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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2176
BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84 (https://dejure.org/1985,2176)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1985 - 1 StR 707/84 (https://dejure.org/1985,2176)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 1 StR 707/84 (https://dejure.org/1985,2176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung nicht in der Anklage erwähnter in der Hauptverhandlung bekannt gewordener Einzelakte in die Entscheidung bei Vorliegen einer fortgesetzten Tat - Erforderlichkeit eines diesbezüglichen Hinweises an den Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 325
  • StV 1985, 134
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines …

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84
    Sie kann schon durch den Gang der Verhandlung geschehen (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGHSt 28, 196 197/198; BGH NStZ 1981, 190/191 und 1984, 422, 423).

    Es erscheint deshalb unerläßlich, daß der Angeklagte von Gerichtsseite zu dem neuen tatsächlichen Gesichtspunkt befragt wird (BGHSt 28, 196, 198).

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der …

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84
    Sie kann schon durch den Gang der Verhandlung geschehen (BGHSt 19, 141 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGHSt 28, 196 197/198; BGH NStZ 1981, 190/191 und 1984, 422, 423).
  • BGH, 02.02.1977 - 2 StR 307/76

    Vergehen gegen das Weingesetz - Verurteilung eines Angeklagten wegen einer …

    Auszug aus BGH, 15.01.1985 - 1 StR 707/84
    Deshalb mußte sie alle in der Hauptverhandlung bekannt gewordenen Einzelakte in die Verhandlung und Entscheidung miteinbeziehen, auch wenn sie in der zugelassenen Anklage nicht erwähnt waren (BGHSt 9, 324, 334; 27, 115, 116; BGH NStZ 1982, 128 und 213/214).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90

    LSD - Gewalt - Gewaltanwendung

    Die Veränderung der entscheidungserheblichen Tatsachen und ihre Einbeziehung in die Entscheidungsfindung des Gerichts muß für den Angeklagten jedoch so deutlich erkennbar sein, da er sich dazu äußern und seine Verteidigung darauf einstellen kann (BGHSt 28, 196 (197);… BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 3, 4, 5, 8; BGH NStZ 1981, 190 (191); 1984, 422; 1985, 325).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Weil sie dieses nicht billigenswerte Ergebnis vermeidet, ist der Judikatur zuzustimmen, die den Begriff der wesentlichen (vorgeschriebenen) Förmlichkeit nicht auf das Erfordernis der Gewährung des rechtlichen Gehörs ausdehnt, wenn es um die Frage geht, ob das Tatgericht seine Überzeugung auch auf Tatsachen gegründet hat, die nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (vgl. BGHSt 22, 26, 29) oder wenn zu klären ist, ob der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zu neuen tatsächlichen Gesichtspunkten zu äußern (vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1985, 325).
  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen …

    Wenn er sich nicht unaufgefordert dazu äußert, ist es deshalb unerläßlich, daß er von Gerichtsseite zu dem neuen tatsächliehen Gesichtspunkt befragt wird (BGHSt 28, 196, 198;… BGH Beschlüsse vom 23. Oktober 1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz in MDR 1980, 107 - GA 1980, 185 und vom 15. Januar 1985 - 1 StR 707/84 - bei Holtz in MDR 1985, 448 = NStZ 1985, 325 = StV 1985, 134;… KK-Hürxthal 2. Aufl. § 265 Rn. 24 a. E.).
  • BGH, 21.09.1988 - 2 StR 459/88

    Fortgesetzte Handlung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - …

    Dazu gehören bei einem Tatgeschehen, das sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung als eine Fortsetzungstat darstellt, auch Einzelakte, die in der zugelassenen Anklage nicht aufgeführt sind, die aber während des angeklagten Tatzeitraumes begangen worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 128; BGH Strafverteidiger 1985, 134, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …

    Abzuurteilen sind deshalb auch solche Einzelakte, die in der zugelassenen Anklage nicht aufgeführt sind, die aber während des angeklagten Tatzeitraums begangen worden sind (vgl. BGH NStZ 1982, 128; 213, 214, 529; StV 1985, 134; BOHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 2).
  • BGH, 22.09.1992 - 5 StR 454/92

    Bestimmung einer Gesamtstrafe bei Handel mit Betäubungsmitteln

    Allerdings sind in eine Verurteilung wegen einer fortgesetzten Handlung alle in der Hauptverhandlung festgestellten Einzelakte einzubeziehen, auch wenn sie in der zugelassenen Anklage nicht genannt sind (BGHSt 9, 324, 334; 27, 115; BGH NStZ 1985, 325).
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