Rechtsprechung
| BGH, 03.02.2009 - 1 StR 687/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 267 StPO
Abfassung der Urteilsgründe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision des Angeklagten als unbegründet
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der Revision des Angeklagten als unbegründet - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 183
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.12.2006 - 2 StR 470/06
Urteilsgründe (Weitschweifigkeit; Revisionsfestigkeit); Misshandlung von …
Auszug aus BGH, 03.02.2009 - 1 StR 687/08
Das Abfassen unangemessen breiter Urteilsgründe ist weder durch § 267 StPO noch sachlich-rechtlich geboten, da es, unabhängig von der vermeidbaren Bindung personeller Ressourcen beim Tatgericht, dazu geeignet sein kann, den Blick auf das Wesentliche zu verstellen und den Bestand des Urteils damit zu gefährden (vgl. BGH, NStZ 2007, 720; NStZ-RR 1998, 277 m.w.N.). - BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98
Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer …
Auszug aus BGH, 03.02.2009 - 1 StR 687/08
Das Abfassen unangemessen breiter Urteilsgründe ist weder durch § 267 StPO noch sachlich-rechtlich geboten, da es, unabhängig von der vermeidbaren Bindung personeller Ressourcen beim Tatgericht, dazu geeignet sein kann, den Blick auf das Wesentliche zu verstellen und den Bestand des Urteils damit zu gefährden (vgl. BGH, NStZ 2007, 720; NStZ-RR 1998, 277 m.w.N.).
- BGH, 02.06.2026 - 2 StR 516/24
BGH spricht Thüringer Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung frei
Rn. 18 Die Darstellung sämtlicher Erklärungen der Angeklagten und Zeugen in erschöpfender Breite und ihre Erstreckung selbst auf den Ablauf von Ermittlungshandlungen ohne erkennbare Entscheidungsrelevanz war danach zwar überflüssig und unzweckmäßig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, BGHR StPO § 267 Darstellung 2, …und vom 13. März 2024 - 2 StR 30/22, Rn. 19). - BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
Fall Schreiber muss neu verhandelt werden
Verteilen sich die Feststellungen - wie hier - auf unterschiedliche Passagen des Urteils und wird nicht zwischen der Darlegung des Tatgeschehens, der Beweiswürdigung und der rechtlichen Würdigung unterschieden, so kann das Urteil dem Leser die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwändige eigene Bemühungen nicht vermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183). - BGH, 24.07.2025 - 3 StR 382/24
Strafgerichtsbarkeit des Bundes (besondere Bedeutung der Sache bei der …
Denn bereits diese Textauszüge ermöglichen die gebotene Nachvollziehbarkeit der Würdigung des Tatgerichts und die rechtliche Einordnung der Werke (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 1962 - 3 StR 34/62, BGHSt 17, 388, 389; vom 23. Oktober 1957 - 3 StR 37/57, BGHSt 11, 29, 31; vom 13. April 1962 - 3 StR 10/62, NJW 1962, 2019; s. generell zur Abfassung der Urteilsgründe BGH, Beschlüsse vom 1. September 2020 - 2 StR 115/20, juris; vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17, juris; vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, BGHR StPO § 267 Darstellung 2; vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720).
- BGH, 18.11.2020 - 2 StR 152/20
Urteilsgründe (Darlegung der wesentlichen Beweiserwägungen in den Urteilsgründen: …
Die Urteilsgründe dienen - auch in Aussage-gegen-Aussage Konstellationen - nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme, so dass es regelmäßig verfehlt ist, Zeugenaussagen umfänglich oder gar wörtlich wiederzugeben; dies kann die Würdigung der Beweise nicht ersetzen und mitunter sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 9. Oktober 2002 - 2 StR 297/02, NStZ-RR 2003, 49, 51;… vom 13. Mai 2020 - 2 StR 367/19 Rn. 19; BGH, Beschlüsse vom 12. August 1999 - 3 StR 271/99; vom 16. Dezember 2003 - 3 StR 417/03, wistra 2004, 150; vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183). - BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur …
Das Abfassen unangemessen breiter Urteilsgründe ist weder durch § 267 StPO noch sachlich-rechtlich geboten, da es, unabhängig von der vermeidbaren Bindung personeller Ressourcen beim Tatgericht, dazu geeignet sein kann, den Blick auf das Wesentliche zu verstellen und damit den Bestand des Urteils zu gefährden (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, BGHR StPO § 267 Darstellung 2). - BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung; …
c) Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Schilderung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen den Lesern die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwendige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11, vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183, vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, 19 20 21 NStZ 2007, 720, vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277). - BGH, 30.06.2011 - 3 StR 39/11
Zusicherung des Gerichts zu den Rechtsfolgen (Vertrauen des Angeklagten; keine …
Es empfiehlt sich im Interesse der Konzentration auf das Wesentliche (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183 und vom 4. März 2009 - 1 StR 27/09), die Vorstrafen gestrafft und zusammengefasst darzulegen. - BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
Abfassung der Urteilsgründe und sachfremde Gründe in der Strafzumessung; keine …
Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Nacherzählung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen dem Leser die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwändige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277;… Peglau in BeckOK-StPO, § 267 Rn. 20). - BGH, 13.03.2024 - 2 StR 30/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Darstellung in den Urteilsgründen: …
Das Abfassen unangemessen breiter Urteilsgründe ist rechtlich nicht geboten, aber geeignet, Widersprüche oder Unklarheiten in der weiträumigen Urteilsbegründung zu übersehen, den Blick auf das Wesentliche zu verstellen und dadurch den Bestand des Urteils zu gefährden (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, BGHR StPO § 267 Darstellung 2). - BGH, 27.04.2021 - 4 StR 55/21
Urteilsgründe (gebotene Präzision und Knappheit der Urteilsgründe; in früheren …
Die schriftlichen Urteilsgründe sind so zu fassen, dass die wesentlichen die Entscheidung tragenden Feststellungen und rechtlichen Erwägungen erkennbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 ? 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183 mwN). - OLG Schleswig, 23.06.2009 - 1 Ss 92/09
Anforderungen an die Beweiswürdigung und deren Darstellung im Strafurteil
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