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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1972 - 1 StR 658/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,7483
BGH, 13.06.1972 - 1 StR 658/71 (https://dejure.org/1972,7483)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1972 - 1 StR 658/71 (https://dejure.org/1972,7483)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71 (https://dejure.org/1972,7483)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Würdigung und Feststellung des äußeren Tatbestandes bei Freispruch aus subjektiven Gründen - Betrug durch Verkauf von Bildern unter unrichtiger Angabe der Herkunft der Bilder - Unzulässigkeit der Bezugnahme auf die Anklageschrift im Urteil - ...

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 13.06.1972 - 1 StR 658/71
    Im übrigen ist ein Tatrichter verpflichtet, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, in den Entscheidungsgründen erschöpfend zu würdigen (BGH NJW 1959, 780 Nr. 16; BGH, Urteile vom 2. Juni 1970 - 1 StR 109/70 - und 29. September 1970 - 1 StR 290/70 -).
  • RG, 07.11.1913 - V 484/13

    1. Unlauterer Wettbewerb. Welche Anforderungen sind an die Verneinung des inneren …

    Auszug aus BGH, 13.06.1972 - 1 StR 658/71
    Wird ein Angeklagter aus subjektiven Gründen freigesprochen, ist es zwar nicht unter allen Umständen erforderlich, den äußeren Tatbestand zu würdigen und festzustellen, sofern nur der Rechtsstandpunkt, von dem der Tatrichter ausgeht, klar erkennbar ist (RGSt 43, 397, 399; 47, 417, 419; RG JW 1917, 555 Nr. 12).
  • BGH, 02.06.1970 - 1 StR 109/70

    Rückfalldiebstahl, fortgesetzte Urkundenfälschung und fortgesetzter Betrug - …

    Auszug aus BGH, 13.06.1972 - 1 StR 658/71
    Im übrigen ist ein Tatrichter verpflichtet, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, in den Entscheidungsgründen erschöpfend zu würdigen (BGH NJW 1959, 780 Nr. 16; BGH, Urteile vom 2. Juni 1970 - 1 StR 109/70 - und 29. September 1970 - 1 StR 290/70 -).
  • BGH, 29.09.1970 - 1 StR 290/70

    Grenzen der erforderlichen Verteidigung in Notwehr - Verteidigungshandlung …

    Auszug aus BGH, 13.06.1972 - 1 StR 658/71
    Im übrigen ist ein Tatrichter verpflichtet, den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, in den Entscheidungsgründen erschöpfend zu würdigen (BGH NJW 1959, 780 Nr. 16; BGH, Urteile vom 2. Juni 1970 - 1 StR 109/70 - und 29. September 1970 - 1 StR 290/70 -).
  • RG, 25.09.1910 - V 1113/09

    1. Nach welchen Gesichtspunkten ist, wenn ein Eingriff in ein patentiertes …

    Auszug aus BGH, 13.06.1972 - 1 StR 658/71
    Wird ein Angeklagter aus subjektiven Gründen freigesprochen, ist es zwar nicht unter allen Umständen erforderlich, den äußeren Tatbestand zu würdigen und festzustellen, sofern nur der Rechtsstandpunkt, von dem der Tatrichter ausgeht, klar erkennbar ist (RGSt 43, 397, 399; 47, 417, 419; RG JW 1917, 555 Nr. 12).
  • RG, 13.05.1881 - 1008/81

    Kann den Erfordernissen des §. 266 Abs. 1 St.P.O. hinsichtlich der Begründung des …

    Auszug aus BGH, 13.06.1972 - 1 StR 658/71
    Das ist rechtlich unzulässig (RGSt 4, 137).
  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90

    Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen - …

    Es entspricht daher der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Richter sich in der Regel eine zuverlässige Überzeugung über den Vorsatz eines Angeklagten nur bilden kann, wenn er sich darüber klar geworden ist, was dieser getan und mit seinem Tun gewollt und bezweckt hat (BGH bei Dallinger MDR 1956, 269, 272; BGH, Urteile vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71 - und vom 26. Februar 1981 - 4 StR 713/80).
  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 239/81

    Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Annahme eines Tötungsvorsatzes bei …

    Denn nur unter der Voraussetzung, daß das Tatgericht den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten der Angeklagten nahelegt, in den Entscheidungsgründen erschöpfend würdigt, gilt der Grundsatz, daß die von ihm gezogenen Schlüsse möglich, aber nicht zwingend sein müssen (BGH NJW 1951, 325; BGH, Urteile vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71 - und vom 26. Februar 1981 - 4 StR 713/80).
  • BGH, 17.02.1976 - 1 StR 756/75

    Reichweite der Aussagepflicht eines Zeugen - Pflicht des Richters zur …

    Die Erwägungen zur inneren Tatseite können deshalb die Entscheidung nicht tragen (vgl. RGSt 47, 417, 419; BGH, Urteil vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71).
  • BGH, 26.02.1981 - 4 StR 713/80

    Urteilsaufhebung wegen unzureichender Festellungen bezüglich des Tätervorsatzes

    Denn nur unter der Voraussetzung, daß das Tatgericht den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten nahelegt, in den Entscheidungsgründen erschöpfend würdigt, gilt der Grundsatz, daß die von ihm gezogenen Schlüsse möglich, aber nicht zwingend sein müssen (BGH NJW 1951, 325; BGH, Urteil vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71).
  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 6 Ss 502/09
    Denn nur unter der Voraussetzung, dass das Tatgericht den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zugunsten oder zuungunsten der Angeklagten nahelegt, in den Entscheidungsgründen erschöpfend würdigt, gilt der Grundsatz, dass die von ihm gezogenen Schlüsse möglich, aber nicht zwingend sein müssen ( BGH NJW 1951, 325; BGH, Urteil vom 13, Juni 1972 - 1 StR 658/71, StV 1981, 22).
  • BGH, 11.12.1973 - 1 StR 520/73

    Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht im revisionsrechtlichen Verfahren

    Nur unter dieser Voraussetzung gilt der Grundsatz, daß die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse möglich, aber nicht zwingend sein müssen (BGH, Urteil vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71).
  • BGH, 05.12.1972 - 1 StR 535/72

    Voraussetzungen der richterlichen Überzeugung von der Täterschaft - Vorliegen …

    In jedem Falle hat der Tatrichter den festgestellten Sachverhalt, soweit er bestimmte Schlüsse zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten nahe legt, in den Urteilsgründen erschöpfen zu würdigen (BGH, Urteile vom 2. Juni 1970 - 1 StR 109/70; vom 13. Juni 1972 - 1 StR 658/71).
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