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| BGH, 23.02.1954 - 1 StR 674/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.02.1954 - 1 StR 674/53
Dem Revisionsgericht ist daher ein Eingehen hierauf versagt, es sei denn, daß der Tatrichter feststehende Erfahrungssätze oder Erkenntnisse außer acht gelassen hat, die wissenschaftlich allgemein als gesichert zu gelten haben (Urt des BGH 1 StR 809/52 vom 16. Juni 1953 = NJW 1954, 83). - BGH, 02.03.1951 - 3 StR 6/51
Auszug aus BGH, 23.02.1954 - 1 StR 674/53
Dessen Aufgabe ist es, die persönliche Eignung des Sachverständigen zu prüfen sowie zu ermitteln, ob bessere Erkenntnisquellen vorhanden sind (vgl auch Urt des BGH 3 StR 6/51 vom 2. März 1951 = NJW 1951, 412). - BGH, 13.10.1953 - 1 StR 102/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.02.1954 - 1 StR 674/53
Die Sitzungsniederschrift entbehrt, soweit sie einen anderen Wortlaut des Antrages wiedergibt, der Beweiskraft des § 274 StPO, da sie in diesem Umfange erkennbar unvollständig ist (Urt des BGH 1 StR 102/53 vom 13. Oktober 1953). - BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.02.1954 - 1 StR 674/53
Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer den Angeklagten in den Fällen 2 und 5 der schweren Brandstiftung gemäß § 306 Nr. 2 StGB für schuldig befunden hat, weil die Scheunen der Frau Wieland und des Schad mit den Wohngebäuden zusammengebaut waren (Urt des BGH 1 StR 504/53 vom 27. Oktober 1953).
- BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62 Nach ständiger Rechtsprechung darf das Revisionsgericht insoweit andere Erkenntnisquellen heranziehen und seiner Beurteilung den Sachverhalt zu Grunde legen, den es auf diese Weise zu seiner Überzeugung ermittelt (RGSt 63, 408; BGH Urt. vom 8. Mai 1951 - 1 StR 170/51 -, vom 16. September 1952 - 3 StR 40/52 - bei Dallinger MDR 1952, 659, 13. Oktober 1953 - 1 StR 102/53 -, 23. Februar 1954 - 1 StR 674/53 -, 8. Juli 1955 - 1 StR 195/55 - und LM StPO § 274 Nr. 10).
- BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55
Rechtsmittel
Ob einem von den Prozessbeteiligten benannten Sachverständigen bessere Forschungsmittel zur Verfügung stehen als dem bereits vom Gericht vernommenen, hat der Tatrichter nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden; das Revisionsgericht kann diese Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (BGH 1 StR 674/53 vom 23. Februar 1954 S. 5).
- BGH, 15.07.1988 - 3 StR 207/88
Schwere räuberischer Erpressung und Beihilfe zu schwerer räuberischer Erpressung …
Es ist nicht erkennbar, daß die Strafkammer Zweifel an der Sachkunde des Gutachters hatte oder hätte haben müssen und es deshalb geboten gewesen wäre, einen anderen Sachverständigen zuzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1954 - 1 StR 674/53). - BGH, 15.10.1974 - 1 StR 296/74
Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen …
Die Aufklärungsrüge hätte nur dann Erfolg, wenn der Tatrichter bei seiner Entscheidung feststehende Erfahrungssätze oder Erkenntnisse außer acht gelassen hätte, die wissenschaftlich allgemein als gesichert gelten (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 674/53 und vom 12. Mai 1955 - 4 StR 146/55; BGHSt 5, 34, 36). - BGH, 22.10.1957 - 1 StR 415/57
Rechtsmittel
Diese tatrichterliche Entscheidung unterliegt der Nachprüfung des Revisionsgerichts nur auf Rechtsfehler (BGHSt 10, 116, 117 [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56]; BGH 1 StR 674/53 v. 23. Februar 1954; 4 StR 146/55 v. 12. Mai 1955; 5 StR 136/56 v. 12. Juni 1956).
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