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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9255
BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91 (https://dejure.org/1992,9255)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1992 - 1 StR 659/91 (https://dejure.org/1992,9255)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - 1 StR 659/91 (https://dejure.org/1992,9255)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als …

    Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91
    Eine Begründung hierfür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann erforderlich, wenn andernfalls die Freiheitsstrafe möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt worden wäre (vgl. BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; Senatsbeschluß vom 14. November 1991 - 1 StR 662/91 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85

    Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung …

    Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91
    Eine Begründung hierfür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann erforderlich, wenn andernfalls die Freiheitsstrafe möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt worden wäre (vgl. BGH StV 1986, 58;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; Senatsbeschluß vom 14. November 1991 - 1 StR 662/91 m.w.Nachw.).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …

    Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91
    Eine Begründung hierfür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann erforderlich, wenn andernfalls die Freiheitsstrafe möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt worden wäre (vgl. BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; Senatsbeschluß vom 14. November 1991 - 1 StR 662/91 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen …

    Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91
    Eine Begründung hierfür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann erforderlich, wenn andernfalls die Freiheitsstrafe möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt worden wäre (vgl. BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; Senatsbeschluß vom 14. November 1991 - 1 StR 662/91 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91

    Möglichkeit eine Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe gesondert bestehen zu …

    Auszug aus BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91
    Eine Begründung hierfür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann erforderlich, wenn andernfalls die Freiheitsstrafe möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt worden wäre (vgl. BGH StV 1986, 58;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; Senatsbeschluß vom 14. November 1991 - 1 StR 662/91 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten - …

    Gleichwohl hat die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer die Frage, ob mit bereits rechtskräftig anderweitig verhängten Strafen eine Gesamtstrafe - gegebenenfalls unter Auflösung der früher gebildeten Gesamtstrafe - zu bilden ist, eigenständig zu prüfen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 5).
  • BGH, 21.11.2023 - 5 StR 247/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Bindung an frühere …

    Danach hinderte der Umstand, dass das Amtsgericht Burg in seinem Urteil vom 10. Mai 2022 von einer Einbeziehung der Geldstrafen aus den Urteilen des Amtsgerichts Tiergarten abgesehen hatte, das Landgericht nicht, die Geldstrafen in die von ihm neu zu bildende Gesamtstrafe einzubeziehen; vielmehr ist es mit der Einbeziehung seiner Pflicht aus § 55 Abs. 1 StGB nachgekommen, eine eigenständige Entscheidung gemäß § 53 Abs. 2 StGB zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 202/14, StraFo 2015, 30; vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07, NStZ-RR 2007, 232; vom 4. Februar 1992 - 1 StR 659/91, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 5; Sander, NStZ 2016, 656, 657).
  • BGH, 10.03.1993 - 2 StR 4/93

    Erfordernis eines Waffenscheins beim Verbringen der Waffe von einem zum anderen …

    Liegen die Voraussetzungen für die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB vor, so wird nicht das frühere Urteil einbezogen, sondern nur die dort verhängten Einzelstrafen, die für das neu erkennende Tatgericht bindend sind (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 5; BGH NStZ 1987, 183).
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