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| BGH, 03.03.1959 - 1 StR 667/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.06.1958 - 2 StR 157/58
Auszug aus BGH, 03.03.1959 - 1 StR 667/58
Eine Belastung der Staatskasse mit den notwendigen Auslegen der Verteidigung kam nicht in Betracht, weil der Angeklagte durch sein unbeherrschtes und parteiisches Auftreten als Zeuge es grobfahrlässig verschuldet hat, daß es zu dem Strafverfahren gegen ihn gekommen ist (BGH NJW 58, 1452 Nr. 20).
- BGH, 06.09.1989 - 2 StR 428/89
Meineid in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung und Betrug - Verletzung der …
Soll indessen - wie hier - ein bestimmtes äußeres Geschehen aufgeklärt werden, dann sind Gedanken, Meinungen oder gar Vermutungen des Aussagenden regelmäßig nicht Gegenstand der Vernehmung (…vgl. Egon Schneider, GA 1956, 337 ff; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 1 StR 667/58;… BGH GA 1957, 272; BGHSt 1, 22, 26).
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