Rechtsprechung
| BGH, 07.12.1976 - 1 StR 678/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fernhalten des Angeklagten von der Hauptverhandlung während der Vernehmung der Zeugin - Möglichkeit der Anordnung des Gerichts zur zeitweiligen Entfernung des Angeklagten "während der Vernehmung"
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 07.12.1976 - 1 StR 678/76
Die Verhandlung über die Vereidigung gehört nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 8, 301, 310; 26, 218, 219; BGH NJW 1976, 1108 Nr. 18).Das Interesse des Angeklagten an einer richtigen Entscheidung über die Frage der Vereidigung erfordert ihn an der Verhandlung darüber zu beteiligen, nachdem er zuvor über den wesentlichen Inhalt der in seiner Abwesenheit gemachten Aussage unterrichtet worden ist und nachdem er Gelegenheit hatte, dem Zeugen Fragen zu stellen oder stellen zu lassen (BGHSt 26, 218, 220; BGH NJW 1976, 1108 Nr. 18).
- BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
Verurteilung wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Abgabe einer …
Auszug aus BGH, 07.12.1976 - 1 StR 678/76
Die Verhandlung über die Vereidigung gehört nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 8, 301, 310; 26, 218, 219; BGH NJW 1976, 1108 Nr. 18).Das Interesse des Angeklagten an einer richtigen Entscheidung über die Frage der Vereidigung erfordert ihn an der Verhandlung darüber zu beteiligen, nachdem er zuvor über den wesentlichen Inhalt der in seiner Abwesenheit gemachten Aussage unterrichtet worden ist und nachdem er Gelegenheit hatte, dem Zeugen Fragen zu stellen oder stellen zu lassen (BGHSt 26, 218, 220; BGH NJW 1976, 1108 Nr. 18).
- BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung …
Auszug aus BGH, 07.12.1976 - 1 StR 678/76
Die Verhandlung über die Vereidigung gehört nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 8, 301, 310; 26, 218, 219; BGH NJW 1976, 1108 Nr. 18).
- BGH, 20.10.1982 - 2 StR 263/82
Zulässigkeit des Ausschlusses des Angeklagten während der Erörterung über eine …
Das Interesse des Angeklagten an einer richtigen Entscheidung über die Frage der Vereidigung erfordert, ihn an der Verhandlung darüber zu beteiligen, nachdem er zuvor über den wesentlichen Inhalt der in seiner Abwesenheit gemachten Aussage unterrichtet worden war, Gelegenheit hatte, der Zeugin Fragen stellen zu lassen und sich die Verletzungen ebenfalls anzusehen (vgl. BGH, NStZ 1982, 256 - BGH, Urteil vom 24. Januar 1978 - 1 StR 731/77; BGH bei Holtz MDR 1978, 460; BGH, Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76; Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76 und Beschluß vom 25. Februar 1976 - 3 StR 511/75 = NJW 1976, 1108). - BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von …
Zwar gehört die Verhandlung über die Vereidigung nicht mehr zur Vernehmung, sondern ist ein selbständiger Verfahrensabschnitt (BGHSt 26, 218 f; BGH NJW 1976, 1108 f; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76 - sowie Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76 -). - BGH, 16.05.1980 - 3 StR 161/80
Verfahrensrüge bei Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten - …
Das Interesse des Angeklagten an einer richtigen Entscheidung über die Frage der Vereidigung erfordert, ihn an der Verhandlung darüber zu beteiligen, nachdem er zuvor über den wesentlichen Inhalt der in seiner Abwesenheit gemachten Aussage unterrichtet worden ist und nachdem er Gelegenheit hatte, der Zeugin Fragen zu stellen oder stellen zu lassen (…BGHSt a.a.O.; BGH NJW 1976, 1108; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76 - und Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76 -). - BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77
Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal wegen Besorgnis der …
Der innere Grund für diese Rechtsprechung ist darin zu sehen, daß das Interesse des Angeklagten es erfordert, ihn an der Verhandlung über die Frage der Vereidigung zu beteiligen, nachdem er zuvor über den wesentlichen Inhalt der in seiner Abwesenheit gemachten Aussage unterrichtet worden ist und nachdem er Gelegenheit hatte, dem Zeugen Fragen zu stellen oder stellen zu lassen (BGHSt 26, 218, 220; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 678/76).
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