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| BGH, 19.01.1954 - 1 StR 648/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.12.1951 - 2 StR 517/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - 1 StR 648/53
Er hat sich zur Unzucht missbrauchen lassen und wollte auch geschlechtliche Empfindungen bei dem Angeklagten hervorrufen; das ergibt sich schon daraus, dass dieser den Knaben bereits bei dem ersten Vorfall auf die von ihm empfundenen Wollustgefühle hingewiesen hatte (vgl u.a. BGHSt 2, 40; Urteil des Senatsvom 12. Januar 1954 - 1 StR 590/53 -). - BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - 1 StR 648/53
Nach den besonderen Sachumständen ist dies jedoch nicht zu beanstanden, Grundsätzlich müssen zwar auch bei einer fortgesetzten Tat die einzelnen Handlungen des Angeklagten im Urteil so dargetan werden, dass jeweils der Verstoss gegen das angewandte Strafgesetz ersichtlich ist (Urteil des Senatsvom 9. Juni 1953 - 1 StR 206/53 -). - RG, 02.04.1936 - 3 D 155/36
1. Was ist in § 175 a Nr. 3 StGB. unter "Verführung" zu verstehen? Welche …
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - 1 StR 648/53
Die Verführung im Sinne des § 175 a Nr. 3 StGB setzt voraus, dass der Täter auf den Willen des Minderjährigen einwirkt, um ihn zur Unzucht, die dieser nicht will, geheigt zu machen Sie scheidet aus, wenn der Minderjährige ohne Beeinflussung seines Willens zur Unzucht bereit ist und sich dazu ohne weiteres preisgibt (vgl u.a. RGSt 70, 199). - BGH, 12.01.1954 - 1 StR 590/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - 1 StR 648/53
Er hat sich zur Unzucht missbrauchen lassen und wollte auch geschlechtliche Empfindungen bei dem Angeklagten hervorrufen; das ergibt sich schon daraus, dass dieser den Knaben bereits bei dem ersten Vorfall auf die von ihm empfundenen Wollustgefühle hingewiesen hatte (vgl u.a. BGHSt 2, 40; Urteil des Senatsvom 12. Januar 1954 - 1 StR 590/53 -). - RG, 15.03.1937 - 5 D 152/37
Das Verbrechen gegen den § 175 a Nr. 3 StGB. kann gegen denselben Minderjährigen …
Auszug aus BGH, 19.01.1954 - 1 StR 648/53
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine derartige Verführung bei derselben Person mehrfach erfolgen kann, und zwar auch im Rahmen einer fortgesetzten Handlung; dann muss allerdings für jede Einzeltat dieses Merkmal besonders festgestellt werden (RGSt 71, 111; RG HRR 1940, 185; ferner das in dem früheren Strafverfahren gegen den Angeklagten ergangene, Bl 266 ff der Beiakten befindliche Urteil des Reichsgerichts vom 31. Juli 1942).
- BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65
Innere Anteilnahme eines Jugendlichen an einem unzüchtigen Vorgang - Strafbarkeit …
Im vorliegenden Fall kann jedoch die fehlende Angabe der Mindestzahl den Bestand des Urteils nicht gefährden, da dem Angeklagten nach dem festgestellten Sachverhalt immerhin mit Sicherheit zahlreiche Einzelfälle innerhalb eines festumgrenzten Zeitraums zur Last fallen und er hierfür nur mit vier Monaten Gefängnis bestraft worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 2. November 1955 - 1 StR 378/55 - Urt. v. 19. Januar 1954 - 1 StR 648/53 -). - BGH, 07.09.1962 - 4 StR 229/62
Verurteilung wegen fortgesetzten Rückfallbetrugs in Tateinheit mit …
Das hat auch der Bundesgerichtshof schon ausgesprochen (vgl. das Urteil 1 StR 648/53 vom 19. Januar 1954); in diesem Falle hat der Bundesgerichtshof die Feststellung als genügend angesehen, daß der Angeklagte in der Zeit vom Sommer 1952 bis Dezember 1952 in einer großen Zahl von Fällen mit ein und demselben Kinde den Afterverkehr ausgeführt habe. - BGH, 28.09.1960 - 2 StR 422/60
Verwertbarkeit von Aussagen - Feststellung eines Gesamtvorsatzes - Zubilligung …
Bei einer größeren Zahl gleichartiger und zeitlich zusammenhängender Einzeltaten, die zu einer fortgesetzten Tat gehören, genügt es aber, wenn außer dem Gesamtvorsatz nur die gemeinsamen Merkmale aller einzelnen Tätigkeiten hinreichend deutlich festgestellt werden und der Umfang der Rechtskraft nicht zweifelhaft ist (RG LZ 1915, 847, BGH Urt. v. 19. Januar 1954 - 1 StR 648/53; v. 9. Januar 1959 - 4 StR 432/58).
- BGH, 09.01.1959 - 4 StR 432/58
Rechtsmittel
Bei der besonderen Gestaltung des Falles kann daher diese Art der Feststellungen rechtlich nicht beanstandet werden (vgl. RG LZ 1915, 847 Nr. 32; BGH 1 StR 648/53 vom 19. Januar 1954 und 4 StR 408/58 vom 4. Dezember 1958). - BGH, 24.05.1955 - 2 StR 468/54
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Dieser Ansicht ist der 1. Strafsenatim Urteil vom 19. Januar 1954 - 1 StR 648/53 - beigetreten. - BGH, 24.04.1958 - 4 StR 44/58
Rechtsmittel
Da die meisten Werbungen sich nur durch unwesentliche Einzelheiten voneinander unterschieden, durfte es die für die strafrechtliche Beurteilung wesentlichen Feststellungen, soweit sie gleich lagen, gruppenweise zusammenfassen (2 StR 483/52 vom 25. November 1952; 1 StR 648/53 vom 19. Januar 1954; 5 StR 740/53 vom 18. Mai 1954 und 2 StR 468/54 vom 24. Mai 1955). - BGH, 27.09.1955 - 5 StR 276/55
Rechtsmittel
Das ist aber erforderlich, weil es sich immerhin um den zweiten Fall mit demselben Jungen handelte, wenn es auch grundsätzlich möglich ist, daß eine Person mehrfach verführt wird (vgl BGH Urteil v. 19.1.54 - 1 StR 648/53).
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