Rechtsprechung
| BGH, 03.02.1955 - 1 StR 648/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1955, 1566
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.03.2024 - 2 StR 30/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Darstellung in den Urteilsgründen: …
§ 357 StPO greift nur ein, wenn ein Nichtrevident in demselben Urteil wegen derselben Tat (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1955 - 1 StR 648/54, juris Rn. 17) wie der Revident verurteilt wurde und das Urteil insoweit auf demselben Rechtsfehler beruht, der zur Urteilsaufhebung zugunsten des Revidenten zwingt. - BGH, 09.06.1959 - 1 StR 4/58
Strafdrohung - Gesetzesbestimmtheit - Angedrohte Strafe - Strafrahmen - Geringste …
In Steuerstrafverfahren wird er sie nicht selten, z.B. wenn der Angeklagte die steuerpflichtigen Vorgänge nicht aufgezeichnet oder solche Aufzeichnungen nur unvollständig geführt oder beiseitegeschafft hat, gar nicht anders gewinnen können (BGH NJW 1953, 872 Nr. 14; BGH 1 StR 648/54 vom 3. Februar 1955 und 3 StR 462/55 vom 1. März 1956).
- BGH, 23.07.1991 - 5 StR 285/91
Schwere räuberische Erpressung durch Mitführung einer geladenen Gaspistole - …
Eine darüber hinausgehende Erstreckung der Entscheidung auf die gegen den Nichtrevidenten Giersdorf im Fall II. 1. der Urteilsgründe verhängte Strafe ist ausgeschlossen, weil der Beschwerdeführer L. an dieser Tat nicht beteiligt war (vgl. BGHSt 12, 335, 341; BGH NJW 1955, 1566;… Hanack in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 357 StPO Rdn. 17;… Pikart in KK 2. Aufl. § 357 StPO Rdn. 8, 9). - BGH, 13.01.1977 - 5 StR 716/76
Revisionsrechtliche Abänderung des Schuldspruches bei Verwirklichung eines …
Wer als solcher an der Vortat beteiligt ist, begeht in der Regel nicht außerdem Steuerhehlerei (RGSt 71, 49, 51; BGH Urteil vom 3. Februar 1955 - 1 StR 648/54 -). - BGH, 27.03.1956 - 1 StR 447/55
Rechtsmittel
Nach § 15 UStG finden nämlich auf die Umsatzausgleichssteuer in verschiedener Hinsicht, so auch für das Strafrecht, weiterhin die Vorschriften des Zollgesetzes entsprechende Anwendung, so daß bei ihrer Verkürzung gewerbsmässiges Handeln gesetzlicher Strafschärfungsgrund ist, während das bei der Kaffee- und Teesteuer seit dem Inkrafttreten des Kaffeesteuergesetzes (§ 11 Abs. 2) und des Teesteuergesetzes (§ 10 Abs. 2) je vom 30. Juli 1953 (BGBl. I 708, 710) nicht mehr der Fall ist (BGH 1 StR 648/54 vom 3. Februar 1955; vgl auch BGH LM Nr. 1 zu AHKG A 37). - BGH, 09.02.1956 - StR 431/55
Rechtsmittel
Es hat jedoch auch sämtliche Taten H. als eine einzige fortgesetzte Handlung aufgefaßt Nach dieser rechtlichen Würdigung, von der das Revisionsgericht auszugehen hat, stellen sich daher alle strafbaren Handlungen der Angeklagten H. und B. als eine und dieselbe Tat dar, nämlich - in der Rechtsform der fortgesetzten Handlung - als dasselbe tatsächliche Ereignis, an welchem diese beiden Angeklagten strafbar beteiligt sind (BGH 1 StR 648/54 vom 25.1.1955, RGSt 6, 256, 258; 71, 214; 71, 251). - BGH, 26.07.1956 - 4 StR 248/56
Rechtsmittel
Eine Erstreckung der Richtigstellung auf den früheren Mitangeklagten F. nach § 357 StPO kommt nicht in Betracht (vgl BGH NJW 1955, 1566 Nr. 19).
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