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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,3716
BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76 (https://dejure.org/1976,3716)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1976 - 1 StR 645/76 (https://dejure.org/1976,3716)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1976 - 1 StR 645/76 (https://dejure.org/1976,3716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freiwilligkeit des Rücktritts - Unfähigkeit des Täters mzur Vollendung der Tat infolge eines seelischen Drucks - Schock durch Anblick des blutüberströmten Opfers - Ablassen von der Tathandlung als zwanghafte Reaktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.03.1967 - 5 StR 38/67

    Rücktritt vom versuchten Mord - Emotionaler Zwang als Hindernis

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76
    Das wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen, wenn dem Täter angesichts des blutüberströmten Opfers die Folgen der Tat zum Bewußtsein kamen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1952 - 5 StR 445/52, bei Dallinger MDR 1952, 530; ähnlich BGHSt 21, 216, 217 für den beendeten Versuch), oder wenn den Täter der Mut verließ und ihm das Opfer leid tat (BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 5 StR 978/52, insoweit in BGHSt 4, 180 nicht abgedruckt).

    Andererseits hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an das Reichsgericht (RGSt 68, 238) den Rücktritt als unfreiwillig angesehen, wenn ein Schock, ein seelischer Druck den Täter unfähig zur Tatvollendung machte (BGHSt 7f 296, 299; 14, 75, 81; 21, 216, 217).

  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom …

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an das Reichsgericht (RGSt 68, 238) den Rücktritt als unfreiwillig angesehen, wenn ein Schock, ein seelischer Druck den Täter unfähig zur Tatvollendung machte (BGHSt 7f 296, 299; 14, 75, 81; 21, 216, 217).
  • BGH, 16.04.1953 - 5 StR 978/52
    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76
    Das wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen, wenn dem Täter angesichts des blutüberströmten Opfers die Folgen der Tat zum Bewußtsein kamen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1952 - 5 StR 445/52, bei Dallinger MDR 1952, 530; ähnlich BGHSt 21, 216, 217 für den beendeten Versuch), oder wenn den Täter der Mut verließ und ihm das Opfer leid tat (BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 5 StR 978/52, insoweit in BGHSt 4, 180 nicht abgedruckt).
  • RG, 26.06.1934 - 1 D 404/34

    1. Kann eine nur innere Hemmung die Freiwilligkeit des Täters bei dem Rücktritt …

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76
    Andererseits hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an das Reichsgericht (RGSt 68, 238) den Rücktritt als unfreiwillig angesehen, wenn ein Schock, ein seelischer Druck den Täter unfähig zur Tatvollendung machte (BGHSt 7f 296, 299; 14, 75, 81; 21, 216, 217).
  • BGH, 05.06.1952 - 5 StR 445/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76
    Das wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angenommen, wenn dem Täter angesichts des blutüberströmten Opfers die Folgen der Tat zum Bewußtsein kamen (BGH, Urteil vom 5. Juni 1952 - 5 StR 445/52, bei Dallinger MDR 1952, 530; ähnlich BGHSt 21, 216, 217 für den beendeten Versuch), oder wenn den Täter der Mut verließ und ihm das Opfer leid tat (BGH, Urteil vom 16. April 1953 - 5 StR 978/52, insoweit in BGHSt 4, 180 nicht abgedruckt).
  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 614/75

    Widerstandslose Wegnahme einer Tasche aufgrund eines Überraschens - Raub durch …

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76
    Einen derartigen Schock hat die Rechtsprechung angenommen, wenn den Täter der brechende Blick des Opfers in Angst versetzte (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1957 - 1 StR 332/57, bei Dallinger MDR 1958, 12); wenn ihn beim Anblick des blutüberströmten Opfers ein solches Entsetzen packte, daß er in einem dadurch ausgelösten Schock eilends davonlief (BGH, Urteil vom 11. April 1958 - 5 StR 49/58); wenn das laute Schreien des Opfers ihn in Panik versetzte (BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 1 StR 614/75).
  • BGH, 15.10.1957 - 1 StR 332/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76
    Einen derartigen Schock hat die Rechtsprechung angenommen, wenn den Täter der brechende Blick des Opfers in Angst versetzte (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1957 - 1 StR 332/57, bei Dallinger MDR 1958, 12); wenn ihn beim Anblick des blutüberströmten Opfers ein solches Entsetzen packte, daß er in einem dadurch ausgelösten Schock eilends davonlief (BGH, Urteil vom 11. April 1958 - 5 StR 49/58); wenn das laute Schreien des Opfers ihn in Panik versetzte (BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 1 StR 614/75).
  • BGH, 11.04.1958 - 5 StR 49/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.11.1976 - 1 StR 645/76
    Einen derartigen Schock hat die Rechtsprechung angenommen, wenn den Täter der brechende Blick des Opfers in Angst versetzte (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1957 - 1 StR 332/57, bei Dallinger MDR 1958, 12); wenn ihn beim Anblick des blutüberströmten Opfers ein solches Entsetzen packte, daß er in einem dadurch ausgelösten Schock eilends davonlief (BGH, Urteil vom 11. April 1958 - 5 StR 49/58); wenn das laute Schreien des Opfers ihn in Panik versetzte (BGH, Urteil vom 17. Februar 1976 - 1 StR 614/75).
  • LG Würzburg, 29.03.2023 - 1 Ks 801 Js 8306/22

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Erkrankung, Arbeitgeber, Freiheitsstrafe, Wohnung, …

    Solche Umstände können gegeben sein, wenn der Täter an der weiteren Tatbegehung wegen unwiderstehlicher innerer Hemmungen, etwa infolge eines Schocks oder seelischen Drucks gehindert ist und deswegen nicht mehr "Herr seiner Entschlüsse" ist (BGH, Urteil vom 28.05.2015 - 3 StR 89/15; BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - 4 StR 59/02; BGH, Beschluss vom 13.01.1988 - 2 StR 665/87, BGH, Beschluss vom 24.10.2017 - 1 StR 393/17; BGH, Urteil vom 14.05.1996 - 1 StR 51/96; BGH, Beschluss vom 14.02.2023 - 4 StR 442/22; BGH, Urteil vom 09.11.1976 - 1 StR 645/76).
  • BGH, 21.11.1978 - 3 StR 419/78

    Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung - Freiwilligkeit des Rücktritts

    Unfreiwilligkeit hätte schließlich und insbesondere angenommen werden müssen, wenn der Angeklagte durch das Geschrei der Zeugin nicht nur in Schrecken, sondern in eine Panik versetzt worden wäre, die ihm die weitere Tatausführung unmöglich gemacht hätte (hierzu: BGH, Urteil vom 9. November 1976 - 1 StR 645/76 - mit weiteren Nachweisen; zur Freiwilligkeit des Rücktritts vom Versuch der Vergewaltigung: BGH, Urteil vom 13. Januar 1976 - 5 StR 667/75 und Beschluß vom 27. April 1977 - 3 StR 133/77).
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