Rechtsprechung
| BGH, 04.03.1975 - 1 StR 686/74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Behandlung eines Antrags auf Vernehmung einer Zeugin als Hilfsbeweisantrag bei nicht offensichtlicher Aussichtslosigkeit - Verurteilung wegen unbefugten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Verhängung einer Geldstrafe
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73
Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 04.03.1975 - 1 StR 686/74
Auf die Rüge, der Zeuge H. sei nicht nach § 57 StPO belehrt worden, kann die Revision nicht gestutzt werden, weil nichts darüber gesagt ist, daß und weshalb die Unterlassung der Belehrung sich auf die prozessuale Lage des Angeklagten oder das Verfahrensergebnis nachteilig ausgewirkt hat (vgl. BGHSt 25, 325, 332). - BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 04.03.1975 - 1 StR 686/74
Im Urteilsspruch ist neben § 11 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a) BetmG auch Buchst. b) dieser Vorschrift angeführt, obwohl die Strafkammer in den Gründen zutreffend (vgl. BGHSt 25, 290, 291) sagt, daß den Angeklagten unbefugtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last zu legen ist (vgl. UA S. 21). - BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74
Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund …
Auszug aus BGH, 04.03.1975 - 1 StR 686/74
Sie ist infolgedessen ihrer sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Darlegungslast nicht nachgekommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - 1 StR 42/74 -). - BGH, 27.08.1974 - 1 StR 300/74
Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen - …
Auszug aus BGH, 04.03.1975 - 1 StR 686/74
Der Zeuge Ba. wollte den Handel mit Betäubungsmitteln nicht fördern, sondern vereiteln (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1974 - 1 StR 300/74 -). - BGH, 18.07.1967 - 1 StR 222/67
Gebot der unmittelbaren Beweiserhebung im Zusammenhang mit der Anhörung von …
Auszug aus BGH, 04.03.1975 - 1 StR 686/74
Die Landeskriminalämter sind Behörden im Sinne des § 256 Abs. 1 StPO (BGH NJW 1968, 206).
- BGH, 04.07.1977 - 2 StR 724/76
Anforderungen an das Vorliegen eines Beweisantrages - Beurteilung der …
Vielmehr liegt auch in diesem Fall ein Beweisantrag vor, wenn der Antragsteller Tatsachen vorbringt, die zur Ermittlung von Name und Aufenthalt dienen können (BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - 5 StR 149/56 - Urteil vom 21. Dezember 1959 - 2 StR 503/59 - [Leitsatz in NJW 1960, 542]; Urteil vom 4. März 1975 - 1 StR 686/74 -).
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