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| BGH, 04.02.1975 - 1 StR 698/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Brandstiftung und fortgesetztem gemeinschaftlichem Diebstahl - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Mögliche Gefährdung der umliegenden Häuser
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
Auszug aus BGH, 04.02.1975 - 1 StR 698/74
Dort handelt es sich um völlig anders gelagerte Fälle (vgl. BGHSt 15, 268). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.10.1949 - StS 56/49
Landfriedensbruch, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Auszug aus BGH, 04.02.1975 - 1 StR 698/74
Aus den gleichen Erwägungen trifft auch § 305 StGB nicht zu, der ebenfalls eine wiederherstellbare Ruine voraussetzt (OGHSt 2, 209). - BGH, 13.07.1972 - 4 StR 250/72
Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Verwertung …
Auszug aus BGH, 04.02.1975 - 1 StR 698/74
Auch im Hinblick auf § 42 e StGB a.F. (= § 66 StGB n.F.) kann im vorliegenden Fall eine Beschwer ausgeschlossen werden; die Anordnung einer Sicherungsverwahrung in einem künftigen Strafverfahren ist nicht in Betracht zu ziehen (vgl. BGH DRiZ 1973, 24).
- BGH, 10.06.2026 - 3 StR 97/26
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes durch eine Tonaufnahme mit einem …
Soweit nach der Rechtsprechung zu § 308 StGB aF einer nicht mehr instandsetzungsfähigen, einsturzgefährdeten, materiell wertlosen Ruine nicht die Eigenschaft eines Gebäudes zukommt (s. BGH, Urteil vom 4. Februar 1975 - 1 StR 698/74, WKRS 1975, 12230; Beschluss vom 3. Mai 1977 - 5 StR 237/77, WKRS 1977, 12581), ändert dies daran nichts. - BGH, 03.05.1977 - 5 StR 237/77
Vollendetes Inbrandsetzen eines Gebäudes
Einer nicht mehr instandsetzungsfähigen und einsturzgefährdeten Ruine, deren 'materieller Wert gleich Null' war, hat der Bundesgerichtshof deshalb die Eigenschaft eines Gebäudes abgesprochen (BGH, Urt. v. 4.2.1975 - 1 StR 698/74 -, mitgeteilt bei Lackner, StGB, 11. Aufl., § 308 Anm. 1).". - BGH, 24.02.1976 - 1 StR 806/75
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Die Annahme einer fortgesetzten Handlung beschwert den Angeklagten nicht (vgl. BGH DRiZ 1973, 24; BGH, Urteil vom 4. Februar 1975 - 1 StR 698/74).
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