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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1987 - 1 StR 658/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5319
BGH, 08.01.1987 - 1 StR 658/86 (https://dejure.org/1987,5319)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1987 - 1 StR 658/86 (https://dejure.org/1987,5319)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1987 - 1 StR 658/86 (https://dejure.org/1987,5319)
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Alleinsorgeberechtigte Mutter und Ehefrau des Angeklagten

§ 52 Abs. 2 Satz 2 StPO analogiefähig?, Einsetzung eines Pflegers durch das Vormundschaftsgericht auf Veranlassung des Strafgerichts, § 1630 Abs. 1 BGB, Bindung des Strafgerichts an eine auch rechtswidrige Entscheidung des Vormundschaftsgerichts

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung der elterlichen Gewalt durch Bestellung des Stadtjugendamtes zum Ergänzungspfleger für die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts - Bindung des Schwurgerichts an eine durch das Vormundschaftsgericht fehlerhaft angeordnete Pflegschaft - Freistellung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 18 (bei Pfeiffer)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1960 - VII ZR 136/59

    Rechtswirkungen der Handlungen eines vom Vormundschaftsgericht rechtswidrig …

    Auszug aus BGH, 08.01.1987 - 1 StR 658/86
    Selbst wenn das Vormundschaftsgericht die Voraussetzungen für die Anordnung dieser Pflegschaft zu Unrecht angenommen haben sollte, war diese wirksam; die Schwurgerichtskammer war daran gebunden (vgl. BGHZ 33, 201 [BGH 06.09.1960 - VII ZR 136/59]; 41, 303, 309;… Goerke aaO).
  • BGH, 15.04.1964 - IV ZR 165/63

    Prozeßpflegschaft für geistesschwache Ehefrau

    Auszug aus BGH, 08.01.1987 - 1 StR 658/86
    Selbst wenn das Vormundschaftsgericht die Voraussetzungen für die Anordnung dieser Pflegschaft zu Unrecht angenommen haben sollte, war diese wirksam; die Schwurgerichtskammer war daran gebunden (vgl. BGHZ 33, 201 [BGH 06.09.1960 - VII ZR 136/59]; 41, 303, 309;… Goerke aaO).
  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen - …

    Auszug aus BGH, 08.01.1987 - 1 StR 658/86
    Grundsätzlich ist von einem geistig gesunden Menschen wie dem Angeklagten (UA S. 13, 26) zu erwarten, daß er seine Leidenschaften und Erregungszustände im Rahmen des Möglichen beherrscht; daher kann er vom Vorwurf schuldhaften Handelns dann nicht freigestellt werden, wenn er den zur Tatzeit schuldausschließenden oder schuldmindernden Affekt schuldhaft nicht durch entsprechendes vorhergehendes Verhalten vermieden hat (BGH bei Holtz MDR 1977, 458, 459; BGH StV 1984, 240, 241;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 20 Rdn. 15;… Dreher/Tröndle, StGB 43. Aufl. § 20 Rdn. 10).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Der Schuldvorwurf geht vielmehr dahin, daß der Täter den zu der tiefgreifenden Bewußtseinsstörung führenden Affekt während der Entstehung durch ihm mögliche Vorkehrungen nicht vermieden hat (BGH…, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76 - bei Holtz MDR 1977, 458, 459;… Urt. vom 18. Juli 1978 - 5 StR 734/77 - sowie Urt. vom 8. Januar 1987 - 1 StR 658/86 - bei Holtz MDR 1987, 444 m.w.N.).
  • BGH, 16.04.1991 - 5 StR 158/91

    Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen: Belehrung eines Kindes

    Die vom Bundesgerichtshof bislang nicht entschiedene, umstrittene Frage, ob der Ehegatte des Beschuldigten als alleiniger gesetzlicher Vertreter die Zustimmung nach § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO erteilen kann oder ob er hiervon in entsprechender Anwendung von § 52 Abs. 2 Satz 2 StPO ausgeschlossen ist und insoweit die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich wird (…so: Pelchen in KK StPO 2. Aufl. § 52 Rdn. 29;… Paulus in KMR StPO § 52 Rdn. 25, Rieß NJW 1975 S. 83 Fußn. 42;… Schimansky in Festschrift für Pfeiffer S. 297 (303) gegen: Dahs in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 52 Rdn. 32;… Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 52 Rdn. 20; offengelassen in BGH Urteil vom 8. Januar 1987 - 1 StR 658/86) bedarf hier keiner Entscheidung, zumal für die neue Hauptverhandlung infolge des dann eingetretenen Zeitablaufs nicht mehr ohne weiteres von fehlender Verstandesreife bei der Zeugin Sarah Ortmann auszugehen ist.
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