Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1975 - 1 StR 727/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Angemessenheit einer Notwehr gegen eine drohende Ohrfeige - Erforderlichkeit eines Messerwurfes zur Abwehr - Bedeutung der Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs für die Art und das Maß der Abwehr - Möglichkeit einer Verursachung einer Notwehrüberschreitung durch einen ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71
Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation, …
Auszug aus BGH, 16.12.1975 - 1 StR 727/75
Indessen ist den Urteilsgründen insgesamt die zutreffende Rechtsansicht zu entnehmen, daß Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs die Art und das Maß der Abwehr bestimmen (vgl. RGSt 71, 133, 134, 135; 72, 57, 58; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 304/64) und daß der Angeklagte, der durch eine Beleidigung (UA S. 4) den Angriff zumindest mitverschuldet hatte, sich mit milderen Abwehrmitteln hätte begnügen müssen auch wenn sie nicht sofort und endgültig die Fortsetzung des Angriffs gewährleisteten (BGHSt 24, 356, 358, 359; BGH bei Dallinger MDR 1975, 366; Urteil vom 15. Juli 1975 - 1 StR 310/75). - BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61
Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung …
- BGH, 25.09.1974 - 3 StR 159/74
Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Billigendes Inkaufnehmen der …
Auszug aus BGH, 16.12.1975 - 1 StR 727/75
Den Angehörigen desselben Lebenskreises, die sich nicht feindlich gesonnen sind - der Angeklagte war mit V. befreundet (UA S. 11) - ist der Verzicht auf ein sicher, aber möglicherweise tödlich wirkendes Mittel zuzumuten, wenn nur eine leichte Körperverletzung zu befürchten ist (BGH NJW 1975, 62 Nr. 22).
- RG, 01.03.1937 - 2 D 711/36
Wann darf jemand, der rechtswidrig angegriffen wird, den Angriff gewaltsam …
Auszug aus BGH, 16.12.1975 - 1 StR 727/75
Indessen ist den Urteilsgründen insgesamt die zutreffende Rechtsansicht zu entnehmen, daß Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs die Art und das Maß der Abwehr bestimmen (vgl. RGSt 71, 133, 134, 135; 72, 57, 58; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 304/64) und daß der Angeklagte, der durch eine Beleidigung (UA S. 4) den Angriff zumindest mitverschuldet hatte, sich mit milderen Abwehrmitteln hätte begnügen müssen auch wenn sie nicht sofort und endgültig die Fortsetzung des Angriffs gewährleisteten (BGHSt 24, 356, 358, 359; BGH bei Dallinger MDR 1975, 366; Urteil vom 15. Juli 1975 - 1 StR 310/75). - BGH, 07.01.1975 - 1 StR 497/74
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe in Fällen der Untreue
Auszug aus BGH, 16.12.1975 - 1 StR 727/75
Indessen ist den Urteilsgründen insgesamt die zutreffende Rechtsansicht zu entnehmen, daß Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs die Art und das Maß der Abwehr bestimmen (vgl. RGSt 71, 133, 134, 135; 72, 57, 58; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 304/64) und daß der Angeklagte, der durch eine Beleidigung (UA S. 4) den Angriff zumindest mitverschuldet hatte, sich mit milderen Abwehrmitteln hätte begnügen müssen auch wenn sie nicht sofort und endgültig die Fortsetzung des Angriffs gewährleisteten (BGHSt 24, 356, 358, 359; BGH bei Dallinger MDR 1975, 366; Urteil vom 15. Juli 1975 - 1 StR 310/75). - BGH, 15.07.1975 - 1 StR 310/75
