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| BGH, 19.12.1989 - 1 StR 678/89 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1981 - 2 StR 188/81
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 1 StR 678/89
Der Ausspruch über die Gesamtstrafe kann nicht bestehen bleiben, weil das angefochtene Urteil in der Urteilsformel eine um sechs Monate höhere Gesamtfreiheitsstrafe nennt als in den Urteilsgründen (UA S. 13) und nicht erkennen läßt, worauf dieser Widerspruch beruht (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1957 - 1 StR 370/56 - und vom 19. März 1957 - 5 StR 71/57 - sowie Beschl. vom 24. Juni 1981 - 2 StR 188/81). - BGH, 11.01.1957 - 1 StR 370/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 1 StR 678/89
Der Ausspruch über die Gesamtstrafe kann nicht bestehen bleiben, weil das angefochtene Urteil in der Urteilsformel eine um sechs Monate höhere Gesamtfreiheitsstrafe nennt als in den Urteilsgründen (UA S. 13) und nicht erkennen läßt, worauf dieser Widerspruch beruht (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1957 - 1 StR 370/56 - und vom 19. März 1957 - 5 StR 71/57 - sowie Beschl. vom 24. Juni 1981 - 2 StR 188/81). - BGH, 19.03.1957 - 5 StR 71/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1989 - 1 StR 678/89
Der Ausspruch über die Gesamtstrafe kann nicht bestehen bleiben, weil das angefochtene Urteil in der Urteilsformel eine um sechs Monate höhere Gesamtfreiheitsstrafe nennt als in den Urteilsgründen (UA S. 13) und nicht erkennen läßt, worauf dieser Widerspruch beruht (vgl. BGH, Urteile vom 11. Januar 1957 - 1 StR 370/56 - und vom 19. März 1957 - 5 StR 71/57 - sowie Beschl. vom 24. Juni 1981 - 2 StR 188/81).
- BGH, 08.03.1991 - 2 StR 619/90
Angabe einer unterschiedlichen Sperrfrist in Urteilsformel und Urteilsbegründung
Der Maßregelausspruch kann dagegen nicht bestehen bleiben, weil das angefochtene Urteil in der Urteilsformel eine um sechs Monate längere Sperrfrist nennt als in den Urteilsgründen und nicht erkennen läßt, worauf dieser Widerspruch beruht (…vgl. zu widersprüchlichen Angaben zur Strafhöhe im Urteilstenor und den Gründen BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 14; ferner BGH, Beschl. v. 24. Juni 1981 - 2 StR 188/81 - und vom 19. Dezember 1989 - 1 StR 678/89 -, jeweils m.w.N.).
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