Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1976 - 1 StR 688/76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rücktritt vom Versuch des Mordes aus niedrigen Beweggründen - Fehlschlagen des Tötungsplanes
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 688/76
Allein unter dieser Voraussetzung wäre es möglich gewesen, die Gesamtheit der vom Angeklagten gegen seine Mutter verübten Gewalttätigkeiten als einen einzigen unbeendeten Tötungsversuch zu betrachten (BGHSt 10, 129; 21, 319, 322).Unter solchen Umständen könnte der Angeklagte nur von dem zweiten Versuch als letztem selbständigem Handlungsteil mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten sein (BGHSt 10, 129, 131), so daß sich dann an der Strafbarkeit des in Tötungsabsicht abgegebenen und fehlgegangenen Schusses unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Tötungsversuchs nichts ändern würde.
- BGH, 11.06.1968 - 5 StR 192/68
Rücktritt vom versuchten Mord - Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch
Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 688/76
Es fehlt insbesondere an der Darlegung der Vorstellungen, die der Angeklagte bei Beginn der Tatausführung über den weiteren Ablauf hatte (vgl. BGHSt 14, 75, 79; 22, 176, 177).Die Entscheidung BGHSt 22, 176 betrifft einen insofern wesentlich anders gelagerten Sachverhalt.
- BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59
Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom …
Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 688/76
Es fehlt insbesondere an der Darlegung der Vorstellungen, die der Angeklagte bei Beginn der Tatausführung über den weiteren Ablauf hatte (vgl. BGHSt 14, 75, 79; 22, 176, 177). - BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67
Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche …
Auszug aus BGH, 14.12.1976 - 1 StR 688/76
Allein unter dieser Voraussetzung wäre es möglich gewesen, die Gesamtheit der vom Angeklagten gegen seine Mutter verübten Gewalttätigkeiten als einen einzigen unbeendeten Tötungsversuch zu betrachten (BGHSt 10, 129; 21, 319, 322).
- BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85
Beendigung des Totschlagversuchs
Sie knüpft an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs an, denen entnommen werden kann, daß die Möglichkeit zum Rücktritt nicht gegeben ist, wenn der Täter, der den Tatplan auf eine bestimmte Weise verwirklichen will, erkennt, daß die vorgenommene, dem Plan entsprechende Ausführungshandlung nicht geeignet ist, den Erfolg herbeizuführen (BGHSt 10, 129, 131 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]; 14, 75, 79; 21, 319, 322; 22, 176, 177; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 688/76).
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