Rechtfertigung der Tat durch Notwehr - Wechsel von Angriff und Verteidigung bei …
Auszug aus BGH, 16.12.1975 - 1 StR 727/75
Indessen ist den Urteilsgründen insgesamt die zutreffende Rechtsansicht zu entnehmen, daß Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs die Art und das Maß der Abwehr bestimmen (vgl. RGSt 71, 133, 134, 135; 72, 57, 58; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 304/64) und daß der Angeklagte, der durch eine Beleidigung (UA S. 4) den Angriff zumindest mitverschuldet hatte, sich mit milderen Abwehrmitteln hätte begnügen müssen auch wenn sie nicht sofort und endgültig die Fortsetzung des Angriffs gewährleisteten (BGHSt 24, 356, 358, 359; BGH bei Dallinger MDR 1975, 366; Urteil vom 15. Juli 1975 - 1 StR 310/75). - RG, 20.01.1938 - 3 D 963/37
1. Wie weit reicht das Hausrecht des Mitinhabers einer gemeinschaftlichen Wohnung …
Auszug aus BGH, 16.12.1975 - 1 StR 727/75
Indessen ist den Urteilsgründen insgesamt die zutreffende Rechtsansicht zu entnehmen, daß Stärke und Gefährlichkeit des Angriffs die Art und das Maß der Abwehr bestimmen (vgl. RGSt 71, 133, 134, 135; 72, 57, 58; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1962 - 5 StR 304/64) und daß der Angeklagte, der durch eine Beleidigung (UA S. 4) den Angriff zumindest mitverschuldet hatte, sich mit milderen Abwehrmitteln hätte begnügen müssen auch wenn sie nicht sofort und endgültig die Fortsetzung des Angriffs gewährleisteten (BGHSt 24, 356, 358, 359; BGH bei Dallinger MDR 1975, 366; Urteil vom 15. Juli 1975 - 1 StR 310/75).
- BGH, 24.07.1979 - 1 StR 249/79
Überschreiten der Grenzen der erforderlichen Verteidigung bei Einsatz eines …
Sie hatte jedenfalls zwischen dem Angreifer und dem von ihm drangsalierten erwachsenen Angeklagten (vgl. 1. und 2. a) keinen Lebenskreis mit engen persönlichen Beziehungen entstehen oder fortbestehen lassen, der das Notwehrrecht eingeschränkt hätte (vgl. BGH MDR bei Dallinger 1958, 12;… BGH GA 1969, 117; BGH, Urt. vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 727/75). - BGH, 21.08.1979 - 1 StR 382/79
Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung bei der Notwehr - Ausschluss des …
Sie kann im übrigen deshalb keine Rolle spielen, weil nicht auszuschließen ist, daß der Angeklagte nicht nur "leichtere Körperverletzungen" zu befürchten hatte (vgl. b), und weil zwar nicht der Verteidiger dem Angreifer, wohl aber der Angreifer dem Verteidiger feindlich gesonnen war (vgl. BGH NJW 1975, 62 Nr. 22;… BGH GA 1969, 117; BGH, Urteil vom 6. September 1957 - 2 StR 310/57 - bei Dallinger MDR 1958, 12; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 727/75). - BGH, 26.10.1976 - 5 StR 571/76
Fahrlässiges Überschreiten der Grenzen der Notwehr - Notwendigkeit des vorherigen …
Die Überschreitung der Notwehr ist in einem solchen Fall nicht strafbar (…vgl. BGHSt 3, 194, 198 und BGH GA 1969, 23 zu § 53 Abs. 3 StGB a.F.; BGH Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 727/75 - zu § 33 StGB 1975). - BGH, 27.01.1976 - 1 StR 761/75 Es geht davon aus, daß der Angriff Rainers für den Angeklagten nicht überraschend vor sich gegangen sei; es verkennt nicht, daß dennoch der Schuldausschließungsgrund gegeben sein kann ( BGHSt 3, 194, 197, 198; vgl. aber auch BGH NJW 1962, 308 [BGH 01.08.1961 - 1 StR 197/61] Nr. 13; Urteil vom 16. Dezember 1975 - 1 StR 727/75 ).
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