit einer Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene oder von einem Angriff unmittelbar Bedrohte im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (…BGH bei Dallinger MDR 1955, 649 = GA 1956, 49, Urteile vom 2. April 1963 - 1 StR 545/62; vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71).Ein Irrtum darüber, daß auch ein weniger gefährliches Mittel genügt hätte, ist ein Irrtum über einen Tatumstand im Sinne des § 16 Abs. 1 StGB (…BGH GA 1969, 23, 24; Urteil vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71).
- BGH, 06.12.1977 - 5 StR 723/77
Rechtfertigung aufgrund Notwehr - Vorliegen eines Verteidigungswillens bei …
- BGH, 22.03.1972 - 3 StR 6/72
Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung - Notwendigkeit der vorherigen Androhung …
Der Angeklagte brauchte sich deshalb auf einen solchen Kampf nicht einzulassen (BGH 1 StR 628/71 vom 15. Januar 1972). - BGH, 29.02.1972 - 1 StR 523/71
Strengerer Maßstab an die Erforderlichkeit eines Verteidigungsmittels bei …
Dann liegt aber ein weiterer sachlich-rechtlicher Mangel des Urteils darin, daß der Tatrichter die Frage nicht erörtert hat, ob der Angeklagte etwa irrtümlich die Erforderlichkeit der Verteidigung angenommen hat; darin läge ein Irrtum über einen Tatumstand im Sinne des § 59 StGB und nicht ein Verbotsirrtum (…BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Urteile vom 6. Juli 1971 - 1 StR 76/71 - und vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71). - BGH, 10.09.1974 - 1 StR 262/74
Strafbarkeit wegen Totschlags - Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts und des …
Art und Ausmaß des Angriffs, die zur Verfügung stehenden Abwehrmittel und das Maß der Verteidigung, das aufgewendet werden muß, um den Angriff schnell und wirksam zu beenden, bestimmen die Art der Abwehr (BGH, Urteil vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71 -).
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