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| BGH, 14.12.1954 - 1 StR 660/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50
Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere …
Auszug aus BGH, 14.12.1954 - 1 StR 660/54
Abgesehen davon, dass die Strafzumessungsgründe hinsichtlich des Angeklagten R. ausserordentlich knapp gefasst sind und möglicherweise nicht alle wesentlichen Umstände enthalten, genügen sie auch nicht den in den Entscheidungen BGHSt 1, 103 und 105 aufgestellten Grundsätzen zur straferhöhenden Verwertung hartnäckigen Leugnens.Im einzelnen wird auf die Begründung der Entscheidungen BGHSt 1, 103 und 105 verwiesen.
- BGH, 02.02.1956 - 3 StR 452/55
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt in veröffentlichten Entscheidungen ausgesprochen, daß Uneinsichtigkeit des Angeklagten straferhöhend nur in Betracht kommt, wenn sie nicht auf eine unzulässige Verfahrensstrafe für das Leugnen der Tat hinausläuft, sondern ein sicheres Anzeichen für Rechtsfeindschaft und künftige Gefährlichkeit des Angeklagten bildet (BGH MDR 1955, 689 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 86/55], BGHSt 1, 103; 1, 105, 3StR 272/55vom 7. September 1955, 3 StR 296/55 vom 5. Januar 1956, 1 StR 660/54 vom 14. Dezember 1954). - BGH, 09.02.1956 - 3 StR 351/55
Rechtsmittel
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt in veröffentlichten Entscheidungen ausgesprochen, daß "die Uneinsichtigkeit des leugnenden Angeklagten", wie sich das Landgericht ausdrückt, für sich allein straferhöhend nicht in Betracht kommt, vielmehr nur dann, wenn sie nicht auf eine unzulässige Prozeßstrafe hinausläuft, sondern ein sicheres Anzeichen für Rechtsfeindschaft und künftige Gefährlichkeit des Angeklagten bildet (BGH MDR 1955, 689 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 86/55], BGHSt 1, 103; 1, 105, [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]BGH 3 StR 272/55 vom 7.9.1955 und 1 StR 660/54 vom 14.12.54).
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