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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1975 - 1 StR 698/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8664
BGH, 04.02.1975 - 1 StR 698/74 (https://dejure.org/1975,8664)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1975 - 1 StR 698/74 (https://dejure.org/1975,8664)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1975 - 1 StR 698/74 (https://dejure.org/1975,8664)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Brandstiftung und fortgesetztem gemeinschaftlichem Diebstahl - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Mögliche Gefährdung der umliegenden Häuser

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 04.02.1975 - 1 StR 698/74
    Dort handelt es sich um völlig anders gelagerte Fälle (vgl. BGHSt 15, 268).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.10.1949 - StS 56/49

    Landfriedensbruch, Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    Auszug aus BGH, 04.02.1975 - 1 StR 698/74
    Aus den gleichen Erwägungen trifft auch § 305 StGB nicht zu, der ebenfalls eine wiederherstellbare Ruine voraussetzt (OGHSt 2, 209).
  • BGH, 13.07.1972 - 4 StR 250/72

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Verwertung …

    Auszug aus BGH, 04.02.1975 - 1 StR 698/74
    Auch im Hinblick auf § 42 e StGB a.F. (= § 66 StGB n.F.) kann im vorliegenden Fall eine Beschwer ausgeschlossen werden; die Anordnung einer Sicherungsverwahrung in einem künftigen Strafverfahren ist nicht in Betracht zu ziehen (vgl. BGH DRiZ 1973, 24).
  • BGH, 10.06.2026 - 3 StR 97/26

    Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes durch eine Tonaufnahme mit einem …

    Soweit nach der Rechtsprechung zu § 308 StGB aF einer nicht mehr instandsetzungsfähigen, einsturzgefährdeten, materiell wertlosen Ruine nicht die Eigenschaft eines Gebäudes zukommt (s. BGH, Urteil vom 4. Februar 1975 - 1 StR 698/74, WKRS 1975, 12230; Beschluss vom 3. Mai 1977 - 5 StR 237/77, WKRS 1977, 12581), ändert dies daran nichts.
  • BGH, 03.05.1977 - 5 StR 237/77

    Vollendetes Inbrandsetzen eines Gebäudes

    Einer nicht mehr instandsetzungsfähigen und einsturzgefährdeten Ruine, deren 'materieller Wert gleich Null' war, hat der Bundesgerichtshof deshalb die Eigenschaft eines Gebäudes abgesprochen (BGH, Urt. v. 4.2.1975 - 1 StR 698/74 -, mitgeteilt bei Lackner, StGB, 11. Aufl., § 308 Anm. 1).".
  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 806/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung beschwert den Angeklagten nicht (vgl. BGH DRiZ 1973, 24; BGH, Urteil vom 4. Februar 1975 - 1 StR 698/74).
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