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| BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Möglichkeit eine Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe gesondert bestehen zu lassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1992, 225
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86
Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.). - BGH, 18.10.1985 - 4 StR 559/85
Beschwer des Angeklagten bei Verurteilung zur Beihilfe anstatt zur Vergewaltigung …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.). - BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.). - BGH, 09.04.1991 - 4 StR 103/91
Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen Betrugs in drei Fällen …
Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 662/91
Die Nichtanwendung von § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB bedarf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere dann einer ausdrücklichen Begründung, wenn bei Bestehenlassen der Geldstrafe die zeitige Freiheitsstrafe hätte zur Bewährung ausgesetzt werden können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 17; BGH StV 1986, 58; BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4 m.w.Nachw.).
- BGH, 04.02.1992 - 1 StR 659/91
Anforderungen an den Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe
Eine Begründung hierfür ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls dann erforderlich, wenn andernfalls die Freiheitsstrafe möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt worden wäre (vgl. BGH StV 1986, 58;… BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1, 2 und 4; Senatsbeschluß vom 14. November 1991 - 1 StR 662/91 m.w.Nachw.).
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