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| BGH, 30.10.1979 - 1 StR 653/79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Handel mit Betäubungsmitteln durch eine fortgesetzte Handlung - Voraussetzungen für die Annahme einer fortgesetzten Tat - Vorliegen von Anhaltspunkten für ein besonders verwerfliches, übermäßiges Gewinnstreben
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.07.1979 - 3 StR 206/79
Verstoß gegen das Verbot der Doppelverwertung
Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 653/79
Die Tatsache allein, daß der Angeklagte nicht drogenabhängig ist und sich trotz der Möglichkeit, sein Leben durch ehrliche Arbeit zu gestalten, dem Handel mit Betäubungsmitteln zugewandt hat, gibt dafür nichts her (BGH, Beschluß vom 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79). - BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 653/79
Da sich das Landgericht auch mit dieser naheliegenden Möglichkeit nicht auseinandersetzt, wird die Annahme einer fortgesetzten Tat, die feststehen müßte (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1955 - 2 StR 277/55 - bei Dallinger MDR 1956, 9), von den Feststellungen nicht getragen. - RG, 05.05.1941 - 2 D 97/41
Zur Frage des Gesamtvorsatzes beim fortgesetzten Vergehen der Erregung …
Auszug aus BGH, 30.10.1979 - 1 StR 653/79
Nur unter ganz besonderen Umständen, die eingehender Darlegung bedürfen, kann bei einer derart langen Unterbrechung eine fortgesetzte Handlung angenommen werden (vgl. RGSt 75, 207, 209).
- BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79
Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende …
Dasselbe gilt für ein besonders verwerfliches, den Rahmen des Tatbestandsmäßigen deutlich übersteigendes Gewinnstreben, das als "Profitgier" bezeichnet werden kann; für deren Annahme reicht es allerdings nicht aus, daß sich der Täter nicht in finanziellen Schwierigkeiten befindet und auch nicht selbst drogenabhängig ist (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 14. Juni 1978 - 3 StR 190/78, 25. April 1979 - 3 StR 85/79, 23. Juli 1979 - 3 StR 206/79 - und 29. August 1979 - 3 StR 252/79; Urteil vom 28. November 1979 - 3 StR 405/79 - und Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 653/79). - BGH, 17.12.1980 - 2 StR 540/80
Besondere Gefährlichkeit des Handels mit Heroin als Strafschärfungsgrund - …
Das bloße Fehlen eines solchen Umstands ist aber nicht umgekehrt schon ein Strafschärfungsgrund (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1978 - 2 StR 191/78; Beschlüsse vom 25. April 1979 - 3 StR 85/79 - und vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 653/79 -). - BGH, 05.02.1980 - 1 StR 763/79
Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung der Einfuhr von Betäubungsmitteln - …
Bei dieser langen Unterbrechung bedarf es besonderer Erörterung, ob die Taten im Jahre 1978 noch auf dem ursprünglichen Tatentschluß beruhten; dagegen könnte neben dem langen zeitlichen Abstand (vgl. BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 StR 653/79; RGSt 75, 207, 209) auch der Umstand sprechen, daß die Freundin des Angeklagten am 10. Oktober 1977 infolge einer Heroininjektion den Tod gefunden hat.
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